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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1207 [Januar 8 - September 23], Krems

Bischof Manegold besiegelt den durch die Vorsteher von Heiligenkreuz, Zwettl, St. Pölten und St. Florian vermittelten Schiedsspruch im Güterstreit zwischen den Klöstern Melk und Göttweig um Besitz in Maiersch.

Fünffach besiegeltes Urkundenoriginal, in Latein; Stiftsarchiv Göttweig U Fuchs Nr.64; BUB I 158; RBP II 1223.

Im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Wir, die Äbte W[erner] von Heiligenkreuz und R[icher] von Zwettl, die Pröpste S[ieghard] von St. Pölten und O[tto] von St. Florian und der Priester K[onrad] in Rußbach, machen durch die Bestätigung des vorliegenden Schriftstücks dem Gedächtnis sowohl der Gegenwärtigen als auch der Zukünftigen bekannt und bezeugen, dass uns, den Pröpsten von St. Pölten und von St. Florian und dem Pfarrer Konrad von Rußbach, vom apostolischen Stuhl der Fall anvertraut wurde, der zwischen dem Abt und der Kirche von Melk [einerseits] und dem Konvent Göttweig [andererseits] hinsichtlich des Gutes in Maiersch aufgekommen war. Als wir und die Parteien zusammenkamen und als auf den Rat des ausgezeichneten Herzogs Leopold [VI.] von Österreich und Steier, dass der Streit beendet werden müsse, eine freie Zustimmung von den Äbten und den Konventen beider Parteien zustande kam, gab es eine Übereinkunft zwischen den Parteien, die sich durch die Stellung von Bürgen einander verpflichteten zu einer Strafe von einhundert Mark, falls sie unserer herbeigeführten Übereinkunft nicht die Zustimmung geben. Der Fall beider wurde durch verdiente und abgesandte Männer beider Parteien sorgfältig untersucht und erörtert; gegen den Rechtstitel der Schenkung, den der Abt von Melk aus dem Privileg Kaiser Heinrichs [V., 1106-1125] bzgl. dieses Gutes auswies, verteidigten den lang dauernden Besitz von hundert Jahren der Abt von Göttweig und außerdem den Rechtstitel der Schenkung, die Burggraf Heinrich [von Regensburg] und später dessen Bruder Otto durchgeführt hatten unter Hinzufügung des Ortes Kotzendorf. Wir haben endlich auf Rat von klugen Männern über das Vorausgeschickte die folgende Entscheidung getroffen und festgesetzt, unter Strafe des vorgenannten Geldes fest zu beachten: erstens, dass sie auf den Streit untereinander verzichten, der aus diesem Grund zwischen ihnen entstanden ist, und dass [zweitens] der Besitz, um den der Streit entstand, der Göttweiger Kirche im Recht des ewigen Besitzes verbleibt und [drittens] der Abt von Melk in seinem Namen und dem seiner Brüder sowohl diesen Besitztitel als auch das Privileg des besagten Kaiser Heinrichs öffentlich in unsere Hände legt. Wir befehlen unter der genannten Strafe, dass [viertens] niemand mehr von der Partei des Melker Abtes eine Klage führt, und dass [fünftens] der Göttweiger Abt und seine Kirche der Melker Kirche 30 Talente bezahlt und die Einkünfte in Höhe von einem Talent als jährlichen Zins für diese Talente verpfändet, dass so endlich der Nutzen von dem belasteten Gut wächst und in allen Jahren mit der vorgenannten Schuld verrechnet wird, bis die Schuld endgültig abgelöst ist. Außerdem sind wir der Meinung, dass diese schriftlich gegebene Entscheidung auf Bitten des Melker Abtes und seines Konvents mit den Siegeln des Herrn Bischof von Passau und des Herrn Herzog bekräftigt wird. Deshalb haben beide Parteien die vorgenannte Urkunde der vorgenannten Entscheidung ohne jedes Hindernis des Widerspruchs empfangen, und am selben Tag hat der Melker Abt, der zu dem Göttweiger Abt kam, mit Zustimmung der Brüder aus dem gesamten Konvent, die bei ihm waren, in unserer Anwesenheit die besagte Schuld von 30 Talenten und die Verpflichtung, die für diese [Talente] vereinbart wurde, auf eigenem Wunsch bekannt gemacht. Geschehen ist dies zu Krems im Jahr der Fleischwerdung des Herrn eintausendzweihundert und sieben, Indiktion zehn, im zehnten Jahr des Pontifikats Papst Innozenz?, in der Regierungszeit König Philipps, unter dem Vorsitz des Bischofs Manegold von der Passauer Kirche, in Gegenwart der Pfarrer Tuto in Heimburg, Arnold von St. Petronella, Pilgrim in Albrehtesperge, Heinrich in Witen, Sifrid in Mautern, Heinrich in Cholivbe, der Laien Gottfried, Engelbert, Konrad und vieler anderer mehr. (SP Abt Werner.) (SP Abt Richer.) (SP Propst Sieghard.) (SP Propst Otto.) (SP Herzog Leopold.) [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann