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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

[1206 Februar 17/April 6 - 1215 Juni 9]

Bischof Manegold beurkundet mit Passauer Dompropst, -dekan und -kapitel die Beschlüsse einer Kapitelsitzung über die Beschränkung der Einkünfte nicht residierender Kanoniker, die Möglichkeit von Reisen, die Chorplatzanweisung, die Haferverteilung und den Urlaub residierender Kanoniker.

Abschrift des 13. Jahrhunderts, in Latein; MB 28,I, S.285f, Nr.56; RBP II 1323.

Manegold, durch die Gnade Gottes Passauer Bischof, Propst Eberhard, Dekan Heinrich und die Gesamtheit des Kapitels dieser Kirche allen sowohl Gegenwärtigen als auch Zukünfigen im Herrn Jesus Heil. Wir haben den Zustand unserer Kirche erwogen und sorgfältig beurteilt, dass die Kraft der alten Ehrwürdigkeit schon lange angefangen hat, sich allmählich ins Schlechte zu wenden. Wir haben bedacht, wie diesem Übel wenigstens teilweise beizukommen ist, und es gefiel uns festzusetzen den Tag, an dem alle, auch die Abwesenden, zusammengerufen wurden, um eine gemeinsame Aufgabe durch einen gemeinsamen Beschluss zu veranlassen. Nachdem daher der Tag vereinbart wurde, haben wir unter Vorsitz unseres Herrn Bischof Manegold, des Propstes Eberhard und des Dekans Heinrich in unserem Kapitel und [in Anwesenheit] der übrigen Brüder entschieden als Erstes über die nicht bei uns Residierenden: dass es möglich ist gemäß dem, was geschrieben steht - [nämlich,] dass der, der nicht arbeitet, [auch] nicht isst -, dass [die Nicht-Residierenden] nichts vom Unterhalt der Pfründe empfangen sollen; endlich, damit sie nicht völlig ohne Zuwendung aus Pfründen sind, von den Pfennigen, die gegeben werden von [der Kirche] St. Stephan in Wachrein, und von anderen, die gegeben werden von Pezenchirchen, die mit Namen als "Opfer" bezeichnet werden, außer den "Opfern", die sie [die Nicht-Residierenden] zu gleichem Anteil mit den Residierenden von den Altären empfangen; so endlich, dass sie von diesem ihrem Anteil ihre Stellvertreter beim Wochendienst versorgen, andernfalls sie nichts bekommen. Ebenso haben wir festgesetzt, dass niemandem von den Brüdern die Erlaubnis zum Reisen gegeben wird, entweder zum Studium oder zum Gebet, vor dem 18. Lebensjahr. Für die, die schon lange die Erlaubnis haben, haben wir beschlossen, als Unterstützung der [Reise-] Kosten zu geben die Pfründe, die die alte heißt, gleichwie um weniges vermindert, für die einzelnen Tage [der Reise], damit jeder [Reisende] dem Dekan eine geeignete Person seines Ordens vorschlagen kann, der selbst die "Opfer" jenes [Reisenden] zukommen, damit jener [Vertreter], wenn dieser [Reisende] abwesend ist, den Reisenden im Chor vertritt und er statt diesem dessen Wochendienst im Chor durchführt. Auch hat der Dekan, wenn dieser [Vertreter] nachlässig ist, die Macht, diesen auszutauschen. Auch haben wir beschlossen, dass die, die eine Erlaubnis [zum Reisen] haben, vor der Reise dasselbe haben wie nach der Wiederankunft und ihnen das, was sie beim Kapitel über die Einkünfte hinaus erhalten, wiederhergestellt wird. Ebenso haben wir festgesetzt, dass niemand, der vorher Subdiakon war, in den kleinen Sitzbänken, niemand, der vorher Dekan war, sich im Chorsitz an den Mauern einfinden muss. Ebenso haben wir über die Verteilung des Hafers beschlossen, dass wenn der, der nicht residiert, nicht vor dem Fest des heiligen Martin [11.11.] kommt, aber mit uns wenigstens die Zeit bis zu Mariä Reinigung [2.2.] verbringt, seinen Anteil am Hafer empfängt, andernfalls nicht, es sei denn, wichtige Gründe zwingen ihn fernzubleiben. Hinsichtlich der Residierenden haben wir angeführt, dass, wenn einer von diesen vom Dekan die Erlaubnis zum Reisen hat und sich seine Rückkehr erzwungenermaßen jenseits von 19 Tagen verzögert, er den Ertrag der Pfründe erhält in seiner Abwesenheit für bis zu 18 Tagen außer einem. Solcher Gnade erfreut er sich [bis zu] drei Mal im Jahr nur ganz allein. Damit aber nicht diese Beschlüsse von irgendeinem erachtet werden, befleckt zu werden, haben wir es für nötig befunden, das vorliegende Schriftstück durch den Eindruck unserer Siegel zu bekräftigen. Wir achten aber jene als Residierende, die der Kirche in eigener Person unermüdlich und während der Mitte eines Jahres eifrig dienen wollen. (SP Bischof Manegold.) (SP Dompropst Eberhard.) (SP Domdekan Heinrich.) [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann