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Reichssteuerliste von 1241

Die Reichssteuerliste der precarie civitatum et villarum ("Bitte an Städte und Orte") ist eines der wenigen mittelalterlichen Dokumente, die Auskunft geben über die Organisation von Königsterritorium und Reichsgut in staufischer Zeit. Veranlagt wurden durch König Konrad IV. (1237-1254) Städte, Verwaltungsbereiche, Grundherrschaften, Judengemeinden, wahrscheinlich mit jährlicher Regelmäßigkeit und auf Grundlage der staufischen Prokurationen (als regionale Verwaltungseinheiten im Königsterritorium). Die Liste enthält Steuernachlässe und -befreiungen, Zahlungsanweisungen geben Einblick in die "Buchführung" der königlichen Steuerverwaltung.

Edition: Notitia de precariis civitatum et villarum (1241), in: Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum inde ab a. MCCLXXIII usque ad a. MCCXCVIII (1273-1298), hg. v. JAKOB SCHWALM, 1904-1906, Ndr Hannover 1980, S.1-6; (auch Übersetzung:) Die Steuermatrikel der Reichsstädte (1241), in: Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250, hg. v. LORENZ WEINRICH (= Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Reihe A: Mittelalter, Bd.32), Darmstadt 1977, S.510-519, Nr.127. - Übersetzung: BUHLMANN.

Hier beginnen die Steuern der Städte und Dörfer.

Von Frankfurt 250 Mark.
Ebenso von Gelnhausen 200 Mark.
Ebenso von Wetzlar 170 Mark.
Ebenso von Friedberg 120 Mark, von denen die [eine] Hälfte dem Herrn Kaiser und die [andere] Hälfte für den Mauerbau bereit steht.
Ebenso von Wiesbaden 60 Mark; jene stehen für den Mauerbau zur Verfügung.
Ebenso von Seligenstadt 120 Mark; jene stehen für den Mauerbau zur Verfügung.
Ebenso die Juden der Wetterau 150 Mark.

Ebenso von Oppenheim 120 Mark; die Juden ebendort 15 Mark.
Ebenso von Nierstein 10 Mark.
Ebenso von den zwei Dörfern (Ober-, Unter-) Ingelheim 70 Mark, von denen der Bruder Sebastian das Hofwerk vollenden muss.
Ebenso ist (Ober-) Wesel befreit für vier Jahre, weil es die Vogtei abgekauft hat für 300 Mark; die Juden ebendort 20 Mark.
Ebenso von Boppard 130 Mark; die Juden ebendort 25 Mark.

Ebenso von Sinzig 70 Mark; die Juden ebendort 25 Mark, von denen sie vier Mark zahlen für die Ausgaben des Herrn von Schmiedelfeld.
Ebenso von Düren 40 Mark, deren [eine] Hälfte dem Kaiser und deren [andere] Hälfte dem Mauerbau zur Verfügung steht; die Juden ebendort 10 Mark.
Ebenso die Juden in Aachen 15 Mark.
Ebenso von [Kaisers-] Werth 20 Mark; die Juden ebendort 20 Mark.
Ebenso von Duisburg 50 Mark; die Juden ebendort 15 Mark.
Ebenso von Nimwegen 40 Mark.
Ebenso von den vier Höfen bei Dortmund 25 Mark; die Juden ebendort 15 Mark.
Ebenso die Bürger von Dortmund (300) 100 Mark kölnisch.

Ebenso die Juden in Worms 130 Mark.
Ebenso die Juden in Speyer an Hart[mut] 80 Mark.
(Ebenso die Juden in (Kaisers-) Lautern.)
Ebenso vom Amt in (Kaisers-) Lautern 120 Mark.
Ebenso von der Vogtei in Weißenburg 80 Mark.
Ebenso von Hagenau 200 Mark.
Ebenso vom Amt in Trifels 150 Mark.
Ebenso von Erstein 40 Mark.
Ebenso von Hochfelden (20) 15 Mark.
Ebenso von Brumath 15 Mark.
Ebenso von Geudertheim 6 Mark.
Ebenso von Kronenberg 150 Mark.
Ebenso von (Ober-) Ehnheim 150 Mark.
Ebenso von Schlettstadt 150 Mark.
Ebenso von Colmar 160 Mark.
Ebenso von Mühlhausen 80 Mark.
Ebenso von Kaisersberg und Gregoriental 70 Mark.
Ebenso von Basel 200 Mark.
Ebenso von Rheinfelden 40 Mark.
Ebenso von Neuenburg 100 Mark.
Ebenso von Breisach 100 Mark.
Ebenso von Mahlberg (15) 10 Mark.
Ebenso von Ortenberg 20 Mark.
Ebenso von Haslach 40 Mark.
Ebenso von Offenburg 60 Mark; davon geht die [eine] Hälfte an den Kaiser und die [andere] Hälfte für den Mauerbau.
Ebenso die Juden von Straßburg 200 Mark.
Ebenso die Juden von Basel 40 Mark.
Ebenso die Juden von Hagenau 15 Mark.

Heilbronn ist befreit wegen der Stadtmauer.
Ebenso von Weinsberg 60 Mark.
Ebenso von Wimpfen 40 Mark.
Ebenso von Mosbach 25 Mark.
Ebenso von Schefflenz 15 Mark; davon empfängt der Vogt fünf [Mark].
Ebenso von Odenheim 6 Mark; davon empfängt der Abt 3 [Mark].
Ebenso von Ebersbach 20 Mark für die Stadtmauer.
Ebenso von (Neckar-) Gemünd 20 Mark, und diese stehen für den Mauerbau zur Verfügung.
Ebenso von Heidelsheim 100 Pfund Heller für die Stadtmauer.
Ebenso ist Waibstadt abgebrannt.
Ebenso von Weil (der Stadt) 100 Pfund Heller für die Stadtmauer.
Ebenso von (Schwäbisch) Hall (200) 170 Mark.
Ebenso von Rothenburg 90 Mark; (die Juden ebendort 10 Mark.)
Ebenso die Juden von (Schwäbisch) Hall 8 Mark.
Ebenso von Dinkelsbühl 40 Mark.
Ebenso von Feuchtwangen 20 Mark.
Ebenso Aufkirchen nichts, weil es abgebrannt ist.
Ebenso von Weißenburg 40 Mark.

Ebenso von (Schwäbisch) Gmünd 160 Mark; die Juden ebendort 12 Mark.
Ebenso Augsburg nichts, weil es abgebrannt ist. Und die Juden ebendort nichts, weil sie abgebrannt sind.
(Ebenso von Schongau.)
Ebenso (von (Donau-) Wörth) die Bürger von Nördlingen (200) 100 Mark für eine vorgefallene Unregelmäßigkeit.
Ebenso von (Donau-) Wörth von denen, die nicht abgebrannt sind, 120 Mark; (und die, die abgebrannt sind, sind davon befreit).
Ebenso wird von Harburg nichts gegeben, weil es abgebrannt ist.
Ebenso von Bopfingen 50 Mark.
Ebenso von Giengen (30) 25 Mark.
Ebenso von Lauingen (90) 80 Mark.
Ebenso von Staufen [bei Dillingen] 10 Mark.
Ebenso von Essingen [Esslingen] 5 Mark.
Ebenso von Esslingen 120 Mark; und sie zahlen für die Ausgaben des Herrn Königs 152 Mark.
Die Bürger von Ulm 80 Mark
Ebenso die Bürger von Biberach 70 Mark.
Ebenso die Bürger von Schongau 30 Mark.
Die Bürger von (Kauf-) Beuren 90 Mark.
Die Bürger von Memmingen 70 Mark.
Die Bürger von Altdorf und Ravensburg 50 Mark.
Ebenso die Bürger von Pfullendorf für die Ausgaben des Herrn König 30 Mark.
Ebenso von Wangen 10 Mark.
Ebenso von Buchhorn 10 Mark.
Ebenso von Lindau 100 Mark.
Ebenso ist Konstanz frei für ein Jahr wegen des Brandes; es zahlt für gewöhnlich 60 Mark, die [eine] Hälfte an den Kaiser und die [andere] Hälfte an den Bischof.
Ebenso von Überlingen (110) 50 Mark; und sie zahlen für die Ausgaben des Herrn Königs (52) 82 1/2 Mark.
Ebenso von der Vogtei in Kempten 50 Mark, die gegeben werden an den Marschall Heinrich von Altmannshofen für ein Reitpferd und Streitrosse, die bei ihm gekauft wurden.
Ebenso von der Vogtei des heiligen Gallus [St. Gallen] 100 Mark.
(Ebenso von Rottweil 90 [Mark].).
Ebenso von Villingen für die Ausgaben des Königs 42 Mark.
Ebenso von Rottweil (60) (40) 60 Mark und für seinen Mauerbau 40 Mark.
Ebenso zahlt Schaffhausen für die Ausgaben des Königs 227 Mark.
Ebenso (von Zürich haben sie neulich dem Herrn Schenk [Konrad von Winterstetten] [Geld] gesandt). Zürich gibt jetzt nichts, weil sie neulich 150 Mark gegeben haben, die sie dem Herrn Schenk [Konrad von Winterstetten] auf Befehl des Königs gesandt haben.
Ebenso die Juden von Esslingen 30 Mark.
Ebenso die Juden von Ulm 6 Mark.
Ebenso die Juden von Konstanz 20 Mark.
Ebenso die Juden von (Donau-) Wörth und von Bopfingen 2 Mark.
Ebenso die Juden von Überlingen 2 Mark.
Ebenso die Juden von Lindau 2 Mark.
Ebenso die Bürger von Bern 40 Mark.

Dies sind in Kölner Pfennigen 1488 Mark.
Dem Schenken [Konrad von Winterstetten] müssen noch zu gegeben werden 234 ½ Mark und dem Truchsess [Konrad von Schmiedelfeld?] (165) 150 Mark und dem Notar W[alter] 7 1/2 Mark.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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