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Ezzonen

Rheinische Pfalzgrafen

Theophanu

Äbtissin von Essen und Gerresheim (1039-1058)

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1054 November 17, Mainz:

Schenkung von zehn Mansen in Westfalen

Kaiser Heinrich III. (1039-1056) schenkt für das Seelenheil seiner Eltern (Konrad II. [1024-1039], Gisela) und seines Sohnes (Heinrich IV. [1056-1106]) dem Frauenstift Essen unter der Äbtissin Theophanu zehn Mansen in Westfalen.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade Kaiser der Römer und Augustus. Wenn wir uns bemühen, die dem Gottesdienst geweihten Orte durch unsere Taten zu bereichern, zweifeln wir nicht, dass dies zur Festigkeit unseres Königreiches beiträgt. Deshalb wollen wir, dass allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, bekannt wird, dass wir für das Heil der Seele unseres geliebten Vaters, des Kaisers Konrad seligen Angedenkens, und das unserer Mutter, der Kaiserin Gisela, und das unserer Gattin Agnes, der Teilhaberin im Königtum, und für das des Sohnes [Heinrich] 10 Mansen, die gelegen sind im Ort, der Holthausen genannt wird, und in der Grafschaft des Grafen Hermann und in Westfalen, mit allem ihrem Zubehör [Zusatz:] <und der Gerichtsbarkeit> dem Stift der Abtei Essen, das durch unsere Anwesenheit erhöht wurde und dem nun die ehrwürdige Äbtissin Theophanu vorsteht, als Gabe zu Eigentum gegeben und übergeben haben. [Das Zubehör] ist: 30 Hörige beiderlei Geschlechts und Gebäude, beackertes und unbeackertes Land, Äcker, Weiden, Wiesen, Felder, Wälder, Jagden, Grundstücke, Gewässer und Gewässerläufe, Mühlen, Fischereien, Erträge und Einnahmen, Wege und Pfade, ausgesucht und begutachtet, mit ganzem Nutzen, der in jeder Weise daraus gezogen werden kann. Und damit diese unsere kaiserliche Schenkung nun und in Ewigkeit fest und unverrückbar bestehen bleibt, haben wir diese von daher aufgeschriebene Urkunde mit eigener Hand, wie unten zu ersehen ist, bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des unüberwindlichsten Königs, des zweiten Kaisers der Römer und Augustus.

Gegeben an den 15. Kalenden des Dezember [17.11.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn eintausend 54, Indiktion 7, im 27. Jahr aber der Einsetzung [zum König], im 17. des Königtums, im 8. aber des Kaisertums des Herrn König Heinrich III., des zweiten Kaisers [dieses Namens]; im Namen des Herrn gegeben in Mainz; selig [und] amen. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift; verfälscht. - MGH DHIII 329; RhUB II 175.

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