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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

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Quellen

1213 Juli 16, Eger

König Friedrich II. bestätigt eine Vereinbarung zwischen Bischof Manegold und Erzbischof Eberhard II. von Salzburg (1200-1246) über Aufteilung und Erbe der Kinder des Salzburger Ministerialen Gerhoch von Bergheim und der Passauer Ministerialin Bertha von Lonsdorf.

Lateinische Königsurkunde; HB I,1, S.117; WINKELMANN I 117; SUB III 666; RI FII 708; RBP II 1297.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Amen. Ich, Friedrich II., durch die Gnade Gottes König der Römer, immer Augustus und König von Sizilien. Allen auf ewig. Weil alles, was im Reich geschieht, der Eigenschaft der Befestigung unserer Majestät bedarf, baten uns unsere geliebten Söhne, der Erzbischof Eberhard von Salzburg und der Bischof Manegold von Passau, den Ehevertrag, den der Dienstmann Gerhoh des Erzbischofs mit seiner Frau Bertha von Lonsdorf von der Passauer Familie geschlossen hat, von unseren Fürsten stützend zu bekräftigen. Der Vertrag ist solcherart, dass die ersten zwei Erben, die von derselben Bertha von Gerhoh geboren werden, zur Salzburger Kirche gehören, der dritte zur Passauer, die Übrigen werden zwischen den Kirchen gleich aufgeteilt. Und Gerhoh und Bertha haben andererseits die freie Verfügung, unter sich die Allode zu tauschen. Deren Knaben, sowohl jene, die zur Salzburger Kirche gehören, als auch jene der Passauer haben gleichermaßen Anteil am väterlichen und mütterlichen Erbe. Wir haben veranlasst, dass dieser Vertrag, der vor uns und den Fürsten erneuert öffentlich bekannt gemacht wurde, gegen Rechtsverdrehungen der Gegenwärtigen und der Zukünftigen durch unser Siegel bekräftigt wird. Gegeben in Eger im Jahr des Herrn 1213, Indiktion 1, an den 17. Kalenden des August [16.7.] im ersten Jahr unseres Königtums. (SP.) [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann