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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1209 Oktober 12, Montefiascone

[Nach der Kaiserkrönung Ottos IV. durch Papst Innozenz III. am 4. Oktober] ist Bischof Manegold Urkundenzeuge in einem Diplom des Kaisers für die Einwohner von Matelica.

Abschriftliche Überlieferung einer lateinischen Kaiserurkunde; BÖHMER 236; RI OIV 306; RBP II *1254f.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto IV., durch göttliche Gnade begünstigt Kaiser der Römer und allzeit Augustus. Für uns geziemt es sich, aus dem uns durch Gott zugestandenen Amt kaiserlicher Würde heraus die Frechheit der Aufständischen durch mannhafte Kraft zurückdrängen und so den vernachlässigten und elenden Personen rechten Trost zu spenden und diese in den Stand unseres Schutzes zu führen. Wir haben daher bemerkt, dass unsere getreuen Leute aus Matelica vertrieben wurden und wie Schafe herumirren und verlassen sind, und wir haben aus der Freige-bigkeit des kaiserlichen Amtes heraus ihnen den Wiederaufbau der Festung in Matelica zugestanden und durch kaiserliche Verfügung befohlen, dass diese im Übrigen keine Gemeinde und keine Person zu zerstören wage. Aus der überreichen Gnade unserer Großherzigkeit heraus gestehen wir ihnen zu die Hälfte der Einkünfte aus der Gerichtsbarkeit, vom Zoll und vom Markt dieser Festung, während wir die übrige Hälfte zu unseren Händen frei behalten. Dazu wollen wir, dass auch eine Mühle und einhundert Maß fruchtbaren Landes unserem Sachwalter am Hof dieser Befestigung zugewiesen wird, die im Übrigen frei in unserer Verfügung verbleiben. Ebenso wollen wir, dass unsere besagten Getreuen durch keine Lasten und maßlose Bedrückungen beschwert werden. Wir setzen fest, dass sie nicht mehr als 26 Pfennige für ein Lehen jährlich als Abgabe im Mai uns oder unserem Sachwalter zahlen, mit Ausnahme der Geistlichen und der Ritter, die von ihrer Aufgabe her dienstpflichtig sind. Wir ordnen aber auf den Wunsch dieser dies an, dass sie uns durch solchen Zins jährlich oder nicht dinglich verpflichtet sind. Außerdem werden sie uns ein Haus in dieser Befestigung in einer Größe von fünfzig Fuß Länge und dreißig Fuß Breite erbauen. Dem [bisher] Gesagten fügen wir aber hinzu und bestimmen durch kaiserliche Autorität, dass jedem Mann unsere freie Erlaubnis zukommt, mit der Familie und seinen Sachen zur zu besiedelnden vorgenannten Festung zu ziehen. Wir fügen hinzu und befehlen unter dem Schirm unserer Gnade, dass alle, die in dieser Festung vor deren Zerstörung wohnten und durch einen geleisteten oder auferlegten Eid verpflichtet sind, dort zu wohnen, zum Wiederaufbau und zum Wohnen dorthin zurückkehren. Damit also diese Zusage und Festsetzung unserer Majestät auf ewig gültig und unveränderlich bleibt, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück aufzuschreiben und durch den Eindruck unseres Siegels zu befestigen. Wir setzen fest und befehlen streng, dass im Übrigen kein Erzbischof, Bischof, Herzog, Markgraf, Graf, Vizegraf, keine Stadt, keine Gemeinde, kein Machthaber, endlich keine niedrige oder hohe Person, kirchlich oder weltlich, es wage, die vorliegende Festsetzung unserer Hoheit zu brechen oder auf irgendeine Weise zu behindern. Wer dies dennoch versucht zu unternehmen, möge als Strafe für seine Unbesonnenheit einhundert Mark reinsten Goldes zahlen, die Hälfte an unsere Kammer, das Übrige an die, die das Unrecht erlitten haben. Die Zeugen dieser Sache sind: Patriarch Wolfger von Aquileja, Erzbischof Albert von Magdeburg, Bischof Otto von Würzburg, Bischof Manegold von Passau, Bischof Engelhard von Naumburg, der Erwählte Konrad von Konstanz, Herzog Bernhard von Kärnten, Herzog Otto von Meranien, Graf Hartmann von Württemberg, Graf Albert von Dillingen, Enzelin von Treviso, Reichsmarschall Hein-rich, Mundschenk Walter und viele andere mehr. Zeichen des Herrn Ottos IV., des unüberwindlichsten Kaisers der Römer. Ich, Konrad, Bischof von Speyer und Kanzler des kaiserlichen Hofes, habe statt des Herrn Dietrich, des Erzbischofs von Köln und Erzkanzlers für ganz Italien, dies rekognisziert. Geschehen ist dies aber im Jahr des Herrn 1209, während der ruhmreiche Herr Otto IV., Kaiser der Römer, regierte, im 12. Jahr seines Königtums, im ersten des Kaisertums. Gegeben durch die Hand des Walter, des Protonotars des kaiserlichen Hofes, im Lager zu Füßen des Montefiascone an den vierten Iden des Oktober [12.10.], Indiktion 12. [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann