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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1207 August 8, Würzburg

Bischof Manegold erscheint als Zeuge im Diplom König Philipps von Schwaben für das Kloster Viktring.

Beschädigte lateinische Originalurkunde mit abgefallenem Siegel; MHDC IV,1 1606; RI Ph 158; RAS S.190, Nr.94; RBP II 1222.

[PHILIPP], DURCH DIE GNADE GOTTES KAISER DER RÖMER UND IMMER AU-GUSTUS. Weil das überragende Wohlwollen der königlichen Wür[de erfordert, für das Wohl aller ihm unterstellten Kirchen zu sorgen, ist es fromm und gerecht, dass sich gerade die der Religion ergebenen Orte des Schutzes königlicher] Erhabenheit erfreuen, damit keiner der der Beschauung unterworfenen Personen es widerfährt, in der heiligen Gesinnung durch die Einwirkung des weltlichen Lärms [groß zu schwanken. Daher gilt, dass wir zur Kenntnis aller, sowohl der gegenwärtigen] als auch der zukünftigen, gebracht haben, dass [wir wegen der frommen Anfrage unseres geliebten Abtes K]onrad von Viktring das schon genannte Kloster mit allem seinem Zubehör, seinen Orten, [Wäldern, Weiden, Mansen, Gewässern und] Gewässerläufen und seinen wie auch immer bezeichneten Besitzungen, unter den besonderen Schutz der königlichen Ma[jestät gestellt haben und streng]stens verhindern, [dass] irgendjemandem Unwürdigen in unserem Reich es [mög]lich ist, die Vogtei die[ses Klosters oder andere] Einkünfte sich anzueignen. Wir haben auch beschlossen zu verhindern, dass von irgendeinem Gericht irgendwelche Gerichtstage in der Klausur oder den Grangien oder irgendwelchen anderen Besitzungen abgehalten werden und dass die Leute des Klosters, außer nur drei Mal im Jahr, von ihren Richtern zu den Gerichtstagen gerufen werden, oder dass sie durch andere Ungelegenheiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir haben festgesetzt und befehlen fest durch königliches Edikt, dass es keinem Menschen erlaubt ist, diese Urkunde unserer Versicherung zu brechen oder gegen [sie] im Übermut der Schlechtigkeit anzugehen. Wer dies dennoch wagt zu tun, dem sei bekannt, dass er die Ungnade des königlichen Unwillens erfahren werde. Damit aber diese Urkunde unserer Versicherung in Ewigkeit unveränderlich beachtet wird, haben wir befohlen, die von daher vorliegende Urkunde aufzuschreiben und durch das Zeichen der königlichen Majestät zu kennzeichnen. Die Zeugen dieser Sache sind: Patriarch Wolfger von Aquileja, Erzbischof Eberhard von Salzburg, Erzbischof Albert von Magdeburg, Bischof Manegold von Passau, Bischof Ekbert von Bamberg, Bischof Engelhard von Naumburg, der Erwählte Otto von Würzburg, Pfalzgraf Heinrich bei Rhein, Herzog H[einrich von Loth]ringen, F[riedrich] von Bettowa, Eckhard von Tanne, der Burggraf von S[alzburg] und viele andere mehr. Gegeben [in] Würzburg, [im Jahr des Herrn] 1207, an den 6. Iden des August [8.8.], Indiktion 10. (SP.) [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann