Artikel: König Pippin der Jüngere (751-768)
| | König Pippin der Jüngere (751-768) | Deutsche Geschichte im Mittelalter |
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Wie ein König hatte Karl Martell (714-741) das Hausmeieramt unter seine Söhne Karlmann und Pippin geteilt, wobei deren Halbbruder Grifo alsbald politisch weitgehend ausgeschaltet wurde. Karlmann und Pippin verfolgten eine offensive Politik der Wiedereingliederung der selbstständig gewordenen Teile des Frankenreichs (Aquitanien, Alemannien) und richteten ihr Augenmerk auf Missionierung und Kirchenreform.
_ Nach der Resignation seines Bruders Karlmann (747) hatte sich Pippin, dem 748 sein Sohn Karl (der Große) geboren wurde, wahrscheinlich mit seinem Neffen Drogo, Karlmanns Sohn, auseinander zu setzen. Drogo behauptete sich mehr oder weniger im ehemals Karlmann zugewiesenen Ostteil des Frankenreichs und stand wohl mit der "legitimistischen" Opposition u.a. von Alemannen und Bayern gegen Pippin in Verbindung. "Legitimistisch" bedeutet hier Anlehnung an die merowingische Königsdynastie und Unterstützung des letzten Merowingerkönigs Childerich III. (741-751) Pippin hingegen verfolgte einen ganz anderen politischen Plan. Mit Unterstützung und Legitimation durch die Päpste Zacharias (741-752) und Stephan III. (752-757) gelang ihm 751 die Erhebung zum König unter Ausschaltung Childerichs, der als Mönch in ein Kloster eingewiesen wurde. 754 folgte die Salbung seiner Söhne Karl und Karlmann (768-771) bei fast gleichzeitiger Ausschaltung der Familie von Pippins Bruder Karlmann; Karlmann und Drogo mussten ins Kloster gehen (753/54). Und auch Pippins Halbbruder Grifo, der sich zwischenzeitlich in Bayern behaupten konnte, war 753 ums Leben gekommen, so dass auch von dieser Seite keine Gefahr für das karolingische Königtum des Frankenherrschers mehr drohte.
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| | Literatur: Buhlmann, Michael, Das Frankenreich, Großmacht am Anfang des Mittelalters, Tl.1: Geschichte, Tl.2: Anhang, Tl.3: Karten (= VA 37/1-3), St. Georgen 2008, Tl.1, S.29;
Fritze, Wolfgang H., Papst und Frankenkönig. Studien zu den päpstlich-fränkischen Rechtsbeziehungen von 754 bis 824 (= VuF Sbd.10), Sigmaringen 1973;
Text: Buhlmann | |
Bearbeiter: Michael Buhlmann