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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

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Quellen

1190 August 15, Freising

Bischof Otto II. von Freising (1184-1220), der Bruder Manegolds, bestätigt die Unterstellung der von Tegernsee aus gegründeten Propstei Dietramszell unter die Abtei Tegernsee.

Lateinische Urkunde; MB 6, S.193f, Nr.30; RBP II 1213. - Aus der Bischofsurkunde lässt sich nicht folgern, dass der Tegernseer Abt Manegold von Berg auch Propst von Dietramszell gewesen war. Vgl. noch: GS Dietramszell; Manegold von Berg, in: Neue deutsche Biographie, Bd.16.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch die Gnade Gottes der zweite Freisinger Bischof [dieses Namens]. Was von den ehrwürdigen Gründern von Orten oder Kirchen gerecht und fromm eingerichtet wurde, damit es in zukünftigen Zeiten mit größerer Festigkeit wächst, ist würdig, von uns dem Geschriebenen anvertraut zu werden, damit nicht das, was ehrwürdig eingerichtet wurde, entweder der Vergesslichkeit anheim fällt oder die Vernachlässigung schlechter Menschen vernichtet. Daher zeigen wir allen Söhnen und Brüdern Christi in unserer Diözese, den Äbten, Pröpsten, Dekanen und allen unter deren Leitung Stehenden sowie allen Christgläubigen, den zukünftigen und den gegenwärtigen, an, weil in unserem Rat das Wort an die bischöfliche Würde gerichtet wurde, dass die Kirche, die Zelle des seligen Martin heißt, zu unserem Bistum gehört, der Abt Rupert des Tegernseer Klosters diese Kirche vernünftigerweise gegründet hat und sie durch Privilegien und mit hinreichender Vernunft besaß, da sie auf und von Gut des heiligen Quirin gegründet und ausgestattet worden ist. Uns aber geziemt es, Schlechtes zu beheben, Gerechtigkeit zu üben und nicht Recht zu brechen. Bewegt durch Gerechtigkeit und nicht zuletzt durch die Liebe zu unserem Bruder Manegold, dem Abt dieses Klosters [Tegernsee], haben wir die Seele von ungewohnter Störung zurückgerufen und dies, was fromm eingerichtet wurde, durch unsere Autorität versichert und mit dem Privileg des vorliegenden Schriftstücks befestigt in der Art, dass - wie es erstmals zur Zeit unseres Vorgängers [Bischof] Heinrich [I. von Freising, 1098-1137] eingerichtet worden ist - die Wahl des Propstes der besagten Zelle mit Zustimmung und Rat der Äbte des Tegernseer Klosters vonstatten gehe und dass die Gewählten die Besitzungen und die Einweisung in die weltlichen Güter [Temporalien] von diesen empfangen sowie die ganze Ehre und Ehrfurcht zeigen wie die Tochter gegenüber der Mutter in vielfältigem Dank und gemäß dem Recht der Gründung und dass sie durch uns die geistlichen Dinge [Spiritualien] erlangen. Geschehen ist dies mit Zustimmung des ganzen Kapitels der Freisinger Kirche und der Dienstleute im Ort, der Laneskirchen heißt, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1190, Indiktion 8, im 6. Jahr aber unseres Episkopats, während der Kaiser der Römer und Augustus Friedrich regierte und dessen Sohn Heinrich. Selig und amen. Die Zeugen vom Freisinger Chor [sind]: Dekan Berthold, Propst Ortwin von Schliersee, Propst Friedrich, Propst Konrad vom heiligen Vitus, Küster Konrad, Lehrer Heinrich, Eberhard von Schliersee; von den Adligen: Heinrich von Brucke, Heinrich von Ranigen, Berthold von Vagene; von den Dienstleuten: Heinrich, Sohn des Felix, Gerwig von Pubenhusen, Adilold von Dorinbach, Eberhard von Werth und dessen Sohn Eberhard, Hartwig von Richolfesdorf und dessen Sohn Otto, Otto von Pafingen und dessen Bruder Heinrich, Ulrich Fertnich, Alban von Elhpach, Otto von Herbrechtshausen, Heinrich und Siboto von Wacheringen, Arnold von Herbrechtshausen, Alban von Reichersbeuern und viele andere mehr. Gegeben in Freising durch die Hand des Notars Gottfried an den 18. Kalenden des September [15.8.]. Zeichen des Herrn Bischofs Otto von Freising. [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann