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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1212 Januar 24, Passau (bischöfliche Kapelle)

Bischof Manegold belehnt Gundakar II. von Steyr und dessen Erben mit dem Recht, eine Kirche im Waldgebiet bei Wildberg zu gründen, sowie mit zwei Dritteln des Rodungszehnts, während das letzte Drittel für den Unterhalt der Kirche Verwendung finden soll.

Ehemals besiegelte Originalurkunde, Grundlage einer zwischen 1240 und 1250 verfertigten Fälschung, die eine genaue Grenzbeschreibung des Waldgebiets enthält; Stiftsarchiv Wilhering U 1212 Januar 24, Nr.20; UB LoE II 376; RBP II 1277f.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Manegold, durch die Gnade Gottes Bischof von Passau, auf ewig. Weil die Wohltat der Schrift ein einzigartiger Trost ist für das Fortdauern der Taten der Sterblichen, ergibt es sich, dass wir durch das treue Gedächtnis des vorliegenden Schriftstücks sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen Menschen anvertrauen, dass, als der adlige Mann Gundakar von Steyr sich der Rodung des Waldes, der gelegen ist um den Wildberg, zuwandte, er von uns unter Drängen erbat, dass wir den Rodungszehnt, der dort geschaffen wird, und das Grundstück für die Kirche, wenn er sie erbaut, was er vorhat, ihm als Lehen übertragen. Wir haben die vielen Dienste, die derselbe G[undakar] zusammen mit seinem Vater oft der Kirche treu geleistet hat, erwogen und stimmen daher seiner Bitte zu. Und wir haben das Recht für das Grundstück für die dort zu errichtende Kirche mit zwei Dritteln des Zehnten ihm und seinen Erben als Lehen übertragen und den dritten Teil des Zehnts dieser Kirche, wenn sie errichtet sein wird, zugewiesen. Damit aber diese Schenkung an ihn und seine Erben auf ewig fest und unverändert bleibt, haben wir diese fest versichert durch das Anhängen unseres Siegels an die vorliegende Urkunde und durch die unten aufgeführten Zeugen. Die Zeugen dieser Sache sind: Propst Hartnid von Aquileja, Hauptpfarrer Konrad, Erzpriester Gottfried, Küster Ulrich, Heinrich von Pettenbach, Propst Hartmann Indicensis, Passauer Kanoniker; Notar Christian, Schreiber Konrad, Kapläne; Heinrich von Lonsdorf, Hadmar von Wesen, Otto von Haichenbach, Otto von Wald, Liutold von Saffersteten, Heinrich von St. Pölten, Rudger von Sontheim, Siegfried von Greifenstein, Konrad von Issowe, Heinrich von Issenstorf, Konrad von Hohenstouffe, Konrad von Ramstein und viele andere mehr. Geschehen ist dies zu Passau in unserer Kapelle im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1212, Indiktion 15, im 14. Jahr des Pontifikats Papst Innozenz? III., während Otto IV., der Kaiser der Römer und immer Augustus, regierte, im 3. Jahr seines Kaisertums, im 6. Jahr unseres Pontifikats, an des 6. Kalenden des Februar [24.1.]. (SP.D.) [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann