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Mittelalterliche
Geschichtsschreibung

(Jüngere) Gründungsurkunde des Klosters Alpirsbach

Das Benediktinerkloster Alpirsbach war eine Gründung der Grafen Adalbert von Zollern und Alwig von Sulz sowie des Edelfreien Ruotmann von Hausen. Eng mit der gregorianischen Kirchenreform verbunden, besiedelten 1095 erstmals Mönche aus St. Blasien den Schwarzwaldort. Im Umfeld der Alpirsbacher Klosterstiftung sind zwei Gründungsberichte überliefert, von denen der zweite hier folgt. Der zweite Gründungsbericht (ca.1130/40) ergänzte dann den ersten, indem er noch zusätzliche Rechtsakte betreffend den Klosterbezirk zur Sprache bringt.

Edition: Württembergisches Urkundenbuch, hg. v.d. königlichen Staatsarchiv in Stuttgart: Bd.1: ca.700-1137, Stuttgart 1849, WürttUB I 284. - Übersetzung: BUHLMANN.

(+) Weil Gott, der Sohn Gottes unverletzliche Wahrheit ist, eröffnen wir allen kirchlichen Personen katholischen Glaubens mit wahren Beweismitteln, dass wir drei, Ruotmann von Hausen, Adalbert von Zollern, und Graf Alwig von Sulz, entzündet durch das Feuer göttlicher Liebe, sorgfältig durch Überlegung gesucht haben mit Rat des ehrwürdigen Bischofs Gebhard [III.] der Konstanzer Kirche, der damals apostolischer Legat war, und des frommen Uto, der zu dieser Zeit der Zelle des heiligen Blasius in regelgerechter Mäßigung vorstand, und nicht zuletzt anderer ehrwürdiger Geistlicher, Mönche und Laien, die wir versammeln konnten, dass auf unserem Alpirsbach genannten Gut, das durch Erbrecht an uns gelangt ist, ein Mönchskloster eingerichtet werden kann, damit die, die dort angesiedelt werden sollen, ohne Störung Gott dienen können. Weil wir dies lange überlegt haben, wurde uns klar, dass es förderlich ist, dass wir das besagte Gut und den es umgebenden Wald mit seinem Gebiet und nicht zuletzt die anderen Güter und unsere für das fromme Werk bestimmten Hörigen einem gewissen freien Mann mit Namen Bernhard von Fluorn, wie es Gewohnheit ist, übertragen unter der Bedingung, dass dieser Gott und dem heiligen Bernhard ganz und gar zu Eigentum überträgt das, was den dort einzusetzenden Abt und den ihn gehorchenden Mönchen und Brüdern frei zusteht. Damit weiter die Bewohner dieses Ortes immer in Ruhe bleiben und dieser Ort durch die Autorität des römischen Bischofs in jeder Weise frei bestehen bleibt, ist deswegen aber beschlossen worden, dem Lateranpalast zu Füßen der Apostel [in Rom] für den unterstellenden Gehorsam jährlich eine Goldmünze zu geben. Und der dort einzu-setzende Abt möge zusammen mit den ihn gehorchenden Mönchen und Brüdern immer die freie Verfügung haben, die dorthin gehörenden Dinge zu leiten und zu lenken. Sie mögen auch die freie Gewalt haben, sich wen sie wollen zum Vogt zu wählen und einzusetzen und diesen auszutauschen, wenn es ihnen so gefällt. Nachdem diese Rechtsfälle und Dinge mit überlegender Sorgfalt erörtert worden waren, kam auf unseren Wunsch hin der Konstanzer V[orsteher] [Gebhard III., 1084-1110], [damals] apostolischer [Legat], damit er den schon genannten Ort weihte und das schon Gott bereitete Gebetshaus im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1095, I[ndiktion 3], an den 17. Kalenden des Februar [16.1.]. Es kam auch jener Mann mit Namen Bernhard, dem wir die Güter und unsere Hörigen übergeben haben. Es kamen auch viele andere und Nichtadlige. Wir haben in Anwesenheit aller den oft genannten Bernhard gebeten, dass er die Güter und die von uns an ihn übergebenen Hörigen Gott und den heiligen Benedikt [von Nursia] in feierlicher Übergabe ganz und gar zu Eigentum schenkt unter der Bedingung, gemäß der wir diese [Güter und Hörigen] ihm übergeben haben. Diese Bitte empfing jener demütig und trat an die Reliquien der Heiligen heran; und in Gegenwart des Bischofs und aller, die dorthin kamen, übergab er zuallererst über jenen [Reliquien] den Ort, der Alpirsbach genannt wird, und den ihn umgebenden Wald mit seinem hiernach beschriebenen Bezirk; das ist: der Heimbach in Richtung bis zum Walsbac, von da den Walsbac aufwärts bis zum Wäschbach, vom Wäschbach zum Rötenbach, vom Rötenbach bis zum Fluss Kinzig, entlang des Flusses Kinzig bis zum 'waagenden Stein', vom 'waagenden Stein' zur Kleinen Kinzig, von der Kinzig bis 'Grünenwittichen', von diesem Ort bis zum Berg Urspring ([Ergänzung:] Natatoria [Quelle]), von der Quelle bis Kaltenbrunn, von da zum Rötenbach, von dort bis zum Berg mit der Quelle, von der Quelle im Wald bis zum Schneeabhang ([Ergänzung:] Schneeschleife), vom Schneeabhang ([Ergänzung:] von der Schneeschleife) in die Kinzig. [Einschub:] Innerhalb der Grenzen dieses Bezirks hat Eberhard von Mühringen, vom [Kloster des] heiligen Gallus [St. Gallen] belehnt, vom Land des heiligen Benedikt im Ort, der Wittichen heißt, das, was an sein Lehen angrenzt, gewaltsam besetzt und ein gewisses Alpirsbacher Haus, was auf den besagten Gütern lag, durch Feuer zerstört. Später, nachdem der Streit völlig beigelegt worden war, söhnte er sich in Anwesenheit des Vogtes Friedrich des Älteren durch Wiedergutmachung [in Höhe] eines Talentes wieder aus. Und zu dieser Zeit wurde [König] Heinrich [V., 1106-1125] zum [dem Namen nach] vierten Kaiser der Römer gemacht [1111]. In der Zeit des Königs Lothar [1125-1137] wurde Friedrich [der Jüngere von Zollern], der Sohn des Alpirsbacher Vogtes Friedrich [der Ältere von Zollern], Nachfolger der Lehen des besagten Eberhard, während er für das Vergehen jener, die [zuvor] mit diesen Lehen belehnt worden waren, öfter von den Brüdern des Klosters [Alpirsbach] angegriffen wurde. Er veranlasste [daher], dass von den Leuten dieser Kirche und den übrigen verständigen Anwohnern des Gebiets eine Untersuchung über die [eventuell zuständige] Gerichtsbarkeit des Klosters unter Eid sorgfältig an diesem Ort durchgeführt wurde. Und er befestigte dieselbe unter Eid anerkannte Gerichtsbarkeit über das umstrittene Gebiet mit allen Mitteln und gleichsam mit Hilfe der Vogtei in Gegenwart seines Bruders Egino unter dem Zeugnis seiner Dienstleute und der Leute ohne jeglichen Widerspruch der besagten Kirche. Dies aber sind die Namen der freien Leute, in deren Anwesenheit dies geschehen ist: Heinrich von Lupfen, Markward von Eschach, Wolfrat von Ow, Adelbert von Wachendorf und mehr als viele andere geeignete Zeugen, sowohl freie Zeugen als auch bekannte Vasallen. Damit fürwahr die vom Vogt Friedrich so veranlasste Bestätigung dieser Wiederherstellung [der Gerichtsbarkeit] kundiger und fester in Zukunft eingehalten wird, wurde sie von Alwig [II., 1095-1139], dem Grafen jenes Gebiets, noch einmal bestätigt; er ermittelte auf Bitten der Alpirsbacher Brüder die besagten Grenzen zwischen den Gebieten des heiligen Benedikt und des seligen Gallus unter dem Eid der bewährtesten und wahrredenden Mitanwohner jenes Gebiets durch sorgfältige Untersuchung und stellte die [so] gefundenen [Grenzen] zum Nutzen der Alpirsbacher Kirche mit seinem rechtmäßigen Beschluss unter weltlichen Bann, wie es üblicherweise geschieht, was endlich alles der Konstanzer Bischof Ulrich [I., 1110-1127] am Palmsonntag innerhalb des dort gefeierten Messgottesdiensts durch Urteil der kirchlichen Autorität befestigte. Diese sind daher die, die schwörten: Gundeloh von Hochmössingen und Heinrich, Antwart, Eppo, Ruzilo, Hezilo, Ulrich, Folmar, Azzo, Heinrich von Betzweiler, Walther und Albrecht von Gundelshausen, Manegold von Bilstein, die Brüder Wibrecht und Starkolf mit nicht wenigen anderen wahrredenden Personen. Endlich stellte Graf Alwig, geführt vom guten Geist Gottes, freiwillig einen von ihm unrechtmäßig besessenen Teil des besagten Gebiets im Ort, der Kaltenbrunn heißt, der besagten Alpirsbacher Kirche wieder her in Gegenwart des Herrn Konrad [1095-1114], des Abtes dort, und des Werner [I., 1122-1142], des Abtes von Einsiedeln, und ihrer Brüder, während Egilolf, damals Vasall, aber später Mönch dort, darin [in den Rechtsakt] einwies; und wegen des Schutzmittels eines erinnerungswürdigen Zeugnisses ordnete er rechtmäßig einen Hörigen an den heiligen Benedikt ab [Ende des Einschubs]. Daraufhin übergab er [Bernhard von Fluorn] ganz und gar zu Eigentum Gott und den heiligen Benedikt die anderen Güter und Hörigen an diesen Orten: Dornhan, Hochmössingen, Höffendorf, (Groß-) Gartach, Haslach, Vöhringen ohne jeden Widerspruch und ohne Zurückforderung. Er veranlasste rechtmäßig und ewig die besagte Bekräftigung vollständiger Freiheit [des Klosters] betreffend die Lenkung und Leitung klösterlicher Angelegenheiten, die Wahl und den Austausch des Vogtes [und] den jährlich an die apostolische Autorität zu zahlenden Zins [in Höhe] einer Goldmünze zum Zeugnis des unterstellenden Gehorsams und zum Gedächtnis an die ewige Freiheit; er fügte auch hinzu, dass der Abt mit seinem Vogt und seinen Brüdern den apostolischen Schutz und dessen Urteil treu genießt gegen die, die darin verharren, die Freiheit des Ortes durch irgendeine Gewalttätigkeit zu stören. Danach ist das Gebetshaus geweiht worden von demselben Bischof Gebhard zu Ehren der heiligen Dreieinigkeit, des siegreichsten Kreuzes, der Gottesmutter, des heiligen Bekenners Benedikt und aller Heiligen. Alles Vorgenannte ist aber durch diesen [Bischof] mit apostolischer Autorität befestigt worden; und er weihte nicht allein zu jener Zeit, [das Gebetshaus], sondern auch nach wenigen Jahren, als er wiederum an diesen Ort herbeigerufen worden war, dort die Kirche im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1099, Indiktion [3], an den 5. Kalenden des September [28.8.], an einem Sonntag. Damals - so sage ich -, als die Stifter dieses Ortes anwesend waren und eine große Menge Volk dabeistand, ist wiederum alles sorgfältig überdacht worden, was zur Beständigkeit und Freiheit des Ortes beiträgt und zur Sicherheit derjenigen, die dort Gott und dem heiligen Benedikt dienen sollen. Dies wiederum bekräftigte der Herr Bischof Gebhard von Konstanz, der damals die apostolische Gewalt innehatte, aus Liebe zum heiligsten Vater Benedikt demütigst mit apostolischer Autorität. Endlich konnten die Brüder dieses Klosters nach Rom schicken, und sie empfingen vom Papst selbst das Privileg ihrer Sicherheit und Freiheit. Der Unterweiser dieser Verfügung [von rechtlichen Bestimmungen] war Benno von Spaichingen, nicht einmal, sondern zweimal. Zuerst, wie geschrieben ist, am Ort [Alpirsbach] selbst, als dort das besagte Gebetshaus geweiht wurde, zum Zweiten im Ort, der Rottweil heißt, vor Herzog Berthold und anderen Fürsten des Königreichs und mehr als viel Volk, wo Herr Adalbert von Zollern, der dem Treiben der Welt entsagen wollte, außer jenen Gütern, die er zuvor gegeben hatte, wiederum Gott und dem heiligen Benedikt ganz und gar zu Eigentum übergab, was er in diesen Orten hatte: Fützen, Göllsdorf, Sulz, außer dem, was seine Dienstleute Reinwein, Rudolf und Reinboto dort nach Eigentumsrechte besessen hatten. Geeignete Zeugen dieser Zuweisung sind diese: die ehrwürdigen Grafen Alwig, Gottfried, Friedrich, Manegold, Gerung, Zeizolf und nichtsdestoweniger Eberhard, Hermann, Brüder von Dietfurt; Berthold von Homburg, Diethelm von Toggenburg, Kuno von Sulz, Landold von Winzeln, Walther von Halterbach, die Brüder Ger-bold und Werner von der Reichenau, Eberhard von Seedorf, weiter der König der Engel mit der ganzen himmlischen Schar.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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