Quellen zur Geschichte Gerresheims

922 August 11, Köln:

Bestätigung von Gütern und Rechten der Frauengemeinschaften St. Ursula und Gerresheim

Die Urkunde gibt Auskunft über die Leidensgeschichte der Gerresheimer Stiftsdamen bei und nach der Zerstörung ihres Stifts durch die Ungarn (wahrscheinlich um 919). Die vertriebenen Schwestern fanden im Kloster der 11000 Jungfrauen (später bezeichnet als St. Ursula) vor den Toren Kölns eine Zuflucht; doch kehrten einige Religiose bald nach Gerresheim zurück, wo sie wohl notdürftig den kirchlichen Gottesdienst weiterführen konnten - immerhin ein Hinweis darauf, dass nicht alles zerstört war. Die in dieser Urkunde erfolgte Bestätigung umfangreicher Güter und Einkünfte durch den Kölner Erzbischof Hermann I. (889/90-924) sowohl für das Kölner Kloster als auch für das Gerresheimer Stift diente dabei der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen beider Kirchen. Zu den Gütern gehörten u.a. Schenkungen des ostfränkischen Königs Konrad I. (911-918). Noch ein Wort zur Stellung der Äbtissin als Leiterin des Gerresheimer Frauengemeinschaft im Innern und nach außen. Wie die Urkunde belegt, wurde die Äbtissin, die adliger Herkunft sein musste, durch (freie) Wahl der Sanktimonialen (und Kanoniker) bestimmt. Die Äbtissin hatte (in der Anfangsphase des Gemeinschaft) wohl die alleinige Leitung inne. Lantswind stand dabei sowohl St. Ursula als auch Gerresheim vor, wobei unklar ist, wie lange die Personalunion zwischen den beiden geistlichen Instituten bestanden hat. Immerhin leitete noch zu Beginn des 12. Jahrhunderts die Äbtissin Heizzecha die Frauengemeinschaften "in Gerresheim und bei den heiligen Jungfrauen Kölns". Schließlich ist mit dieser Urkunde verbunden die Unterstellung der Gerresheimer Frauengemeinschaft unter die Kölner Kirche und damit das Ende der Gemeinschaft als Eigenstift. Spätestens seit den Geschehnissen von 922 prägten enge Beziehungen zwischen den Kölner Erzbischöfen, dem Stift St. Ursula und der Frauengemeinschaft in Gerresheim das Bild.

(C.) Wer heilige Orte vernünftig verwaltet und den Dienenden Lebensunter-halt zur Vermehrung zuweist, der bereitet sich auf die Vergeltung in der Zukunft vor. Deshalb will ich, Hermann, durch göttliche, hilfreiche Gnade Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit allen Töchtern und Getreuen der heiligen Mutter Kirche, sowohl den gegenwärtigen als auch zukünftigen, bekannt machen, dass durch die Gewaltherrschaft der Ungarn das Stift im Ort mit Namen Gerresheim, das zu Ehren des heiligen Erlösers, der heiligen Maria und des heiligen Märtyrers Hippolyt erbaut war, verbrannt wurde, dass alle wahrlich schönen Behausungen und die gemeinschaftlichen Güter jener ehrwürdigen Äbtissin Lantswind, aller ehrwürdigen Schwestern und der von ihnen Abhängigen durch göttliche Fügung fürwahr in Brand gesetzt und durch Flammen zerstört, dass Unfreie auch getötet, gefangen oder verschleppt und dass alle, die dort etwas besaßen, beraubt wurden, dass aber die oben erwähnte, Gott ergebene Äbtissin zusammen mit den einträchtig ihr anhängenden schwesterlichen Stiftsinsassen seit dem unvermuteten und plötzlichen Angriff der Ungarn, der die Gefahr des Todes mit sich brachte, die Zuflucht in der Stadt Köln gefunden hat, während keine Burg überall rings um den oben erwähnten Ort oder ein anderes wie immer geartetes Mittel des Schutzes vorhanden war, und dass sie verdienen [dort] zu bleiben, damit sie im Dienste des allmächtigen Gottes wie in der geneigten Göttlichkeit durch das Eingreifen gefälliger Freunde neu anfangen können. Sie haben demütig das Kloster der heiligen Jungfrauen, das außerhalb der Mauern Kölns zum Lob Gottes und der heiligen Maria und jener 11000 Jungfrauen errichtet worden ist, von unserer freigebigen Kleinheit für sich erfragt. Dies in der sicheren Überlegung, auf dass sie sich mit allen ihren Untergebenen und den Reliquien jenes vorgenannten Märtyrers unter den Schutz und die Verteidigung zunächst des Herrn Christus und nicht zuletzt unseres gnädigen Schutzherrn Petrus und unter die Obhut des Hirten eben derselben heiligen Kölner Kirche stellen und dass sie das, was an Gütern und aus dem Erbe oder der Schenkung des Gerrich, des Mannes guten Angedenkens, oder was nach dessen Tode von anderen frommen Männern oder Frauen übertragen wurde, ohne Verminderung, ganz und unversehrt dem ehrenvollen, im Hauptort gegründeten Altar des heiligen Petrus in Köln in freiem Willen übergeben. Auch werden sie darüber hinaus die Übertragungen, Schenkungen guter Männer oder ehrwürdiger Frauen an die Kirche der heiligen Jungfrau betreffend, annehmen. Und so möchten sie fortdauernd durch den schenkenden Gott in demselben, in regulärer Ordnung lebenden Ort beide Arten von Gütern [Gerresheimer und Kölner Besitz] ihren Bedürfnissen entsprechend ohne irgendeinen Widerspruch besitzen, aber nicht in der Absicht, dass jenes, am erwähnten Ort erbaute Stift [Gerresheim], wo sie früher dem göttlichem Lob huldigten, ohne Fürsorge gänzlich verlassen bleibt; vielmehr möchten sie dort mit Hilfe von ziemlich vielen zurückgeschickten Schwestern, wie es angemessen erscheint, mit dem Priester die feierlichen Messen und das Stundengebet unter Einschluss vieler anderer Gebete täglich durchführen. Wir hörten dies [alles] und empfanden aus der Seele heraus Mitleid mit ihren Unglücksfällen und den Verlusten; wir bemühten uns, auch den heiligen Ort, wo so viele Körper kostbarer Märtyrer Christi ruhen, gar sehr zu versorgen, und haben durch den Beschluss unserer Getreuen, sowohl fähiger Geistlicher als auch edler Laien, gemäß der Bitte dieser und der Eingebung der Unsrigen die Wünsche erfüllt, wobei wir die Reliquien des Märtyrers Christi Hippolyt in Gegenwart des ganzen umstehenden Volkes auf den Altar des gütigen Petrus legten, sie [die Stiftsfrauen] demütig seiner Herrschaft zu unterstellen, und wir alles, was ihnen allgemein zum Gebrauch bestimmt und durch die Hand ihres Vogtes Everwin in die Mitte gelegt ist, gemäß vorstehender Absicht [ihnen] zugestehen, ebenfalls in dem Sinn, dass dieselbe Lantswind, die gegenwärtig als Äbtissin vorsteht, zur rechten Zeit in allen Tagen ihres Lebens ohne Einschränkung durch irgend jemanden von dem verfassten Privileg Gebrauch