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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1210 November 30, Passau (Haus des Passauer Propstes Hermann)

Nach Judenverfolgungen in Passau verpfändet Bischof Manegold Passauer Bürgern die "obere und untere Maut" in der Stadt auf ein Jahr und für eine Summe von 200 Pfund Passauer Münze, die für die Entschädigung der geschädigten Juden und Christen in Höhe von 400 Mark aufgewendet werden.

Abschrift des 13. Jahrhunderts; MB 28,I, S.137, Nr.31; RBP II 1267.

Manegold, durch die Gnade Gottes Passauer Bischof, auf ewig. Es sei der Liebe aller, sowohl der Gegenwärtigen als auch der Zukünftigen, bekannt gemacht, dass, weil die Juden in unserer Stadt Passau einen schweren Schaden erhalten haben durch die gewalttätige Wegnahme ihrer Sachen, wir uns mit diesen geeinigt haben auf [eine Aus-gleichszahlung in Höhe von] vierhundert Mark unter der Bedingung, dass unsere Stadt Passau frei und sicher ist von [weiteren] Forderungen sowohl aller Christen als auch der Juden, die dort auf diese Weise geschädigt wurden, durch die Zahlung des besagten Geldes an diese. Für die Ausgleichszahlung zahlen unsere geliebten Bürger Walter Isnarius, Ulrich Probstelinus und Herbord Sartor für uns den besagten Juden 200 Pfund Passauer Münze. Dafür haben wir ihnen zugestanden die beiden Zölle [muta], sowohl den oberen als auch den unteren, in Passau jeweils für ein Jahr, beginnend mit dem Sonntag Reminiscere, mit dem ganzen Ertrag außer den Fischen, die von diesen [Pfandnehmern] jeden Mittwoch durch uns den Vertretern Passaus zu übergeben sind. Wenn aber zwischendurch es irgendeinen von diesen [Pfandnehmern] widerfährt, dieses Leben zu verlassen, nutzen die übrigen zwei nichtsdestoweniger diese Zölle. Wenn aber alle sterben, gelangt der Ertrag am Zoll an die Ehefrauen und deren Erben. Damit aber uns oder irgendeinem unserer Nachfolger es unmöglich ist, innerhalb eines [jeden] [oben definierten] Jahres ihnen diese Zölle zu entreißen oder irgendeine Beschwernis wegen eines königlichen Heerzuges oder eine allgemeine Steuer [steure] oder irgendeine [andere] Sache ihnen aufzuerlegen, haben wir ihnen das vorliegende Schriftstück verliehen, das durch den Eindruck unseres Siegels und durch die Unterschrift der Zeugen befestigt wird. Die Zeugen dieser Sache sind: Propst Eberhard, Dekan Heinrich, Propst Hartnid von Aquileja, Archidiakon Chalhoh, Propst Ortolf, Hauptpriester Heinrich, Gottfried von der Kirche des heiligen Johann, Archidiakon Heinrich, Küster Ulrich, Propst Hartmann, Kanoniker; Heinrich von Lonsdorf, Manegold und Heinrich von Aheim [Aham?], Hadmar von Wesen, Liutold von Safferstetten, Agilbert von Aiglingen, Ekkard und Heinrich von Furth, Friedrich von [Nieder-/Ober-] Ranna, Otto von Haichenbach, Dienstleute; Ulrich Prenzinger, Rudbert Schrawaz, Dietrich Sartor und dessen Sohn Rüdiger, Heinrich, der Bruder Herbords, Bürger. Geschehen ist dies zu Passau im Haus des besagten Propstes Hartmann. Im Jahr nach der Fleischwerdung des Herrn 1210, Indiktion 13, am Tag des heiligen Andreas [30.11.] im 5. Jahr unseres Pontifikats, während der römische Kaiser Otto IV., allzeit Augustus, im zweiten Jahr seines Kaisertums regierte. [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann