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Mittelalterliche
Geschichtsschreibung

(Ältere) Gründungsurkunde des Klosters Alpirsbach

Das Benediktinerkloster Alpirsbach war eine Gründung der Grafen Adalbert von Zollern und Alwig von Sulz sowie des Edelfreien Ruotmann von Hausen. Eng mit der gregorianischen Kirchenreform verbunden, besiedelten 1095 erstmals Mönche aus St. Blasien den Schwarzwaldort. Im Umfeld der Alpirsbacher Klosterstiftung sind zwei Gründungsberichte überliefert, von denen der erste hier folgt. Die Gründungsurkunde (ca.1099) führt die die Klostergründung ausmachenden rechtlichen Bestimmungen auf, und zwar geschah dies einmal in Alpirsbach am 28. August 1099, das andere Mal (etwas später) in Rottweil.

Edition: Württembergisches Urkundenbuch, hg. v.d. königlichen Staatsarchiv in Stuttgart: Bd.1: ca.700-1137, Stuttgart 1849, WürttUB I 254. - Übersetzung: BUHLMANN.

Es sei allen Christen sowohl des gegenwärtigen Zeitalters als auch der zukünftigen Welt bekannt, dass ich, Ruotmann von Hausen, und [ich], Adalbert von Zollern, und [ich], Graf Alwig von Sulz, dass wir drei, getrieben von der Leidenschaft nach göttlichem Lohn, sorgfältig durch Überlegung gesucht haben mit Rat des ehrwürdigen Bischofs Gebhard [III.] der Konstanzer Kirche, der damals apostolischer Legat war, und des frommen Uto [1086-1108], des Abtes des Klosters des heiligen Blasius, und nicht zuletzt anderer Geistlicher, Mönche und Laien, die wir versammeln konnten, dass auf unserem Alpirsbach genannten Gut, das durch Erbrecht an uns gelangt ist, ein Mönchskloster eingerichtet werden kann, damit die, die dort angesiedelt werden sollen, ohne Störung Gott dienen können. Weil wir dies lange überlegt haben, wurde uns klar, dass es förderlich ist, dass wir das besagte Gut und den es umgebenden Wald mit seinem Gebiet und nicht zuletzt die anderen Güter und unsere für das fromme Werk bestimmten Hörigen einem gewissen freien Mann mit Namen Bernhard von Fluorn, wie es Gewohnheit ist, übertragen unter der Bedingung, dass dieser Gott und dem heiligen Bernhard ganz und gar zu Eigentum überträgt das, was dem dort einzusetzenden Abt und den ihn gehorchenden Mönchen und Brüdern frei zusteht. Damit die Bewohner dieses Ortes immer in Ruhe bleiben und dieser Ort durch die Autorität des römischen Bischofs in jeder Weise frei bestehen bleibt, ist deswegen aber beschlossen worden, dem Lateranpalast zu Füßen der Apostel [in Rom] für den unterstellenden Gehorsam jährlich eine Goldmünze zu geben. Und der dort einzusetzende Abt möge zusammen mit den ihn gehorchenden Mönchen und Brüdern immer die freie Verfügung haben, die dorthin gehörenden Dinge zu leiten und zu lenken. Sie mögen auch die freie Gewalt haben, sich wen sie wollen zum Vogt zu wählen und einzusetzen und diesen auszutauschen, wenn es ihnen so gefällt. Nachdem dies so sorgfältig überlegt wurde, kam der Konstanzer Bischof [Gebhard III.], der apostolische Legat, auf unseren Wunsch hin zum vorgenannten Ort, um das dort schon errichtete Gebetshaus zu weihen im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1095, Indiktion 4, an den 17. Kalenden des Februar [16.1.]. Es kam auch jener Mann mit Namen Bernhard, dem wir die Güter und unsere Hörigen übergeben haben. Es kamen auch viele andere und Nichtadlige. Wir haben in Anwesenheit aller den oft genannten Bernhard gebeten, dass er die Güter und die von uns an ihn übergebenen Hörigen Gott den heiligen Benedikt [von Nur-sia] in feierlicher Übergabe ganz und gar zu Eigentum schenkt unter der Bedingung, gemäß der wir diese [Güter und Hörigen] ihm übergeben haben. Diese Bitte empfing jener demütig und trat an die Reliquien der Heiligen heran; und in Gegenwart des Bischofs und aller, die dorthin kamen, übergab er zuallererst über jenen [Reliquien] den Ort, der Alpirsbach genannt wird, und den ihn umgebenden Wald mit seinem Bezirk. Daraufhin übergab er die anderen Güter und die dafür bestimmten Hörigen Gott und dem heiligen Benedikt in diesen Orten: Dornhan, Hochmössingen, Höffendorf, (Groß-) Gartach, Haslach, Vöhringen, Nordweil ohne jeden Widerspruch und ohne Zurückforderung. Er übertrug diesem Ort das Recht der Freiheit, damit der dort einzusetzende Abt und die dorthin gelangenden Mönche und Brüder immer die freie Möglichkeit haben – wenn sie das für nützlich halten –, die Besitzungen zu beaufsichtigen und zu verwalten, die diesem Ort damals übergeben wurden und die später übergeben werden sollen. Sie mögen auch die freie Verfügung haben, sich als Vogt zu wählen, wen sie wollen, und diesen auszutauschen, wenn es ihnen so gefällt. Und damit dies alles als gültig bestehen bleibt, ist auch beschlossen worden, eine Goldmünze jährlich dem Lateranpalast für den unterstellenden Gehorsam zu geben, damit der Abt mit seinem Vogt und seinen Brüdern den apostolischen Schutz und dessen Urteil treu genießt gegen die, die darin verharren, die Freiheit des Ortes durch irgendeine Gewalttätigkeit zu stören. Danach ist das an diesem Ort errichtete Gebetshaus geweiht worden von dem ehrwürdigen Konstanzer Bischof Gebhard, dem apostolischen Legaten, im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit zu Ehren des siegreichsten heiligen Kreuzes, der heiligen Got-tesmutter Maria, des heiligen Bekenners Benedikt und aller Heiligen. Alles Vorgenannte ist aber durch diesen [Bischof] mit apostolischer Autorität befestigt worden; und er weihte nicht allein an diesem Tag und zu jener Zeit, [das Gebetshaus], sondern auch nach wenigen Jahren, als er wiederum an diesen Ort gerufen wurde, dort die Kirche im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1099, Indiktion 6, an den 5. Kalenden des September [28.8.], an einem Sonntag. Damals – so sage ich –, als die Stifter dieses Ortes anwesend waren und eine große Menge Volk dabeistand, ist wiederum alles sorgfältig überdacht worden, was zur Beständigkeit und Freiheit des Ortes beiträgt und zur Sicherheit derjenigen, die dort Gott und dem heiligen Benedikt dienen sollen. Dies wiederum bekräftigte der Herr Bischof Gebhard von Konstanz, als er damals apostolischer Gesandter war, aus Liebe zum heiligsten Vater Benedikt demütigst mit apostolischer Autorität. Endlich konnten die Brüder dieses Klosters nach Rom schicken, und sie empfingen vom Papst selbst das Privileg ihrer Sicherheit und Freiheit.

Der Unterweiser dieser Verfügung [von rechtlichen Bestimmungen] war Benno von Spaichingen, nicht einmal, sondern zweimal. Zuerst, wie geschrieben ist, am Ort [Alpirsbach] selbst, als dort das besagte Gebetshaus geweiht wurde, zum Zweiten im Ort, der Rottweil heißt, vor Herzog Berthold [II.] und anderen Fürsten des Königreichs und mehr als viel Volk, wo Herr Adalbert von Zollern, der dem Treiben der Welt entsagen wollte, außer jenen Gütern, die er zuvor gegeben hatte, wiederum Gott und dem heiligen Benedikt ganz und gar zu Eigentum übergab, was er in diesen Orten hatte: Fützen, Göllsdorf, Sulz, außer dem, was seine Dienstleute Reinwein, Rudolf und Reinboto dort nach Eigentumsrecht besessen hatten.

Die Namen derer, die dies gesehen und gehört haben, hängen wir zum Zeugnis an: Graf Alwig, Graf Gottfried, Graf Friedrich, Graf Manegold, Graf Gerung, Graf Zeizolf; Heinrich, Eberhard, Hermann, Brüder von Dietfurt; Berthold von Homburg, Diethelm von Toggenburg, Kuno von Sulz, Landold von Winzeln, Walther von Halterbach, die Brüder Gerbold und Werner von der Reichenau, Eberhard von Seedorf, Hiltibold von Tanneck, die Brüder Egelolf und Bernhard von Fluorn, Liutfrid von Bochingen, die Brüder Werner und Manegold von Zimmern, die Brüder Egelolf und Luf von Talhausen, die Brüder Ulrich und Rudolf von Weigheim, die Brüder Benno, Adelbert und Berger von Spaichingen, die Brüder Berthold und Konrad von Geisingen, Friedrich von Wolfach, Guntram von Aistaig.

[Zusatz?:] Während diese [Zeugen] anwesend waren, ist auch festgesetzt worden, von welchen Grenzen der [zum Kloster] zugehörige Wald umschlossen ist: Heimbach, vom Heimbach bis zum Walsbac, von da den Walsbac aufwärts bis zum Wäschbach, von da den Wäschbach abwärts bis zum Rötenbach, von da den Rötenbach abwärts bis zur Kinzig, von da die Kinzig abwärts bis zum ‚waagenden Stein‘, von da zur ‚anderen‘ [Kleinen] Kinzig, von da bis ‚Grünenwittichen‘, von da aufwärts bis zum [Berg] Urspring [des Witticher Talbachs], von da bis zur Schneeschleife in Richtung zur Wolf; vom Buchbach aber, der in die Ehlenbogen fließt, bis zum obersten Heimbach, von da in Richtung zum Stecchendenberc, von da bis zur Schneeschleife, die in die Wolf fließt.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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