macht und danach, wenn der Herr jener ein freies Lebensende wünscht, die Stiftsfrauen das Recht haben, unter sich in jeder Hinsicht jene zu wählen, die zu jener Zeit als Beste und als in den Dingen des geistlichen Lebens Frömmste gilt und die, von Kindheit an gefördert, gut mit der Richtschnur des regelmäßigen und kanonischen Lebens versehen und von edler Abstammung geboren ist, um sich im Amt der Äbtissin voranzustellen; [die Wahl geschehe] mit Zustimmung und Rat des ehrwürdigen Bischofs, der in jenen Zeiten dem schon genannten heiligen Ort vorsteht. Und keiner unserer Nachfolger darf es wagen, irgendeine Gewalt in Form von beliebigen Leistungen den nämlichen Mägden Gottes abzuverlangen außer durch väterliche Zuneigung die Übungen der heiligen Gebete, und keiner versuchen, eine Äbtissin aus seiner Verwandtschaft oder seinem Freundeskreis gegen den Willen [der Stiftsinsassen] diesen voranzustellen. Aber die Wahl durch jene und die Urkunde möge mit Hilfe des ersten Seelsorgers, des heiligsten Petrus, des Fürsten der Apostel, in allem fest und befestigt bleiben. Dies haben wir auch als würdig erachtet, in einer Urkunde mitgeteilt zu werden, die sich [zudem] auf Grund dieses bischöflichen Beschlusses für den oft genannten Ort in der Tat auf die Orte erstreckt, die nun aufgeführt sind: Eine Kirche im Ort Longerich [bei Köln] mit einem Hof, Frongütern, Salland und 4 unbesetzten Mansen; im Besitz Rondorf ein Hof mit einem Frongut - das ist ein Haus und eine Scheune -, Salland, desgleichen 4 [unbesetzte] Mansen; zwischen den beiden zuvor beschriebenen Orten ein besonderes Waldstück für 200 zu mästende Schweine. Es kommen hinzu unsere nachstehenden Orte oder Hausgenossenschaften anderer und frommer Männer oder Frauen, denen das göttliche Pflichtgefühl dies eingegeben hat. Wir haben dazu besonnen erworben und übergeben vor dem König seligen Angedenkens Konrad, der selbst daran gleichermaßen beteiligt war und der dies mit uns kraft königlicher Majestät versichert hat, im Maingau im Ort und in der Gemarkung Bierstadt [bei Wiesbaden] die zu Ehren der heiligen Maria geweihte Kirche, 28 Mansen, 7 Arpennen Weinberge und soviel vom allgemeinen Wald für zu mästende Schweine, wie viel nur immer dort gemästet und vom Vorsteher dieses Ortes erworben werden können, und das, was zum Bauen benötigt wird. Ebenfalls 1 Kirche in Wicker [bei Bierstadt] mit zwei Mansen, in Flörsheim [am Main] 2 Mansen. Ebenso im Wormsgau im Besitz Esselborn [bei Alzey] ein Gut und 2 Scheunen und 6 Mansen mit einer Salhufe. Auch im Ort Wörrstadt [bei Oppenheim] eine Salhufe und 28 andere Mansen. Außerdem haben wir demselben ehrwürdigen Ort hinzugefügt im so genannten Ort Scheuerfeld im Gau Weitefeld den Fronhof mit zwei Salländereien und mit 12 Mansen, mit Hörigen beiderlei Geschlechts und mit allem dort rechtmäßigem Zubehör. Ebenfalls in Berrenrath einen Fronhof mit 2 Teilen vom Salland zum Bepflügen, 5 blühenden Mansen und einen besonderen Forst für 200 zu mästende Schweine, mit zu diesem Hof gehörendem Gesinde. Im Ort und der Gemarkung Arnoldsweiler eine Kirche mit Salland und 8 1/2 Hufen. Im Besitz Blee [bei Leverkusen] 2 Diensthufen und 11 Morgen [Land] mit den dort dienenden Unfreien. Darüber hinaus hat der zuvor erwähnte, denkwürdige König Konrad im Ort Boppard 1 Kirche übergeben mit den kirchlichen Zeichen und Schreiben und dem ganzen priesterlichen Gottesdienst, mit Scheune und Kelter und 12 Arpennen Weinberge, zu diesem Hof Zubehör und beim Fluss Mosel 3 [Weinberge] in Salzig [bei Boppard] und 1 Morgen [Land], vom Wald für 200 Schweine 1 Fläche in Cobern [an der Mosel] und 1 Weinberg zu 10 Eimern [Abgabe], ebenso im Besitz Duvericha [vielleicht: Dieblich] 1 Weinberg zu 6 Eimern [Abgabe], im Ort Kaimt 1 Arpenne [Weinberge] und 2 Morgen [Land], im Ort Pissighofen Wiesen zu 6 Wagenladungen [Abgabe] und 1 Acker aus 4 dazugehörenden Morgen [Land] im Besitz mit Namen Prath [bei St. Goarshausen] und von den Wiesen 6 Wagenladungen [Abgabe], im Ort Werile [vielleicht: Weiler bei Boppard oder Werlau] [Wiesen zu] 3 Wagenla-dungen [Abgabe] und 6 Anteile an Weinbergen. Geschenkt hat auch Ratbert eine Manse, gelegen im Auelgau im Besitz Westhoven [nördlich von Köln], Reginoldus ebenso eine Diensthufe und 3 dazugehörende Morgen [Land] im Zülpichgau und im Ort und der Gemarkung Gladbach [nördlich von Zülpich] oder Duelenheim. Gegeben hat darüber hinaus Ecwin 1 Arpenne [Weinberge], gelegen auf dem Berg Landskron. Ebenso Berenger, der Sohn des Martin, und dessen Ehefrau im Zülpichgau im Ort Floisdorf [südlich von Zülpich] 1 Manse und 1 Unfreien; Sigiwers und dessen Frau Reginilt einen Weinberg im Ort, der Pommern [an der Mosel] genannt wird, und 10 Morgen [Land], als Zins 2 Eimer [Wein]; Ingram und dessen Frau Gunthilt 8 Teile von Weinbergen im Besitz Cröv [an der Mosel] im Ort, der Vallis genannt wird, als Zins 2 Eimer [Wein]; Waltburg 2 Mansen zwischen Langel [bei Köln] und Uuilike [vielleicht: Fühlingen bei Köln]; Gerbirg zwei Kirchen im Jülichgau – eine im Besitz Arnoldsweiler, die andere in Kirchberg mit kirchlichen Mansen – und eine leere Manse im Besitz Aldenhoven; Frithebolt 1 Salhufe und 5 [oder: 4 1/2] andere Mansen, Engilrat 1 Manse, gelegen zwischen den Besitztümern Honnef und Reitersdorf [wüst bei Honnef]; Thietbert im Besitz Sielsdorf [bei Köln] Landstücke, von denen eine Unze Zins abgegeben wird, und einen Weinberg im Ort Limperich. Außerdem bestimmte der vorher erwähnte sehr edle Vasall, dass nach dem Ende seines Lebens [das] geschenkt wird, was im Jülichgau in der Gemarkung oder dem Besitz Pier [zwischen Jülich und Düren] aus der Schenkung der frommen Frau Liutwiga ihm übergeben worden war, zum Jahrgedächtnis für sich, seine Eltern, für jene schon tote, ehrwürdige Ehefrau und deren Mutter und Vater; das ist ein Hof mit den Gebäuden und eine Kirche und Salland mit 5 Mansen außer jenem Besitz, der ihm durch Schenkung des Herrn König Karl gegeben worden war und den er dem heiligen Gereon schenken wollte; als Zins auch von dem, was er dem Dienst für die heiligen 11000 Jungfrauen zugewiesen hat, hat er für das Gebet seines [Jahr-] Gedächtnisses versprochen, jährlich 2 Scheffel Weizenmehl zu geben. Everwin übergab im Ort oder der Gemarkung Zier [Ober- und Unterzier bei Düren] 1 Manse und aus dem gemeinschaftlichen Wald soviel als nötig für eine ganze Manse; Heriweg [übergab] 1 Manse in Idubag [vielleicht: Ittenbach bei Honnef], Hathabrecht 15 Morgen [Land] in Rheydt, Hildebern 2 Arpennen [Weinberge] in Hunboldesfelis [vielleicht: Honnefeld bei Neuwied], der Kleriker Gerhard 1 Arpenne [Weinberge] in Waldorf [bei Bonn]. Dies alles und die obenstehende Zusammenfassung mit allem rechtmäßigen Zubehör - das sind Häuser, Gebäude, Wälder, Felder, Fischereien, Gewässer, stehend und fließend, Sterbegelder und viele Abgaben - übergeben und übertragen wir insgesamt und aus allem ganz und unversehrt von unserem Recht in das Recht und die Bestimmung der vorgenannten Kirche und an die dort rechtmäßig Gott und den heiligen [11000] Jungfrauen dienenden frommen Schwestern, und zwar unter der Bedingung, dass sie dort beständig durch göttliche Lobpreisungen für das Heil unserer Seele und [der Seelen] aller oben genannten Männer und Frauen in vermehrtem Einsatz dienen. Wer aber, wovon wir glauben, dass es am geringsten ist, – sei es wir selbst, was fern sei, oder irgendeiner unserer Nachfolger oder irgendeine entgegenstehende oder auswärtige Person – versucht, gegen diese Schenkungsurkunde vorzugehen und diese zu brechen, oder sie zu ändern wünscht, der möge zuerst den Zorn des allmächtigen Gottes, der heiligen Maria und der heiligen 11000 Jungfrauen erfahren und an den Schwellen dieses heiligen Ortes abgewiesen werden, und darüber hinaus komme der Aussatz wie bei Naeman über ihn, und er werde so kraftlos in der Wurzel, dass er als Schössling nicht aufblüht; und wenn er daher unterliegt, ist er zu keiner Zeit fähig, sich zu rächen, und muss für die Festigkeit der ganzen Sache durch den ihn in die Schranken weisenden Fiskus, [unserem] Verbündeten, gemäß den Bestimmungen der Gesetze 5 Pfund Gold und 20 Gewichte Silber darbringen, damit er nicht vermag, unseren Vertrag zu brechen, hingegen die gegenwärtige Urkunde der Übergabe in der ganzen Zeit fest und unerschütterlich bestehen bleibt gemäß dieser stützenden Übereinkunft. Öffentlich geschehen in der Stadt Köln während der Regierungszeit der allerchristlichsten Könige Karl und Heinrich, Indiktion 10, an den 3. Iden des August; selig in Gottes Namen. Zeichen des Erzbischofs Hermann, der befohlen hat, diese Schenkungsurkunde auszufertigen und zu versichern. Zeichen des Propstes Odilo. Zeichen des Propstes Adalbert. Zeichen des Priesters Erpgisus. Zeichen des Priesters Thrudwin. Zeichen des Priesters Altbert. Zeichen des Priesters Ripuarius. Zeichen des Priesters Wanno. Zeichen des Priesters Alberich. Zeichen des Priesters Heriward. Zeichen des Priesters Gerhard. Zeichen des Priesters Godebert. Zeichen des Priesters Folrad. Zeichen des Priesters Gunithard. Zeichen des Priesters Thiedo. Zeichen des Priesters Hildebert. Zeichen des Priesters Ratfrid. Zeichen des Priesters Alfwin. Zeichen des Priesters Gerbert. Zeichen des Priesters Meginolf. Zeichen des Priesters Gaubert. Zeichen des Priesters Adalhard. Zeichen des Priesters Wolfhard. Zeichen des Priesters Athilinus. Zeichen des