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Mittelalterliche
Geschichtsschreibung

St. Georgener Gründungsbericht

Das 1084 gegründete Benediktinerkloster St. Georgen im Schwarzwald entwickelte sich unter seinem dritten Abt Theoger (1088-1119) zu einem Mittelpunkt benediktinischen Reformmönchtums und zu einer auch wirtschaftlich erfolgreichen Mönchsgemeinschaft. Letzteres entnehmen wir dem Gründungs- oder Fundationsbericht des Klosters, den Notitiae fundationis et traditionum monasterii S. Georgii in Nigra Silva - so der im 19. Jahrhundert von Historikern vergebene Name für die aus dem 15. Jahrhundert bzw. der frühen Neuzeit abschriftlich überlieferte hochmittelalterliche Textquelle. Den Fundationsbericht lässt sich historiografisch einordnen in die im Hochmittelalter erstmals auftretende Quellengattung der fundationes ("Gründungsberichte"), die die Gründung einer geistlichen Institution mit Nachrichten zu Ausstattung und Besitz zusammenbringen. Die St. Georgener Notitiae fundationis bestehen damit aus einem einleitenden, die Jahre 1083 bis 1089 umfassenden Gründungsbericht, der in den ersten Jahren der Regierungszeit des Theoger angefertigt wurde, aus einem Schenkungsbuch, das die Traditionen ("Schenkungen, Besitzübertragungen") der Jahre 1090 bis 1095 beinhaltet, und aus der Fortschreibung des Schenkungsbuchs bis zum Jahr 1155.

Edition: BADER, J., Die notitia fundationis des Klosters St. Georgen auf dem Schwarzwalde, in: ZGO 9 (1858), S.193-225; Notitiae fundationis et traditionum monasterii S. Georgii in Nigra Silva, hg. v. O. HOLDER-EGGER, in: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores (in Folio), Bd.15,2: [Supplementa tomorum I-XII, pars III. Supplementum tomi XIII], hg. v. G. WAITZ u.a., 1888, Ndr Stuttgart-New York 1963, S.1005-1023. - Übersetzung: BUHLMANN.

1. Der ungeborene Gottvater und der eingeborene Sohn und der tröstende Heilige Geist bewirkten die Frömmigkeit des Herrn Hezelo, durch die er den heiligen Georg liebte und beschloss, den Geliebten zu ehren. Für diesen Märtyrer also, einzig geliebt von Hezelos Vorfahren vor den übrigen Heiligen, erwog er im Einzelnen und eifrig, diesem in seinem Ort mit Namen Königseggwald ein Kloster zu erbauen, weil ja seine geliebten Vorfahren dort den größeren Teil des Landes besessen hatten und ebendaselbst diesem Märtyrer ein Gebetshaus errichtet hatten, geeignet und gut genug, wie es den Verhältnissen am Ort entsprach, mit Reliquien von Heiligen, Büchern und verschiedenem Zubehör sowie Gütern und Menschen ausgestattet.
2. Er [Hezelo] begehrte dies mit dem ganzen Sehnen des Geistes, und er zog Hesso hinzu, einen gebildeten Mann, mächtig, mit Gütern gut ausgestattet, dem gleichfalls in der Seele der Wunsch brannte, von seinem Allod etwas zu Ehren Gottes beizutragen. Bald war Gemeinsamkeit hergestellt, und sie berieten sich sorgfältig in heilbringenden Beschlüssen; jener erwog [eine Schenkung] des Ortes Königseggwald, dieser aber wünschte, von seinem Erbe Güter zu übertragen. Deshalb ergab sich ganz und gar zwischen beiden in einträchtigem Rat der treffliche Beschluss, dass zu Ehren des heiligen Georg in Königseggwald ein Kloster errichtet werden sollte, in dem nach der Regel des heiligen Benedikt gelebt werden würde, die durch niemanden jemals in eine andere Regel verändert werden dürfe.
3. Weil diesen Ort aber dieser Hezelo seiner Frau Bertha zur Ausstattung und ihrer Nachkommenschaft zu Eigentum schon lange zuvor vermacht hatte und er daher keine Handlungsfreiheit gemäß seiner Vorstellung hatte, holte er den Rat seiner Verwandten und zum Teil seiner Freunde ein. Er beschloss, die Güter seines kurz zuvor verstorbenen Bruders Adelbert, die an ihn nach Erbrecht gefallen waren und über die er allein die uneingeschränkte Vollmacht besaß hinsichtlich möglicher Verfügungen und Bestimmungen, sozusagen im Tausch für Königseggwald seinem einzigen Sohn Hermann - seine oben genannte Frau Bertha war schon verstorben - durch eine Urkunde mit der Bestätigung eines Bürgen zu bestimmen; und es wurde Tag und Ort genannt, wann diese Übereinkunft getroffen werden sollte.
4. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1083, Indiktion 6, an den 2. Nonen des Januar [4. Januar], Wochentag 4, Mond 12 übergab der oben erwähnte Hezelo beim Ort mit Namen Heratskirch unter Mitwirkung des Grafen Manegold von Altshausen das oft erwähnte Königseggwald mit allem seinem Zubehör unter Zeugen und unterstellte das Kloster, das dort am Ort erbaut würde, mit allem ihm rechtmäßig Zustehenden und dem demnächst durch gesetzliche Übereignung von Leuten Zusammenkommenden dem seligen Apostel Petrus unter Zahlung einer jährlichen Abgabe, damit dort freier und stetiger Gott gedient werden könne, wobei unter dem Schutz der römischen Kirche ganze Immunität und Freiheit bestehe, so dass kein Priester, kein Kleriker, kein König, kein Herzog, kein Graf, kein Richter oder sonst irgendeine große oder geringe Person es wage, an diesem Kloster irgendwelche Eigentumsrechte - d.h. Erbrechte, Rechte der Vogtei, der Investitur oder irgendwelche andere Machtmittel - zu beanspruchen, die der Freiheit des Klosters entgegenstehen könnten, noch die Pracht der Kirche oder die Besitzungen anzugreifen, zu vermindern oder zu entfremden.
5. Am gleichen Tag und am selben Ort übergab der genannte Mann die Güter, die er zum Tausch bestimmt hatte, seinem Sohn in Anwesenheit des oben genannten Grafen, indem er feierlich bat, dass er, falls je sein Sohn oder einer seiner Nachkommenschaft die schon genannte Anordnung leichtfertig zu brechen oder auf irgendeine Weise zu schädigen wagen, diese Güter der römischen Kirche übergebe, sie ihr unterstelle und unterwerfe, so dass der Betreffende selbst und dessen Verwandte für immer enterbt seien. Folgende sind aber die Güter: Degernau und Ingoldingen mit allen Einkünften.
6. Nachdem also eine derartige Feststellung der Unabhängigkeit von herrschaftlicher Gewalt und der Freiheit für das vorgenannte Kloster getroffen worden war, übergab auch Hesso, den wir oben genannt haben, am gleichen Ort und am gleichen Tag seine ererbten Besitzungen nahezu alle in die Hände und die Obhut des oft genannten Hezelo unter der Bedingung, dass sie demselben Kloster in die volle Verfügungsgewalt übergeben würden.
7. Dass das Gleiche geschehe mit seinem Eigentum, forderte ein gewisser Ritter mit Namen Konrad von Adelbert von Otterswang, dem er es ebendort am selben Tag in die Obhut gegeben hatte.
8. Die Zeugen, die bei allen diesen Festsetzungen, Verträgen und Übereinkünften anwesend waren, stehen hierunter: Graf Manegold von Altshausen, Konrad und sein Sohn Eberhard und Heinrich von Heiligenberg, Arnold von Binzwangen, Heinrich und dessen Neffe Heinrich von Hirscheck, Manegold und dessen Bruder Ludwig sowie Ulrich von Sigmaringen, Siegfried und sein Neffe Hermann von Burgweiler, Rupert und sein Bruder Adelbert von Otterswang, Rudolf von Waldhausen, Pilgrim und sein Bruder Ulrich, Landold und dessen Bruder Delgoz von Hoßkirch, Liupold von Biberach, ein weiterer Liupold von Mietingen, Heinrich von Balzheim, Berthold von Bittelschieß, Adelbert von Birkenhard, Gerung und sein Bruder Hildebrand von Grundsheim, Helprecht von Ringschnait, Landolt und Berthold von Richhausen, Pilgrim von Hürbel, Burchard und Tiethard von Bußmannshausen, Hermann von Reichenbach, Lambert von Schwarzenbach, Gerung von Siessen, Friedrich von Erbach.
9. Etwas später, um die Nonen des März [7. März 1083], bat in Anwesenheit fast aller oben genannten Zeugen der Herr Hezelo in Königseggwald im Gebetshaus des heiligen Georg den Grafen Manegold, dem Märtyrer diesen Ort zu übergeben, um diesen Teil der Beschlüsse der vorhergehenden Zusammenkunft zu erfüllen; so wies er an, dass der Graf das Kloster dem seligen Petrus übereigne. Dort bat Hesso den Hezelo und Konrad den Adelbert, dies, was sie zuvor versprochen hatten, auszuführen. Alsdann übergaben sie das, was Hesso und Hezelo jeder für sich hatte oder was sie von ihren Eltern bekommen hatten, über den Reliquien des heiligen Georg in Anwesenheit vieler anderer Gott und dem heiligen Georg zu ewigen Eigentum - der Graf Königseggwald mit allem seinem Zubehör, jeder der beiden Treuhänder aber das oben genannte Eigentum Hessos und Konrads - und in den Dienst der Mönche, die in dem oben erwähnten Kloster leben würden, zum Bau des Klosters.
10. Nachdem dies so rechtmäßig geschehen war, ging man [u.a. Hesso] zum ehrwürdigsten Abt Wilhelm [von Hirsau], den der Herr Gott seinem Volk als Beispiel wahrer Frömmigkeit vorangestellt und in seinen Weinberg als strebsamsten Arbeiter eingeführt hatte und der in diesem unserem Ägypten fürwahr ein weiterer Joseph oder Moses war. Mit vielen und großen Bitten gingen die beiden [also wohl auch Hezelo] diesen an, bestürmten und beschworen ihn, damit er sich um die Gründung, den Bau und die Einrichtung des Klosters kümmere. Als er aber, dorthin kommend, den Ort Königseggwald sah und ihn als wenig geeignet für das mönchische Leben einschätzte, bestimmte er, dass diese Sache an einem anderen Ort durchgeführt werden müsse. Und wenn die beiden diesem nicht zustimmen würden, würde er es nicht wagen, sich darum zu kümmern.
11. Sie [Hezelo und Hesso] sagten, dass die Sache schon vorher so entschieden worden war, [das Kloster] in Königseggwald zu errichten, und dass sie dies nicht ändern könnten, wenn nicht er [Wilhelm] selbst vom römischen Stuhl eine Erlaubnis [dazu] erlangen würde. Wegen dieser Sache schickte jener seinen Mönch mit Namen Rupert nach Rom zu Gregor VII. seligen Angedenkens, der damals der römischen Kirche vorstand; und er erhielt die Erlaubnis zur Änderung der Vorgehensweise und verlegte die oben erwähnte Gründung des Klosters zusammen mit den vorgenannten Reliquien in den Gau mit Namen Baar, in die Grafschaft Aasen, auf einen Hügel des Schwarzwaldes, der als Gründungsort wegen der [ausgezeichneten] Lage im Gebiet bestimmt werden konnte und der selbst der Gipfel Alemanniens ist. Dieses Landstück war begrenzt im Osten durch das Eigentum der heiligen Maria [Reichenauer Güter?], im Westen durch die Quellen der Brigach, nach Süden aber durch den Rand eines langen Berges, und nach Norden erstreckte es sich bis zu den Siedlungen jenseits des Waldes.
12. Es war aber so, dass dieses Landstück nur zur Hälfte im Besitz Hezelos gewesen war; die andere Hälfte tauschte Hesso von einem gewissen Walther von Tuningen, der sie zu Eigentum hatte, und gab dafür ein und ein halbes Gut und eine sehr nutzbringende Manse im Ort Fützen. Später gab davon die Hälfte Gott und dem heiligen Georg zu Eigentum Werner von Dürbheim, von dem Hesso die Einhaltung der Zusage verlangte, weil er dieses [Landstück] von Walther empfangen hatte, als der oft erwähnte [Hesso] jenes eingetauscht hatte.
13. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1084, Indiktion 7, an den 10. Kalenden des Mai [22. April], Wochentag 2, Mond dreizehn kamen Hesso und Konrad, schon Arme Christi, mit einigen Brüdern auf den besagten Hügel, der, dicht mit Bäumen bewachsen, wegen der Schrecken des Waldes unwirtlich war und wo noch nichts oder nur ein kleines Haus stand. Die vom Herrn Abt [Wilhelm] geschickten Brüder kamen aber um die Iden des Juni [13. Juni] an, und sie rodeten alles und bepflanzten es. Nachdem einige Unterkünfte aufgestellt worden waren, wo sie [die Mönche] sich zwischendurch ausruhten, errichteten sie eine hölzerne Kapelle und ein daran angrenzendes Klostergebäude; und es gefiel ihnen, diesen Ort "Zelle des heiligen Georg" zu nennen, weil dieser dort den anderen Heiligen vorgezogen wird. Der Herr Abt befahl auch, dass dies so geschehe.
14. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1085, Indiktion 8, an den 8. Kalenden des Juli [24. Juni], Wochentag drei, Mond 27 wurde die Kapelle in Anwesenheit des oben genannten Herrn Abtes geweiht von dem ehrwürdigen Gebhard, dem Bischof der Konstanzer Kirche, zu Ehren des heiligen Märtyrers Georg; und der Herr Bischof bestimmte und gab dem heiligen Märtyrer alle zukünftigen Zehnten an benachbarten Orten, die nicht anderswo hingehörten.
15. Daraufhin, um die Iden des Januar [13. Januar 1086], kam der schon beschriebene Herr Hezelo mit seinem Sohn [Hermann], dem vorgenannten Grafen Manegold, gewissen anderen Freunden und mit seinen vielen Rittern zur Klosterzelle und machte in Anwesenheit des Herrn Bischofs Gebhard und des Herrn Abtes Wilhelm voll und ganz die Übertragung des Klosters bekannt, nämlich dass gemäß der apostolischen Erlaubnis das Kloster von Königseggwald verlegt worden sei, dass die ganze vormalige Übertragung und Vergabe, d.h. von Königseggwald und von den anderen Gütern, die wir oben genannt haben, der Verlegung folge und dass gemäß Forderung und Beschluss das Kloster durch den Grafen unter den Schutz der römischen Kirche gestellt werde.
16. Dieses verkündete er, und das Ganze billigte er mit seinem Sohn, stimmte dem zu und bekräftigte dies; und darüber hinaus fügten am selben Tag beide, Vater und Sohn, das halbe Landstück hinzu, auf dem die Kapelle gegründet und das Kloster erbaut war, weiter das, was sie in Stockburg besaßen, im Ort Baldinge ungefähr vier Mansen, einige bewaldete Teile, sieben Teile eines Weinbergs in Endingen und zwei Stücke Land und einen genügend großen Acker zur Versorgung des Arbeiters der Weingärten, in Gottenheim auch zwei Stücke Land und ungefähr eine Manse Ackerlandes und drei Teile eines Weinberges.
17. Durchgeführt wurden diese Vergaben aber über den besagten Reliquien, und jeder von beiden, sowohl Hezelo als auch Hermann, veräußerten selig die Gewalt, das Recht und das Eigentum an diesen Gütern und verpflichteten sich, wenn es irgendwann notwendig wäre, auf ihre Versicherung und Bekräftigung mit allen Eiden.
18. Dieser Vertrag des Herrn Hezelo über die Verlegung des Klosters und gleichsam seine Versicherung und seine und seines Sohnes Vergaben sind geschehen an den Iden des Januar [13. Januar] in der Zelle des heiligen Georg, in der Holzkapelle über den oben genannten Reliquien, die bis dahin nicht untergebracht, aber bis zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt worden waren, um im vollendeten Gebetshaus verborgen zu werden, wo der Name des Märtyrers zukünftig stehen würde. [Dies ereignete sich] in Anwesenheit des ehrwürdigen Bischofs Gebhard und des ehrwürdigsten Abtes Wilhelm, während dabeistanden eine Vielzahl gemeinen Volks und die anwesenden Zeugen, deren Namen diese sind: Graf Manegold und dessen Sohn Wolfrat, Adelbert von Entringen, Friedrich von Wolfach, Eberhard von Seedorf, Mazinus, bis dahin Ritter, und der Sohn Berthold von Bittelschieß, Waldo von Döggingen, Adelbero von Sittingen und Waldo, der Sohn von deren Bruder, Heinrich von Mundelfingen, Benno von Aixheim, Richard und dessen Sohn Richard von Kappel, Ruom von Eschach, Werner von Dürbheim, Ulrich von Hausach, Kuno von Zimmer, Triutwin von Pfohren und viele andere geeignete Zeugen.
19. Später hat in Konstanz auf der heiligen und rechtmäßigen Synode des genannten ehrwürdigen Bischofs Gebhard der Herr Hezelo, der mit seinem Sohn der Versammlung beiwohnte, alles oben Genannte so dargelegt, wie er sich noch trefflich erinnern konnte: zuerst, wie er und der Herr Hesso einträchtig übereingekommen seien, ein Kloster zu errichten, dann wie sie dorthin ihre Güter übertragen hätten, wie sie den Wunsch äußerten, dass die Regel des heiligen Benedikt dort unverletzlich eingehalten werden solle, und alles Übrige, was rechtmäßig und zum Vorteil erschien. Dies hat er der Reihe nach öffentlich bekannt gemacht.
20. Sodann gelobten er und sein Sohn Hermann noch einmal die gesamte weiter oben dargestellte Übergabe oder Schenkung frohen Herzens mit empor gerichteten Blick und erhobener Hand; sie brachten sie dar und vertrauten sie an Gott dem Herrn, der heiligen Jungfrau Maria, dem heiligen Apostel Petrus und dem heiligen Märtyrer Georg zum Heil ihrer Seelen und der Seelen ihrer Vorfahren. Darauf entsagten sie beglückt aller Macht, aller Abgaben, jeden Rechts und Eigentums am genannten Kloster völlig. Dann untersagte der Herr Bischof unter Anrufung des Namens unseres Herrn Jesus Christus und seiner heiligen Mutter Maria mit Vollmacht des heiligen Apostels Petrus und aller Heiligen Gottes und seiner eigenen Amtsgewalt, die er von Gott empfangen hatte, dass keiner, weder hoch noch gering, es wage, oben genanntem Kloster und seinem Zubehör Gewalt anzutun oder irgendein Unrecht zuzufügen oder irgendwelche Eigentumsverhältnisse anzutasten und [Gut] zu schmälern oder zu entfremden.
21. Diese Synode wurde abgehalten im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1086, um die Kalenden des April [1. April]. Bei ihr waren insgesamt zugegen die Äbte Ekkehard von Reichenau, Siegfried von St. Salvator in Schaffhausen, Adelheim von Altdorf [-Weingarten], Trutwin von Stein, die Geistlichen von St. Marien in Konstanz, der Dekan Otto, Ulrich, Wito, Heinrich, Gunterich, Azzo und andere Mitbrüder, sowie eine weitere nicht unbedeutende Geistlichkeit, die zur Synode gekommen war, die Herzöge Welf [I. von Bayern], Berthold [von Rheinfelden] und Berthold [II. von Zähringen], die Grafen Burchard von Nellenburg, Kuno von Wülflingen, Manegold von Altshausen, die Hauptleute Konrad von Heiligenberg, Adelgoz von Marstetten, Arnold von Binzwangen und andere sehr viele vornehme Würdenträger Alemanniens, die aufzuzählen zu weitläufig wäre, außerdem zahlloses Volk.
22. Wir geben nun namentlich die zuerst zur oben erwähnten Zelle gehörenden Güter an, damit auch die Zuweisungen von den anderen Gläubigen sich übersichtlicher daran anschließen: Königseggwald mit allem Zubehör, 4 Mansen in Baldingen und einige Stücke Wald, in Stockburg ein kleines Gut mit besetzten Mansen, in Endingen zwei Landstücke und 7 Teile eines Weinberges und eine ausreichend große Ackerflur zur Versorgung des Weinbauern, in Gottenheim eine Manse und zwei Landstücke und 3 Teile eines Weinbergs. Dies alles ist das, was die große Freigebigkeit des Herrn Hezelo und seines Sohnes Hermann, wie auch oben dargelegt, geschenkt hat.
23. Die Hälfte des Gutes aber, auf dem die Zelle steht, gaben sie, die andere Hälfte aber, wie gleichfalls oben beschrieben ist, erwarb für uns der Herr Hesso, aus dessen Freigebigkeit auch der Ort Stetten mit allem Zubehör geschenkt wurde, außer einer Manse, die ihm nicht gehörte, und der dritte Teil des Ortes Fützen mit allem Zubehör außer einer und einer halben Manse, von der oben die Rede war, und in Kleinkems 2 Mansen Ackerland und ein sehr guter und großer Weinberg und der halbe Teil der Kapelle und die ganze zu diesem Dorf gehörende Gerichtsbarkeit.
24. Hier schenkte Hesso mit solch einer Vergabe dem Herrn Gott und dem heiligen Georg von einem Haupthof einen Bediensteten für die Diener Gottes.
25. Auch Konrad übertrug sein kleines Gut, das er in Hiltewineshus hatte, und jenes, was er in im Ort Osterendorph besaß, sowie ein Wäldchen beim Ort Bachhaupten und das Lehen von dessen Förster gottergebenst Gott und dem heiligen Georg. Dies also sind die ersten Güter, nun werden die übrigen genannt.
26. Später gab ein gewisser freier Mann Hermann Gott und dem heiligen Georg ein halbes Gut, das er frei besaß in Hauchlingen während er den anderen Teil seiner Ehefrau Gerhild zu Eigentum schenkte.
27. Ebenso schenkte ein anderer freier Mann mit Namen Adalbero Gott und dem heiligen Georg sein Gut, das er im Ort Bolstern, im Ort Eichen und im Ort Kalkofen hatte.
28. Der freie Mann Rupert schenkte Gott und dem heiligen Georg 4 Mansen im Ort, der Harlesbach genannt wird.
29. Ebenso übergab ein gewisser Ritter Lantfrid Gott und demselben Märtyrer sein Allod in dem Ort, der Aulfingen heißt, [und zwar] ungefähr 2 Mansen.
30. Auch Sieghard und seine Mutter Ida von Hohenkarpfen übergaben Gott und demselben Märtyrer ein anderes Gut, das sie besaßen im Ort Tuningen [und zwar] ungefähr 3 Mansen.
31. Friedrich von Wolfach schenkte Gott und dem heiligen Georg im Tal Bor [Lücke] jenseits des Waldes 3 Landstücke und was zu diesen gehört.
32. Auch Eberhard von Seedorf übergab Gott und dem heiligen Georg eine Manse in Leidringen.
33. Es gibt einen benachbarten Ort mit einer Zelle namens Welchenveld, der zur Schaffhausener Abtei gehörte; verschenkt wurde er dorthin vom seligen Eberhard, dem Grafen von Nellenburg. Diesen kaufte der Herr Richard von Kappel und gab ihn Gott und dem heiligen Georg.
34. Es gibt auch einen näher gelgenen [Ort] mit einer Zelle, genannt Harprehtesvelt, dessen eine Hälfte Burchard und Berthold von Engen Gott und dem heiligen Georg übergaben. Der andere Teil aber war Gegenstand des Tauschgeschäftes, das der Herr Hesso mit Walther [von Tengen] getätigt hatte. Nämlich nicht allein empfing derselbe Hesso von Walther das halbe Gut, auf dem die Zelle gelegen ist, von der oben berichtet wurde, sondern [er empfing] auch den [anderen?] Teil und ein Landstück in Stockburg und für eine Weile ein dazugehöriges Gut.
35. Ebenso gibt es einen [Ort], etwas weiter entfernt, der Huphenhus genannt wird; dieser hat vieles. Das, was Ingram und sein Bruder Gerhard, freie Leute, besaßen, schenkten sie Gott und dem heiligen Georg.
36. Burchard und sein Bruder Konrad, ausgezeichnete junge Männer von Adel, schenkten Gott und dem heiligen Georg ein sehr schönes Gut im Ort Dintenhofen, nämlich die Hälfte des Ortes mit allem Zubehör, und in der Alb, im Ort, der Weichstein genannt wird, 12 Mansen und im Ort, der Tennesheim heißt, 4 Mansen. [Dies geschah] an den 4. Nonen des Februar [2. Februar], am fünften Wochentag, Mondalter 6 in Gegenwart des Herrn Hezelo in demselben Jahr, in dem er starb.
37. Aber auch fast alle oben genannten Schenkungen wurden durchgeführt in seiner Anwesenheit und der seiner Lehnsmänner und anderer glaubwürdiger Personen, die genügend beitragen können zu seinem festen und gesetzmäßigen Zeugnis und dem der anderen. Deren einzelne [Namen] sind zu langwierig aufzuschreiben, sind aber, wenn nötig, leicht herauszufinden. Es wird nämlich mehr und mehr Zeit vergehen, wie wir hoffen, bevor es uns von den Lehnsleuten des Vogtes der Reichenau an diesbezüglicher Bestätigung fehlt. Denn wie seine Vorfahren, so war auch der Herr Hezelo Vogt der Reichenau, der, so oft er eine Sache vorantrieb, wegen der Beurkundung nicht fremde, sondern seine Lehnsleute und Freigelassenen heranzog.
38. Als aber die genannte Synode zu Ende war und so viele Beurkundungen vollzogen waren, begann der Herr Hezelo so krank zu werden, dass er nicht glaubte davonzukommen. Und weil er durchaus wünschte, vor seinem Tode noch einen Fortschritt [hinsichtlich der Klostergründung] zu sehen, so baten er und der Herr Hesso - auch wenn die Angelegenheit sehr geringfügig und noch nicht ausgeführt war - dennoch zusammen mit den Brüdern den ehrwürdigen Abt Wilhelm [von Hirsau], in dessen Fürsorge, wie oben gesagt, die Zelle bisher gestanden hatte, dass er ihnen einen Vorsteher vermittle. Er [Wilhelm] sorgte daher dafür, und die göttliche Gnade stand ihm bei, und es wurde Heinrich auserwählt, ein Bruder mit gutem Zeugnis, unter dessen Leitung fast schon vom ersten Anfang an alles betrieben worden war.
39. Dieser übernahm es also, die sehr kleine Zelle zu leiten, und wurde vom ehrwürdigen Bischof Gebhard zum Abt und Sachwalter des oft genannten Orts geweiht im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1086, Indiktion neun, an den 8. Iden des Dezember [6. Dezember]; und er führte die Geschicke im Herrn hinreichend gut. Er war ein Jahr im Amt - nicht mehr und nicht weniger - und mit seinem Amt endete zugleich sein Leben.
40. Im darauf folgenden Sommer ließ der Herr Hezelo, durch lange Krankheit schon geschwächt, sich in das oft genannte Kloster tragen, als er - da seine Schwäche immer stärker wurde - merkte, dass für ihn das Ende dieses Lebens da sei. Und dort starb er an den Kalenden des Juni [1. Juni 1088] glücklich im Herrn, nachdem er, zuvor Reichenauer Vogt, sich als Mönch hatte einkleiden lassen. Und er wurde ebendort begraben neben seinen Angehörigen, die er schon lange vorher dorthin hatte überführen lassen.
41. Alle nämlich, die in Königseggwald beerdigt waren, sind überführt und im Kloster beigesetzt worden am letzten Tag des September [30. September 1087?]. Ihre Namen sind folgende: Landolt und Bertha, seine Urgroßeltern, Landolt und Gisela, seine Großeltern, Ulrich und Adela, seine Eltern, Landolt, sein Bruder, Adelbert, sein Onkel, Irmengert, seine Cousine, Bertha, seine Frau, und Ruozela, eine Dienerin. Er selbst starb im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1088 an den Kalenden des Juni, und das Kloster, die Reichenau und Alemannien trauerten um ihn als einen Vater, Beschützer und Tröster, und sie bezeugten, dass der Rechtschaffenste der Schwaben gestorben war.
42. Dort übergab im Jahr seines Todes [1088] Ulrich, ein Blutsverwandter, Gott und dem heiligen Georg einen Besitz in Leidringen, Äcker und Wald [im Umfang von] ungefähr 2 Mansen.
43. Im folgenden Jahr [1089] übergab Folkmar von Friedingen, ein adliger Mann, Gott und dem heiligen Georg das Eigentum, das er besaß am Ort, der Martinsweiler heißt.
44. In diesem Jahr schenkte auch Gerild Gott und dem heiligen Georg durch die Hand ihrer Bürgen, und zwar ihres Bruders Ulrich von Hausach und des Ritters Burchard, ihr Gut, das gelegen ist in Hauchlingen, das ihr ihr Ehemann Hermann geschenkt hatte; er selbst hatte die eine Hälfte dieses Gutes demselben Märtyrer gegeben.
45. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1084, Indiktion 7, als sich schon glücklich die Bewohnbarkeit des Ortes herausstellte, den die zwei adligen Männer Hezelo und Hesso dem heiligen Georg geschenkt haben, sagte der Herr Hezelo, der sich freute, dass dieser Ort sich als geeignet erwiesen hatte, dass er neben dem schon Gegebenen Besitzungen und andere Güter schenken werde. Eingedenk nämlich der menschlichen Bedingungen, die zerbrechlich und unsicher sind, wollte er dafür sorgen, dass, wenn sein einziger Sohn Hermann ohne einen rechtmäßigen Nachkommen sterben würde, das Erbe, das beiden gehörte, dem schon erwähnten Märtyrer unterstellt wird. Daher rief er seine Verwandten zusammen, nämlich Landold und Adelbert von Entringen, weil die als Nächste seine [und seines Sohnes] Erben sein würden. Er und sein Sohn übergaben alles, was sie rechtmäßig besaßen, sowohl Leute als auch Gut, außer dem, was sie in Oggelshausen hatten, der Redlichkeit dieser [Verwandten] und verpflichteten diese für sofort, dass, wenn das über seinen Sohn Gesagte eintreten würde, sie die Hofleute, die jenen überleben, behalten mögen, der ganze Rest aber dem besagten Märtyrer Christi mit geschuldetem Recht zufalle.
46. Diese Übergabe geschah im Ort Irslingen in Anwesenheit der Zeugen, deren Namen diese sind: Friedrich von Wolfach, Landold von Winzeln, Berthold von Bittelschieß, Adelbert von Sittingen, Heinrich von Monolvingen, Benno von Spaichingen, Eberhard von Seedorf und die Söhne seiner Schwester, Luf und Egelolf, Ulrich von Hausach, Richard, Werner und Gozold von Dürbheim, Hug von Ehestetten und viele andere. Die Söhne des Landold, Landold nämlich und Adelbert, erfüllten den [mit der Schenkung verbundenen] Treueid, aber zu verschiedenen Zeiten und [an verschiedenen] Orten. Adelbert nämlich löste ihn ein im Jahr der Fleischwerdung 1111 an den 3. Iden des September [11. September] im Ort Basel, diesseits des Rheins gelegen, in Gegenwart der Zeugen, deren Namen diese sind: Herzog Berthold [II. von Zähringen] und Konrad und Rudolf, Berthold von Neuenburg, Friedrich von Wolfach und dessen Sohn Arnold, Vogt Konrad von Waldkirch, Erchenhold von Buesenheim, Erchengar von Rundstal. Landold aber löste sich [vom Treueid] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1112 an den 17. Kalenden des Februar [16. Januar] im Ort Ulm in einer Gesamtversammlung, die dort stattfand, in Anwesenheit des Herzogs Friedrich [II.] des Jüngeren und vieler anderer Fürsten Schwabens und vieler freier Leute.
47. Diese Güter, die mit vollem Recht Gott und dem heiligen Georg übergeben worden waren, hatte Ulrich von Hirrlingen nach dem Tod seiner Ehefrau Helewida, der Witwe des Herrn Hermann, unrechtmäßig über mehrere Jahre besessen. Aber weil Herzog Berthold, der Vogt von St. Georgen, dies anmahnte, gab derselbe Ulrich diese Güter bei Rottenacker in der Versammlung des Herzogs Friedrich dem heiligen Georg zurück und gab diese, von der Gerechtigkeit bezwungen, in die Hände des besagten Herzog Friedrich im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1114. Und derselbe Märtyrer besaß die [Güter] für ungefähr acht Jahre rechtmäßig wieder. Im Jahr der Fleischwerdung der Herrn 1122 aber, als Herzog Berthold gestorben war, drang der vorgenannte Ulrich feindlich [in die Güter] ein, überführte sie, weder durch göttliche noch durch gesetzliche Gerechtigkeit gehindert, in das Recht seines Eigentums und kehrte zurück.
48. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1125, Indiktion 3, an den 2. Kalenden des Januar [31. Dezember 1124], während der Herr Heinrich V., der Kaiser der Römer, das Geburtsfest des Herrn bei Straßburg feierte, legte der Herr Abt Werner im Königsgericht diese Ungerechtigkeit dar. Die frömmste Kaiserin Mathilde neigte [ihm] zu und der Herzog Friedrich und der Herzog Konrad [von Zähringen] und alle, die anwesend waren, unterstützen [ihn]: Der junge Ulrich, der Sohn des schon verstorbenen Ulrich von Hirrlingen, war durch die gesetzmäßige Gerechtigkeit gezwungen, vor dem König die besagten Güter zurückzugeben und in die Hände des Herzogs Konrad, des Vogts von St. Georgen, zu übergeben.
49. Darüber hinaus schickte der König dem Heinrich von Schweinhausen, dem der besagte Abt schon vorher gemäß den Rechten und Gesetzen des Klosters St. Georgen die Vogtei über die vorgenannten Güter anvertraut hatte, einen Brief mit diesem Inhalt: "Heinrich, durch die Gnade Gottes Kaiser der Römer und Augustus, dem Vogt Heinrich seinen Gruß. Neulich am Hof in Straßburg erlangte die gefeierte Kirche des heiligen Georg unbehindert ihre Güter durch Rat und Urteil der Fürsten zurück. Von daher wollen wir und befehlen dir fest, dass du diese Güter zum Nutzen der Kirche bereitstellst und zusammenbringst."
50. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1090, Indiktion 13, an den 2. Kalenden des Oktober [30. September] wurde der Altar des heiligen Johannes des Täufers vom ehrwürdigen Bischof Gebhard von Konstanz geweiht. Damals übergaben über seinen Reliquien und anderes nicht Geringes, mit dem der Altar ausgestattet wurde, zuerst der Herr Vogt Hermann eine halbe Manse in Tuningen mit dem Aufsitzer und dessen Familie, daraufhin der freie Ritter Rapoto sein gesamtes Gut, das er im Dorf mit Namen Hausach mit 26 Hörigen hatte. [Letzteres geschah] in Anwesenheit des Bruders Ulrich, der sein Sachwalter bei dieser Schenkung war.
51. Daraufhin [übergab] der junge freie Mann Arnold im Dorf mit Namen Eckenweiler eine halbe Manse. Er schenkte auch am dritten Tag des folgenden Jahres - das waren die 3. Nonen des Januar [3. Januar 1091] - Gott und dem heiligen Georg sein ganzes Eigengut, das er hatte in demselben Dorf und im Ort Mahlspüren - beide [Besitzungen] waren ungefähr vier Mansen groß und hatten 12 Hörige - in Anwesenheit seines Bruders Hermann, der sein Sachwalter war bei dieser Schenkung. Dies gab er, und darüber hinaus übergab er sich Gott als lebende Hostie.
52. Daraufhin [1090] [schenkte] der freie Mann Engelhard das kleine Gut, das er hatte im Ort Dormettingen, nämlich 1 Grundstück, 12 Teile Ackerland und eine Wiese für vier Wagenladungen Stroh.
53. Zuletzt schenkten Richard und Manegold, Söhne des Richard von Kappel, das, was sie gemäß Erbrecht erlangt haben im Ort, der Welchenvelt genannt wird, Gott und dem heiligen Georg, wie ihr Vater zuvor schon dies gemacht hatte. Dasselbe taten deren Brüder Markward und Egilward an den Nonen des Dezember [5. Dezember], an jenem Tag, an dem ihr Vater bei uns beerdigt wurde. Diese Übertragungen geschahen in Gegenwart unzähliger großer und geringer Personen.
54. Engelschalk der Ältere hatte einst dem Treuhänder Heinrich von Balzheim ein Gut, gelegen im Ort, der Auttagershofen heißt, im Illergau, übertragen, damit jener das tut, worum er jenen gebeten hat. Er bat jenen also, dass er dieses Gut Gott und dem heiligen Georg zu ewigen Eigentum gebe. Und geschehen ist diese Schenkung durch denselben Heinrich in Anwesenheit und auf Bitten desselben Engelschalk im obengenannten Jahr an den 2. Kalenden des November [31. Oktober] im Ort Villingen über den Reliquien des heiligen Georg in Gegenwart des Herzogs Berthold und sehr vieler seiner Lehnsleute.
55. Der Ritter Ruom übergab Gott und dem heiligen Georg eine Manse im Ort mit Namen Starzeln an den 8. Iden des Dezember [6. Dezember].
56. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1091, Indiktion 14, an den 14. Kalenden des Februar [19. Januar] übergab der junge Mann Gerhard Gott und dem heiligen Georg bei Tuningen ein Gut, das Studeholz genannt wird, und im Gebiet jenseits des Waldes ungefähr 18 Lehen, die gelegen sind an den Orten, die Sulzbach [Sulcibach], Arnoldsbach [Arnoldesbach] und Schweinbach [Swinbach] heißen, [und] die ihm zu Eigentum gegeben haben seine Brüder Otto und Friedrich von Wolfach.
57. Im selben Jahr am Geburtstag des heiligen Johannes des Täufers [24. Juni] schenkte Hermann von Mahlspüren Gott und dem heiligen Georg ein kleines Gut, das gelegen ist bei dem kleinen Ort, der Witichiwilare heißt, auf Bitten der freien Frau Ruzela und deren freien Mann mit Namen Wolfger, denen dieses Gut gehörte und von denen er dieses zu Treu und Glauben empfangen hatte.
58. Es gibt einen Berg mit Weiden beim Welchenvelt, der nach Norden durch einen Bach begrenzt wird, nach Süden aber durch einen Weg, der von Waldhausen durch den Wald führt; nach Osten ist er aber durch die Quelle dieses Bachs, nach Westen durch eine Quelle begrenzt, die von der anderen Seite die Bachgrenze des Besitzes ist. Dieses Gut hatte mit Herzog Berthold der freie Mann Nito inne, der zusammen mit seinem Sohn mit Namen Eberhard seinen Anteil, nämlich die Hälfte des Berges, im besagten Jahr Gott und dem heiligen Georg gab.
59. Im folgenden Jahr an den 4. Nonen des Januar [2. Januar] schenkte der Ritter Berthold von Bittelschieß Gott und dem heiligen Georg ungefähr zwei Mansen im Ort, der Wolfartsreute heißt, auf Wunsch seines Onkels Rudolf, dem der Besitz gehörte und für den er [Berthold] sein Bürge war.
60. In demselben Jahr an den 3. Kalenden des April [30. März] übergab Ulrich von Hausach Gott und dem heiligen Georg ein Gut im Ort Gunningen abzüglich einer ganzen, zuzüglich aber einen halben Manse. Es bat ihn seine Schwester Gerhilda, deren Besitz das [Gut] war, ob er als Treuhänder zu Verfügung steht.
61. In diesem Jahr an den 3. Nonen des April [3. April] machten wir einen Tausch mit dem Herrn Hermann von Mähringen [Meringen]. Dieser und zugleich seine Ehefrau übergaben Gott und dem heiligen Georg über den Reliquien dieses Märtyrers zu Eigentum das, was sie hatten an Landstücken, Äckern, Wiesen, Wäldern und an waldreichen Örtlichkeiten im Ort, der Nehren [Nero] heißt, für eine Manse, die wir haben in Starzach, und eine, die wir haben in Altheim, und das, was wir haben in Dormettingen, weniger eine halbe Manse.
62. Vier Tage danach gelangten wir nach Beuron, um auch einen anderen Tausch zu tätigen. Denn der Herr Hesso von der Burg [Mähringen-] Fürst übergab zu Eigentum und Verfügung Gott und dem heiligen Georg das, was er hatte in diesem Ort an Landstücken, Wiesen, Äckern, [daneben] einen Laden, an Mühlen, stehenden und fließenden Gewässern, an Kapellen, Wäldern, Gehölzen, an Weiden und mit anderem Zubehör, mit diesem Recht und der Gerechtigkeit, mit dem er von den Eltern dieses Erbe erlangt hat. [Dies geschah] über den Reliquien desselben Märtyrers in die Hand des Vogtes Hermann in Gegenwart des Abtes Theoger. Und sogleich übergab der besagte Vogt zu dessen [Hessos] Eigentum das, was wir haben in drei Orten, die Hauchlingen, Nehren und Gönningen genannt werden, mit dem Recht und der Gerechtigkeit, mit der uns dies gegeben wurde und durch die wir dies erlangt haben. Geschehen ist dieser Tausch im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1092, Indiktion 15, an 8. Iden des April [6. April] in dem Ort Beuron, von dem wir sprachen, gelegen in der Grafschaft der Berge, die "die Schär" genannt werden, in Anwesenheit von geeigneten Zeugen, deren Namen diese sind: Folkmar, der Sohn von dessen Onkel, [nämlich] Adelbert von Nendingen, Werner von Dürbheim, Adelbert von Spaichingen, Egilwart von Nussdorf, Erbo und dessen Bruder Gerunc von Lautlingen.
63. In diesem Jahr starb der Hauptmann Markward von Woffenstein, dessen Ehefrau Iudinta gab Gott und dem seligen Georg durch die Hand des Adelberts, ihres Treuhänders, des Bruders ihres genannten Ehemanns, zwei oder mehr Mansen, gelegen im Gau Ramsgau, im Ort Dellmensingen. Diese Schenkung geschah aber im besagten Jahr an den 2. Kalenden des August [31. Juli] auf dem Berg Wophenstein über den Reliquien des besagten Märtyrers in Anwesenheit der Zeugen, deren Namen diese sind: Adelbert von Salzstetten, Friedrich von Wolfach, und viele andere Vertraute. Dieses Gut gaben wird im Tausch dem oben genannten Adelbert, dem Bruder des Markward, und empfingen als unser Eigentum das halbe Gut Einbach in einem Tal jenseits des Waldes.
64. Im selben Jahr an den 10. Kalenden des September [23. August 1092] starb Graf Burchard von Staufen, der schon längst übergeben hatte durch drei seiner Ritter, deren Namen Ruom, Hugo und Hermann sind, ein Gut, gelegen im Gau Breisgau in den Orten Forchheim und Endingen; fest hatte er zugesagt, dass sie [die Ritter] dieses [Gut] als Vergabe an Gott und den heiligen Georg zuweisen und übertragen werden. So ist es auch geschehen. Geschehen ist diese Schenkung also im oben genannten Jahr an den 4. Kalenden des September [29. August] über den Reliquien des besagten Märtyrers in dem Ort Forchheim vor den anwesenden Zeugen, deren Namen diese sind: Kuno vom selben Ort, Arnold von Kenzingen, Adelbert von Haslach; auch Ruom von Eschach, Hugo von Dürrheim, Hermann von Engelschalkswilre; außerdem war anwesend eine nicht geringe Menge Leute.
65. In demselben Jahr gab ein gewisser Mann mit Namen Harpret Gott und dem heiligen Georg sein ganzes Eigengut, das er hatte im Ort, der Renguishausen heißt, und den sechsten Teil der Kapelle, die in diesem Ort liegt, für sein Seelenheil und das der Seinen am Tag der Nonen des Februar [5. Februar]. Diese Schenkung also geschah vor dem Vogt Hermann und vielen anderen Freien und Männern aus dem Volk über den Reliquien des besagten Märtyrers im Ort, der Bärental heißt; herausgehoben seien die Zeugen, deren Namen diese sind: Lantfried, Ottin, Titbrecht, Sigbrecht, Folkmar, Oprecht, Ruprecht, Wercher, Richwin, Gebin und Adelbert, die diese Schenkung lobten und bestätigten und die Anfertigung der Urkunde erbaten, dem niemand widersprach.
66. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1094, Indiktion 2, an den 11. Kalenden des Februar [22. Januar] übergab der Freie Lupo von Waldhausen Gott und dem heiligen Georg zu Eigentum das, was er hatte beim Ort Dauchingen, in Gegenwart seiner Brüder, Regenboto und des freien Ritters Ruom von Eschach, auch in Gegenwart einer Menge von Mönchen, in der Zelle im Chor des besagten Märtyrers.
67. In demselben Jahr haben wir einen Tausch mit dem Ritter Berthold von Allmuth. Wir haben nämlich an den 8. Kalenden des Februar [25. Januar] im Gau Breisgau beim Ort Wihlen ihm übergeben zu Eigentum das Gut Aulfingen, das uns Lantfrid der Ältere gegeben hatte. Dieser Ritter Berthold aber überwies der Treue und der Hand des Herzogs Berthold 21 Joch Ackerland bei Blansingen [Plansingen] und ungefähr eine Manse Gehölz beim Örtchen Kleinkems und bat ihn um den Treueid, dass jener den Besitz in die Verfügung des heiligen Georg gibt. Daraufhin wurden also die Reliquien des Märtyrers nach Aasen gebracht, und dort führte der Herzog an den 4. Kalenden des März [26. Februar] das Gewünschte aus, und Vogt Hermann empfing die Verfügung in Gegenwart vieler. Es war nämlich damals dort eine große Versammlung und Unterredung.
68. In diesem Jahr an den 16. Kalenden des Februar [17. Januar] übergaben Adelbert und sein Bruder Eberhard, freie Männer aus Nendingen, Gott und dem heiligen Georg das, was sie hatten im Ort, der Ettisweiler heißt.
69. Im selben Jahr erfolgte die Vergabe unseres Ortes an die römische Kirche. Freilich hatten schon vorher im Konvent der Brüder der Abt [Theoger] und der Vogt Hermann in Treue zum Herrn Hesso, der mit Hezelo der hervorragende Gründer dieses Ortes und dieses Klosters gewesen war, die Zelle mit all ihrem Zubehör dem seligen Petrus in der Stadt Rom zu Eigentum übergeben.
70. Dasselbe tat der Graf Manegold von Altshausen im oben genannten Jahr an den 16. Kalenden des Februar [17. Januar] im Ort Rottweil in Gegenwart des Herzogs Berthold und vieler Großen Alemanniens sowie einer unermesslichen Zahl von Freien in Bezug auf das, was ihm durch Bitte und Beschluss des vorgenannten Hezelo, wie erwähnt, aufgetragen worden war. Der besagte Hesso reiste deshalb [wegen der Erlangung des römischen Schutzes] nach Rom ab, und das, was er erbat, erhielt er im selben Jahr an den 10. Kalenden des März [20. Februar].
71. Im selben Jahr an den 6. Kalenden des April [27. März] starb Willibirc, die Enkelin des Herrn Hezelo, dessen Schwager, Hauptmann Gerunc, für das Heil von deren Seele und das ihrer [Verwandten] zu Eigentum Gott und dem heiligen Georg übergab einen Weinberg, den sie im Ort Schaffhausen im Gau Breisgau besaßen, und das, was sie hatten beim Fluss Dreisam im Ort, der Hagenbuch heißt; [dies betraf] Äcker, Wiesen, Mühlen und die ganze Gerichtsbarkeit. Diese Schenkung wurde durchgeführt in der Zelle des besagten Märtyrers an den 4. Kalenden des April [29. März], an dem Tag, an dem auch die Frau beerdigt wurde. Anwesend waren Erbo und Gerunc, dessen Bruder, freie Ritter von Lautlingen, und eine große Anzahl von [Kloster-] Brüdern.
72. In diesem Jahr an den 4. Nonen des April [2. April] übergaben Benno und sein Bruder Gerunc, freie Ritter von Aixheim, Gott und dem seligen Georg eine Manse beim Ort Neuhausen.
73. Ungefähr zur selben Zeit schenkten Eberhard, Adelbert, Ripret, Tiepolt, Ruodin, Herprecht, Walprecht [und] Reginhard, freie Männner, Gott und dem seligen Märtyrer Georg von ihren Besitzungen beim Ort Dauchingen, der erste das Doppelte, die übrigen ungefähr ein Joch [Ackerland]. Gott möge es jenen im ewigen Leben vergelten!
74. Zur selben Zeit übergaben Manegold und sein Bruder Gottschalk, freie Männer, diesem Märtyrer ihr kleines Gut, das sie besaßen im Ort, der Ortinswilere heißt.
75. Zu derselben Zeit, an den 16. Kalenden des Mai [16. April], gab der freie Mann Gozolt demselben Märtyrer im Dorf, das Stefansweiler heißt, ein Landstück mit sechs Joch Acker und Wiesen für zwei Wagenladungen Stroh.
76. Um dieselbe Zeit gab Bernher, sein Verwandter, im selben Dorf an Ackerland zwei Joch, nahe bei jenem [Dorf] etwas Wald und an Wiesen für eine Wagenladung Stroh.
77. Im selben Jahr schenkten Landold und sein Sohn Hug, adlige Männer, uns mehr als viel. Die Reliquien des heiligen Georg haben bekommen ihr Eigentum im Ort mit Namen Ehestetten; über diesen [Reliquien] haben sie uns überwiesen und geschenkt alles, was sie an diesem Ort hatten an Äckern, Wäldern, Buden, Mühlen, Wiesen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, mit allem Recht, auch einer Kirche, die an diesem Ort ist, und [mit dem], was sie dort an Hörigen haben oder was anderswo dazugehört, ausgenommen zwei [Hörige] und deren Kinder, außerdem das, was sie besaßen beim Ort Dürrwangen und bei Stockenhausen außer anderthalb Mansen, auch die Kirche, die in diesem Ort Dürrwangen gelegen ist mit allem ihren Zubehör.
78. Dies alles schenkten die vorgenannten Männer, wie gesagt wurde, Gott und dem heiligen Georg über den Reliquien dieses Märtyrers durch die Hand des Vogtes Hermann. Weil sie daher sofort den Besitz des Ortes dem Vogt zuwiesen, empfing fürs erste der Vogt die Hofgemeinschaft, zerstörte die Burg, die dort war, und nahm geradewegs die Kirche und alles übrige gemäß dem Gesetz der Alemannen in Besitz. Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1094, Indiktion 2, an den 10. Kalenden des März [20. Februar], Mondalter 1 in Gegenwart der Zeugen, deren Namen diese sind: Werner, Burghard, Folkmar, Adelbert.
79. Am darauffolgenden Tag kam der Vogt nach Dürrwangen und nahm die Kirche, die dort ist, und alles Übrige, was dort gelegen ist und den Tag zuvor geschenkt wurde, rechtmäßig in Besitz für den besagten Märtyrer. Am nächsten Festtag des heiligen Georg, an den 9. Kalenden des Mai [23. April] nämlich, bekräftigten und vollendeten die oben genannten Männer gemäß dem Gesetz der Alemannen in der Klosterzelle, in einer Holzkapelle bei denselben Reliquien, die wir vorher erwähnten, die besagte Schenkung in die Hand des Abtes der Kirche und des zuvor genannten Vogtes, während die Zeugen auf der Urkunde unterschrieben. Deren Namen sind diese: Luf und dessen Bruder Egelolf von Talhausen, Richard von Kappel, Folkmar von Dürbheim, Adelbero und Wolfbrand von Flötzlingen, Landold.
80. Am selben Tag [23. April] und am selben Ort schenkte der freie Mann Alker von Roßwangen durch eine Urkunde das, was er besaß an den Orten Roßwangen und Wihlen, während die oben genannten Zeugen, auch Reginhard von Dauchingen, unterschrieben.
81. Am selben Tag [23. April] und am selben Ort übergab der Freie Alker von Weilersbach durch Urkunde das, was er besaß am selben Ort mit allem Zubehör, nämlich eine Manse.
82. Damals übergab auch der Freie Anno von Villingen durch eine Urkunde sein kleines Gut, das er am selben Ort besaß, nämlich ein Stück Land und fünf Morgen, vor sieben Zeugen gemäß dem Gesetz, die auch dies beglaubigten und deren Namen nachher zu sehen sind. Es empfingen aber später zwei [Personen] diese vorgenannten Grundstücke als Lehen durch den Pfarrer unter der Bedingung, dass sie jährlich als Zins am Festtag des heiligen Georg [23. April] jeweils einen Pfennig zu zahlen haben. Aber auch die Frau des Alker zahlt, wenn sie ihren Mann überlebt, den Pfennig als Zins. Sind beide tot, so fallen die genannten Grundstücke ganz und gar an die Kirche. Endlich waren deswegen auch die Zeugen anwesend, deren Namen im Folgenden beschrieben sind; unter diesen können, wenn es die Notwendigkeit erfordert, die sieben gefunden werden, die bei den Schenkungen des Alker und des Anno beglaubigten: Graf Manegold, Werner, Walker, Alker, Reginwart, Rodin von Dauchingen, Amalung, Herold, noch ein Herold, Keinzo, Hildebold von Volkertsweiler, Liupret, Lupelin, Azelin von Waldhausen, Cozpret, Walter von Rietheim [Rietheim], Dietrich, Hildebert, Engelmann von Eschach, Alker von Fischbach, Manegold, Folkmar, außerdem unermesslich viel Volk und eine große Menge Mönche.
83. In demselben Jahr an den 13. Kalenden des September [20. August] übergab der Hauptmann Arnold von der Burg Kenzingen mit seiner Ehefrau mit dem Namen Ida Gott und dem heiligen Georg einen Weinberg von ungefähr drei Joch [Größe] im Ort Endingen in Gegenwart des Herrn Bischof Gebhard von Konstanz und des Herrn Abt Otto [I.] von St. Blasien und der Zeugen Adelbert von Salzstetten Fricho von Oberndorf [und] Hugo von Dürrheim.
84. In diesem Jahr an den 2. Nonen des September [4. September] übergab der freie Mann Azelin Gott und dem heiligen Georg im Gau Ratolvesbuch im Ort Mengen ein Landstück und Äcker von ungefähr zwei Mansen [Größe]. [Dies geschah] in Anwesenheit des Adelbero von Sittingen und einer Menge [Kloster-] Brüder. Dies gab der Herr Abt als Gabe der Kirche [in] Dintenhofen.
85. Im selben Jahr an den 12. Kalenden des Oktober [20. September] schenkte der Hauptmann Erchenfrid Gott und dem heiligen Georg seinen Teil vom Besitz, der in den Orten Leidringen und Bickelsberg gelegen ist. Den [anderen Teil des Besitzes] hatte schon sein Bruder, der Herr Ulrich, demselben Märtyrer geschenkt. Diese Übergabe fand statt in der Klosterzelle über den Reliquien des besagten Märtyrers in die Hände des Abtes in Anwesenheit des Vogtes Hermann und seiner Ritter Ruom und Trutwin sowie vieler Brüder. [Zusatz: Etwas später ist Vogt Hermann verstorben, nämlich an den 7. Kalenden des Oktober (25. September)].
86. Im selben Jahr an den 6. Nonen des Oktober [2. Oktober] schenkte Swigger von Owingen Gott und dem heiligen Georg im Ort Rotenzimmern 1 Landstück und Äcker von mehr als einer Manse [Größe]. Jener übergab auch an den 7. Kalenden des Dezember [25. November] demselben Märtyrer sein Gut beim Dorf, das Haarhausen heißt. Der Ritter Bobo von Bochingen hatte das [Gut] ihm als Treuhänder übergeben und ihn beschworen, diese Schenkung [durchzuführen].
87. Im selben Jahr starb an den 6. Nonen des Oktober [7. Oktober] der Ritter Berthold von Dauchingen; von ihm haben wir das, was er selbst besessen hatte im Ort Klengen, [und zwar alles] außer einer Manse.
88. An den Iden des Oktober [15. Oktober] schenkte Liutfried von Leidringen Gott und dem heiligen Georg eine Mühle beim Ort Rotenzimmern und einen Wald [von] ungefähr acht Morgen [Umfang].
89. Im [selben] Jahr starb an den 14. Kalenden des Dezember [18. November] ein freier Mann, der damals demselben Märtyrer ein Viertel einer Manse beim Ort Villingen gegeben hatte.
90. Der freie Mann Heinrich von Aasen übergab einem Treuhänder, dem Ritter Eberhard von Klengen, sein kleines Gut, das er hatte in Stockburg, und bat ihn, dies als Eigentum des heiligen Georg zu übergeben. Vollendet wurde diese oben genannte Schenkung an den 7. Iden des Dezember [7. Dezember] in Anwesenheit des Herzogs Berthold und seiner Ritter Kuno vom Ort Sulgen [?, Sulzin] und Lambert.
91. Im selben Jahr übergab an den 2. Iden des Dezember [12. Dezember] eine freie Frau mit Namen Irm [gard] durch die Hand ihres Treuhänders dem oben genannten Märtyrer ihr kleines Gut im Ort Bickelsberg.
92. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1095, Indiktion 3, an den 4. Kalenden des Januar [29. Dezember 1094] übergab Hesso, der Vorsteher der Burg [Mähringen-] Fürst, Gott und dem heiligen Georg im Gau "die Schär" beim Örtchen Ensisheim eine halbe Manse und das, was er im Ort besaß, der Oberenholz heißt.
93. Im Bistum Augsburg im Gau Mindelried ist ein Besitz beim und um den Ort Knöringen gelegen, das der Hauptmann Hermann, der Sohn des Herrn Hezelo, seiner Ehefrau Helewida als Heiratsgut zugewiesen und mit ganzer Festigkeit des Eigentums übergeben hatte. Von diesem Besitz ragen als Dienstlehen hervor: zwei Mansen an diesem Ort und das, was außerhalb gelegen ist bei den Gehöften Mattsies und Weingu. Alles Übrige von diesem Besitz - Äcker oder Felder, Weiden, Wiesen, Wälder, Mühlen, eine Bude [und] den vierten Teil der Kirche, die in diesem Ort ist - schenkte diese Herrin Helewida als Eigentum Gottes und des heiligen Georg durch die Hand des Ritters Werner von Dürbheim, den sie deswegen zum Vogt ausgewählt hatte. Diese Übergabe ist aber geschehen im oben genannten Jahr an den Nonen des Januar [5. Januar] in der Burg Königsegg über den Reliquien des oben genannten Märtyrers.
94. In demselben Jahr starb an den 8. Kalenden des Januar [25. Dezember 1094] Bernhard von Stefansweiler, dessen Frau für seine Seele Gott und dem heiligen Georg an diesem Ort schenkte ein kleines Landstück und drei Morgen und Wiesen für eine Wagenladung Stroh.
95. Im selben Jahr schenkten der Ritter Wortwin und seine Ehefrau Irm [gard] und deren Sohn Hartmut Gott und dem heiligen Georg zwei Mansen, die gelegen sind beim Ort Wilflingen, mit dem ganzen Recht, mit dem sie diese besessen hatten. Diese Schenkung wurde vollzogen in der Burg Haigerloch über den Reliquien des besagten Märtyrers in Anwesenheit der Ritter Arnold von Owingen und Arnold von Kirchberg und von dessen zwei Söhnen Arnold und Eberhard und des Adelbert von Weildorf und Manegold von Anhausen und Walker von Gruorl.
96. In derselben Zeit schenkten Ulrich von Hausach und sein Stiefsohn Burchard Gott und dem heiligen Georg den ganzen Besitz, den derselbe Burchard nach Erbrecht besessen hatte beim Ort Schabenhausen.
97. Der Priester Chunemund und seine Brüder, die Laien Rudolf, Adelbert und Manegold, schenkten Gott und dem heiligen Georg den ganzen Besitz, den sie besaßen beim Ort Weildorf, ungefähr zwei Mansen. Diese beiden Schenkungen geschahen im besagten Jahr an den 18. Kalenden des Februar [15. Januar] über den Reliquien desselben Märtyrers in der Zelle dieses [Priesters] in Gegenwart der Zeugen, deren Namen diese sind: Kuno, Walker, Manegold von Anhausen, Arnold und seine zwei oben genannten Söhne.
98. Im selben Jahr an den 4. Nonen des Februar [2. Februar] übergaben der Ritter Kuno von Geisingen und seine Söhne Berthold und Konrad Gott und dem heiligen Georg über den Reliquien dieses Märtyrers in dessen [Kloster-] Zelle das, was sie hatten im Bärental an einem Berg, der wegen seiner Schroffheit "die Schär" genannt wird.
99. Am selben Tag übergab Reinold, der Bruder des Herrn Folkmar von Friedingen, Gott und demselben Märtyrer das, was er hatte an dem Ort, der Martinsweiler heißt.
100. Am selben Tag schenkte der Ritter Ruom Gott und dem heiligen Georg ungefähr zwölf Joch [Land], die gelegen sind beim Ort Eschach und die treuhänderisch der Freie Hildebold von Weilersbach übergeben hatte. Derselbe Ruom führte diese Schenkung durch für die Seele des Dieners Berthold, der dieses Joch [Land] durch irgendeinen Kauf von dem besagten Hildebold erlangt hatte.
101. Am selben Tag übergaben der Ritter Manegold von Steinbronnen und seine Ehefrau Adelheid Gott und dem heiligen Georg ungefähr eine Manse bei Schwenningen.
102. Am folgenden Tag, den 3. Nonen des Februar [3. Februar], übergab der Ritter Hartmann von Talhausen demselben Märtyrer mit Zustimmung seines einzigen Sohnes anderthalb Mansen im kleinen Ort Stockenhausen und die Hörigen Pilgrim, dessen Frau und deren Kinder, die Landold und sein Sohn Hug ausgenommen hatten, als sie uns das, was sie in den Orten Ehestetten, Dürrwangen und Stockenhausen besaßen, geschenkt hatten. Es war nämlich derselbe Hartmann ihr Schwager.
103. In diesem Jahr an den 4. Iden des Februar [10. Februar] übergaben die Ritter Luf und dessen Vater Egelolf Gott und dem heiligen Georg eine Manse im Ort Gunningen bei der Burg Hohenkarpfen.
104. Am folgenden Tag übergaben der Ritter Reinold und sein einziger Sohn Gott und dem heiligen Georg ungefähr eine halbe Manse beim Ort Talheim.
105. In diesem Jahr an den Iden des Februar [13. Februar] übergaben die zwei Brüder Adelbert und Eberhard, adlige Männer, Gott und dem heiligen Georg das, was sie hatten beim Ort Weilersbach und in dessen Umkreis an Landstücken, Wiesen, Äckern, Wäldern und zu ganzem Eigentum. Außerdem überließen und schenkten sie demselben Märtyrer das, was sie hatten beim Ort, der Martinsweiler genannt wird.
106. An demselben Tag übergab Ritter Kraft von Dürbheim Gott und dem heiligen Georg ungefähr eine halbe Manse, gelegen in Altheim. - Ebenso übergab in demselben Jahr an den 12. Kalenden des März [18. Februar] der Ritter Adelbert, der Bruder des besagten Kraft von Dürbheim, demselben Märtyrer eine halbe Manse in Altheim.
107. Ebenso schenkte am darauf folgenden Tag der Ritter Bern Gott und dem heiligen Georg das, was seine Eltern Bern und Oticha beim Ort Eschach als Eigentum besaßen; sie hatten dieses Gut seiner Fürsorge übergeben und beschworen, dass er die Schenkung zu Ende bringe.
108. Im selben Jahr starb an den 5. Nonen des März [3. März] der Hauptmann Wezilo, von dem wir das haben, was er an Eigentum im Ort Ippingen hatte.
109. Der freie Mann Markward von Aasen gab uns eine halbe Manse an diesem Ort, Siegfried ein Viertel [einer Manse], Adelgoz ungefähr eine Manse, Adelbero ein Viertel [einer Manse], Eberhard ein Viertel, Engelbert ein kleines Gut, Liutprand und sein Bruder Burchard ihr Gut [Lücke].
110. Ich, Heinrich vom Ort Löffingen, der Notwendigkeit bewusst, dass ich mein Heimatland verlassen werde, habe in Gegenwart vieler an den 14. Kalenden des Juni [19. Mai] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1121 übergeben dem heiligen Georg unter dem Abt Werner ein Gut unter der Bedingung, dass es, wenn ich nicht zurückkehre, nach dem Tod meiner Mutter im Eigentum des Klosters sei, dass, wenn ich aber früher oder später irgendwann zurückkehre, ich mein Gut so frei wie zuvor innehaben kann.
111. In der Albgrafschaft im Bistum Konstanz gibt es einen Ort, bewaldet und zwischen Wiesen schön gelegen, mit Gewässern versehen, von denen ein Bach Urspring den Namen gab. Benachbart und nahe bei liegen die Burg von Brüdern, Rittern, und der Ort, die beide mit dem gleichen Namen Schelklingen bezeichnet werden, und sie gehören zum Erbe der drei Ritterbrüder eines adligen Geschlechts, nämlich der Besitzer Rüdiger, Adelbert und Walther, von denen hier die Rede ist. Daher übergaben im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1127, im ersten Jahr des Kaisertums des Königs Lothars, der Heinrich V., dem Kaiser der Römer, im Königtum nachfolgte, Indiktion 5, die vorgenannten Brüder den genannten Ort und die Kirche, die am Ort vor einigen Jahren erbaut worden war, Gott und dem heiligen Georg für das Heil der Seelen. Das Übrige ist aus der Urkunde zu ergänzen.
112. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1132 wurde ein gewisser Ritter mit Namen Heinrich von Staufenberg, freigeboren und adlig, am heiligen Pfingsttag [29. Mai] Mönch im Kloster des heiligen Georg. Er übergab aber über dem Altar des vorgenannten Märtyrer seine Güter: in Owingen und in Ousingen 15 Mansen, in Bettighofen und Mimmenhausen 16, in Steingart und Bräunlingen 6, in Klengen und Überachen 4, was in der Summe insgesamt 41 Mansen macht. Dies sind die Zeugen: Arnold von Wolfach, Bruno und Konrad von Hornberg und viele andere.
113. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1136. Der freie Mann Rudolf von Salzstetten übergab, wobei niemand widersprach, für das Heil seiner Seele über den Reliquien des heiligen Märtyrers Georg das, was er an Besitz hatte im Ort oder in der Mark Endingen zu dem Recht, was er selbst dort besaß. Er erhielt aber diesen Besitz gleichsam als ein Lehen zurück unter der Bedingung, dass er die Erträge bis zu seinem Lebensende daraus empfange und bis dahin jährlich einen Geldzins zahle. Nachdem also diese Schenkung erfolgt war, ist [der Besitz] bald von unseren Brüdern in das Eigentum des heiligen Georg überführt worden und wurde drei Tage lang von ihnen gemäß der Rechte der Franken und der Alemannen besessen. Die Zeugen dieser Sache sind: Vogt Konrad von Schwarzenberg, Heinrich, Liuthold vom Gehöft Wilere, Eberhard und [ein anderer] Eberhard, Folkhard, Einhard, Megenward und viele andere.
114. Im Jahr des Herrn 1138. Der freie Mann Hugo von Baldingen schenkte Gott und dem heiligen Georg für das Heil seiner Seele und der Gerhards, seines verstorbenen Bruders, das, was sie an Besitz hatten in Beckhofen. Die Zeugen dieser Sache sind: Konrad von Wartenberg, Berthold von Gutmadingen, Arnold, Bernhard, Folkmar und viele andere.
115. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1139. Der freie Mann Werner übergab mit seiner Frau Gott und dem heiligen Georg das, was er hatte in Vockenhausen außer zwei kleinen Höfen. Sie empfingen dies, das auch drei Tage lang von unseren Leuten besessen wurde, aber als Lehen für einen jährlichen Geldzins. Die Zeugen dieser Sache sind: Markward und sein Sohn Ruom, Rudolf von Dettingen, Sigebot, Alker, Heinrich, Adelbero, Berthold, dessen Bruder.
116. In diesem Jahr übergaben der freie Mann Burchard und sein Sohn Hermann Gott und dem heiligen Georg über dem Altar dieses Märtyrers das, was sie hatten an Äckern, Weiden und Wäldern sowohl in Nordstetten als auch in Weilersbach, in Schwenningen, in Ortiniswiler. [Dies geschah] vor diesen Zeugen: Markward von Ramstein, Burchard von Walde und nicht zuletzt viele andere mehr. Und Vater und Sohn entsagten der Welt: [der Vater] zwischen den Laienbrüdern, [der Sohn] wurde als Mönch aufgenommen.
117. Daraufhin gab nach drei Wochen, nämlich am Tag des heiligen Osterfests - dies waren die 9. Kalenden des Mai [23. April] -, der freie Mann Dietrich uns in Leidringen ungefähr eine Manse vermittelst des Zeugnisses des genannten Markward von Ramstein und seines Sohnes Ruom und nicht zuletzt dieser Freien: Egilward von Kappel, Richard, Arnold von Sittingen, Arnold von Baldingen, Markward von Bachzimmern.
118. An diesem Tag schenkte uns Konrad von Rundstal mit Zustimmung des Herzogs Konrad, seines Herrn, durch die Hand des schon zwei Mal erwähnten Markward den Teil eines Wäldchens in Schönbronn in Anwesenheit aller schon erwähnten Personen und nicht zuletzt vieler anderer mehr.
119. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1140. Der freie Mann Burchard und seine drei Söhne, nämlich Konrad, Walter und Ulrich, haben am dritten Tag nach Epiphanias [8. Januar] Gott und den heiligen Georg gemacht zu Erben aller ihrer Güter, die sie in Schwenningen rechtmäßig besessen hatten mit Hörigen, Kotten, Äckern, Weiden, Wäldern und allen rechtmäßigen Einnahmen. Sogleich wurden sie Konversen. Alle Zeugen aber, die sie zu sich zum Altar des heiligen Georg riefen, waren aus diesem Ort und alle Freie: Walther, Heinrich, Markward, Adelbero, Adelbert, Benno, Ulrich.
120. In diesem Jahr trug Hug Gott und dem heiligen Georg zu Eigentum auf das, was er hatte bei [Lücke]. Und er erhielt dies zurück als Lehen mit einem jährlich am Festtag des heiligen Georg zu zahlenden Geldzins. Nach seinem Tod aber wird dieser Besitz für uns frei sein, wenn auch nach ihm Nachkommen übrig sind. Er übergab auch zur selben Stunde dem besagten Märtyrer das, was er hatte in Bronnhaupten und eine Manse in Baldingen, darüber hinaus auch die gesamte Hofgemeinschaft seiner Hörigen; und er empfing dies für den zu zahlenden Geldzins, aber unter der Bedingung, dass, wenn nach seinem Tod Nachkommen übrig sind, diese dies mit ganzer Freiheit erhalten. Und es ist wichtig zu wissen, dass er will, dass dies alles unseren Leuten in rechtmäßiger Verfügung unterworfen sei und drei Tage besessen werde. Die Zeugen dieser Schenkungen sind: Konrad von Wartenberg, Markward von Ramstein, Arnold von Baldingen, Dietrich von Leidringen, Gozbert von Waldhausen.
121. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1148, Indiktion 11, gab der edle und hervorragende Mann Friedrich von Wolfach Gott und dem heiligen Georg für sein Seelenheil und das seiner Eltern in feierlicher Schenkung die Kirche, die bei Hausach gelegen ist, und einen Wald bei Einbach. Diese Übertragung geschah in Gegenwart des Grafen Alewic von Sulz, des Bruno von Hornberg und seiner Brüder Burchard und Konrad, des Gottfried von Empfingen, Ruom von Ramstein, Richard von Kappel. Durchgeführt wurde diese Übergabe am Ort Wolfach, dort aufgeschrieben durch den Geistlichen Konrad, dem Bruder Friedrichs, mit ganzem Recht des Eigentums für vier Mark und mit anderen Versprechen, die er von uns empfing. Diese Zeugen waren damals dabei: Egilward von Kappel und Rudolf von Wieldorf und viele andere.
122. Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1155. Der hervorragende Mann Berthold von Hausach wird Konverse beim heiligen Georg mit seiner Frau.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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