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Manegold von Berg

Regesten und Quellen

Manegold von Berg

Abt von St. Georgen, Abt von Kremsmünster, Abt von Tegernsee, Bischof von Passau

Regesten

Quellen

1214 Februar 21, Augsburg

In einem Schreiben u.a. an Bischof Manegold stellt König Friedrich II. die Abhängigkeit der Gurker Kirche vom Salzburger Erzbistum heraus und fordert die Adressaten des Schreibens auf, die diesbezüglichen erzbischöflichen Rechte zu verteidigen.

Lateinische Königsurkunde, Original; BÖHMER 261; SUB III 676; BUB IV,2 1022; RI FII 720; RBP II 1302.

Friedrich, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Augustus und König von Sizilien. Unseren Getreuen, den Bischöfen der Kirchen in Regensburg, Passau, Freising und Brixen, und den Herzögen von Bayern, Österreich und Steier oder Kärnten und allen Grafen und Adligen jener Gebiete seine Gnade und alles Gute. Es sei dem Diensteifer euch aller angezeigt, dass wir nach Durchsicht der Privilegien unserer Vorgänger, der Kaiser und Könige Heinrich IV. und nicht zuletzt unseres Großvaters F[riedrich] und Vaters H[einrich] frommen Angedenkens und O[ttos] IV., veranlasst haben, die Privilegien der Salzburger Kirche gemäß dem Inhalt der besagten Urkunden zu erneuern, insbesondere hinsichtlich des Rechte der Salzburger Kirche an der Gurker Kirche. Wir haben nämlich aus den besagten Privilegien erkannt, dass die Gurker Kirche der Salzburger Kirche in weltlichen Dingen unterworfen ist, bei Empfang und Einsetzung der Regalien und durch den Lehnseid, den die Bischöfe dieser Kirche dem Erzbischof der Salzburger Kirche geben müssen. Wir haben auch aus dem Vorgenannten erkannt, dass die Dienstleute der Gurker Kirche, wenn sie ihrem Bischof erneut die Treue schwören, allein den Salzburger Erzbischof davon auslassen, unter Übergehung der Vorschrift. Wir halten aber die besagten Privilegien und solches Recht für gültig und bestätigen [dies] durch königliche Autorität und weisen euch durch strengsten Befehl an, dass ihr die Salzburger Kirche gegen jeden Entgegenstehenden eure Hilfe zukommen lasst und ihr, wo auch immer es nötig sei, deren Recht, das wir dieser Kirche aus unserer sicheren Erkenntnis und den besagten Privilegien, Schenkungen und Beschlüssen heraus zueignen, verteidigt.

Gegeben in Augsburg im Jahr den Herrn 1214, Indiktion 2, an den 9. Kalenden des März [21.2.]. [Buhlmann]

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Bearbeiter: Michael Buhlmann