Priesters Dietrich. Zeichen des Diakons Wichfried. Zeichen des Diakons Engelbert. Zeichen des Diakons Liutbert. Zeichen des Diakons Alberich. Zeichen des Diakons Ruotbert. Zeichen des Diakons Ratwich. Zeichen des Diakons Gieselbert. Zeichen des Diakons Reginbold. Zeichen ebenso des Diakons Ruotbert. Zeichen des Diakons Lanzo. Zeichen des Diakons Meginleivus. Zeichen des Subdiakons Othramn. Zeichen des Subdiakons Adalgerus. Zeichen des Subdiakons Mathalgozus. Zeichen des Subdiakons Martin. Zeichen des Subdiakons Adalbold. Zeichen des Subdiakons Athalnoth. Zeichen des Subdiakons Hiltwin. Zeichen des Subdiakons Cunstavulus. Zeichen des Subdiakons Helmward. Zeichen des Subdiakons Gozmar. Zeichen des Freien Odolf. Zeichen des Freien Stephan. Zeichen des Freien Berengar. Zeichen des Freien Gottfried. Zeichen des Freien Waldolf. Zeichen des Freien Ado. Zeichen des Freien Ratarius. Zeichen des Freien Eberhard. Zeichen des Freien Heriger. Zeichen des Freien Immo. Zeichen des Laien Ecwin. Zeichen des Reginold. Zeichen des Landoloch. Zeichen des Urold. Zeichen des Adalhard. Zeichen des Hildebold. Zeichen des Wolfrid. Zeichen des Gevehard. Zeichen des Berold. Zeichen des Grafen Hermann. Zeichen des Grafen Adalhard. Zeichen des Grafen Coppo. Zeichen des Grafen Friedrich. Zeichen des Laien Hertrad. Zeichen des Wanbold. Zeichen des Hunfrid. Zeichen des Amalrich. Zeichen des Heimerich. Zeichen des Heimreich ebenfalls. Zeichen des Wolfrid. Zeichen des Herirad. Zeichen des Hathager. Zeichen des Walacho. Zeichen des Ratbert. Zeichen des Alvan. Zeichen des Hunbert. Zeichen des Ruotger. Zeichen des Irimfrid. Zeichen des Otbert. Nachdem dies [alles] durch den beistehenden Gott bekräftigt worden ist, sei außerdem das oben Übersehene durch eine ähnliche innewohnende Versicherung hier unten bekräftigt. Es gehört nämlich [noch] eine frühere Schenkung dieses Bistums [dazu, und zwar] im Wormsgau im Ort und in der Gemarkung Guntersblum [mehrere] Arpennen Weinberge, in Nierstein ein Teil des Hofes im Ort und 8 Teile beackerter Erde und 1 Arpenne [Weinberge], in Bingen 1 Arpenne [Weinberge], in Braubach 1 Manse und 1 Arpenne [Weinberge], im Besitz Cröv 3 Arpennen [Weinberge]. Darüber hinaus übergab die Königin im Zülpichgau im Ort Euenheim 1 Kirche; Hildebolt [übergab das], was er in Gruonduvon [vielleicht: Grouven bei Bergheim] hatte, die Schwester Liutwig das, was sie in Dudenroth [bei St. Goar] besaß, Edila eine halbe Manse in Worringen, Othilhart im Besitz Zündorf 6 Morgen [Land]. Außerdem haben wir denselben Dienerinnen Gottes zugestanden, dass zwei Wagenladungen täglich, wenn sie solcherlei Bedarf haben, aus dem Wald, der Husholz genannt wird, geführt werden und sie dort das Holz zu ihrem Gebrauch fällen und über das ganze Jahr - so oft zwei Wagenladungen, wie gesagt, herausgeschafft werden können - ohne irgendeinen Nachteil und ohne Kosten rechtmäßig beständig nutzen. Der Kanzler Herbert hat diese Urkunde geschrieben. [Buhlmann]

Verfälschende Nachzeichnung des späten 11. Jahrhunderts nach Vorlagen aus der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts; in Latein. - RhUB II 317.