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Ezzonen

Rheinische Pfalzgrafen

Theophanu

Äbtissin von Essen und Gerresheim (1039-1058)

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1041 Juni 13, Essen:

Einrichtung des Essener Jahrmarktes

König Heinrich III. (1039-1056) verleiht auf Intervention des Kölner Erzbischofs Hermann II. (1036-1056) der Essener Äbtissin Theophanu das Recht, um das Fest der Heiligen Cosmas und Damian (25. September) einen Jahrmarkt abzuhalten. Der Markt soll zum Nutzen des Stifts geschehen, die Kaufleute u.a. sollen ohne Störung ihren Geschäften nachgehen.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König. Wir wollen der Gesamtheit unser aller sowohl gegenwärtigen als auch zukünftigen Getreuen der heiligen Kirche Gottes bekannt machen, dass die ehrwürdige Äbtissin mit dem Namen Theophanu von der Gemeinschaft, die zu Ehren der seligen Märtyrer Cosmas und Damian geweiht ist, zu unserer Milde gekommen ist und flehentlich gebeten hat, dass wir für unsere Seele und die unseres Vaters im Ort mit Namen Essen einen Jahrmarkt für das Wachsen und zum Nutzen dieser Gemeinschaft bewilligen mögen. Wir wagen nicht, dieser würdigen Bitte die Ohren der Barmherzigkeit zu verschließen, und gestatten auf Bitten und Veranlassung des Kölner Erzbischofs Hermann in übereinstimmenden Beschluss und beschließen einmütig durch die Gültigkeit dieser befehlenden Urkunde an diesem Ort Essen einen jährlichen Markt an sechs Tagen im Jahr, nämlich an drei Tagen vor und an drei nach dem Fest der genannten Märtyrer Cosmas und Damian; und das, was in Zukunft an Einkünften auftreten mag, übergeben wir dieser Gemeinschaft unter der Bedingung, dass die Händler und die übrigen Leute, die zu dem besagten Markt gelangen, die Freiheit des Kommens, Gehens und Bleibens besitzen, wobei allen Leuten die Gelegenheit zum Handel außerhalb untersagt ist. Und damit das Zeugnis dieser Urkunde in ganzer Zeit unverrückbar bestehen bleibt, haben wir das vorliegende Schriftstück be-kräftigend mit eigener Hand befestigt und befohlen, es durch den Eindruck unseres Siegels unten zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III. (M.), des unbesiegbarsten Königs.

Kanzler Eberhard hat statt des Erzkaplans Bardo dies geprüft. (SI.)

Gegeben an den Iden des Juni [13.6.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1041, Indiktion 9, im 13. Jahr aber der Einsetzung des Herrn Königs Heinrich III., im 3. des Königtums. Geschehen ist dies aber an diesem Ort Essen. Selig und amen. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - MGH DHIII 82; RhUB II 174.

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