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Mittelalterliche
Urkunden

Verkauf von Gütern in Odwede, Kirchwalsede und Creperen (1335 Dezember 8)

Der Knappe Konrad Haverenbijr verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Sophia und seiner Erben den drei Brüdern Heinrich, Dietmar und Hermann Schelen zwei Höfe in Odwede, einen Hof in Kirchwalsede, einen Hof und ein Haus in Creperen für 86 Mark Bremer Münze. Als Bürgen und Mitsiegler treten beim Verkauf der Ritter Hako Clenkoc und die Knappen Dietrich von Eycen, Heinrich Haverenbyr, Dietrich von Arnedorpe und Johannes von Stendrum auf. Ohne Ort, 1335 Dezember 8.

Originalurkunde, Pergament, auf Latein, besiegelt mit sechs Siegeln; Stadtarchiv Lüneburg, Urkundensammlung UA 384. - Übersetzung: BUHLMANN.

Zum ewigen Gedächtnis an die Sache mache ich, Konrad von Haverenbijr, Knappe, allen Christgläubigen, die das Vorliegende sehen oder hören werden, bekannt und tue öffentlich kund, dass ich mit Zustimmung und Willen meiner Ehefrau Sophia und aller meiner Erben verkauft habe unter dem Rechtstitel des Kaufs den ehrwürdigen Männern, den Herren Scholaster Heinrich [und] Dietmar, Kanonikern der Mindener Kirche, und Hermann, Brüdern genannt von Schelen, und nicht zuletzt deren rechtmäßigen Erben meine hier aufgeführten Güter - zwei Höfe gelegen in Odwede, von denen den einen Johannes genannt Overdemmen [?], den anderen Gerhard genannt von Odwede bewohnt, einen Hof in Kirchwalsede, auf dem Johannes genannt Suarte wohnt, und einen Hof und eine Hütte in Creperen - mit allen diesbezüglichen Rechten, Einnahmen, Erträgen und Erlösen und Wäldern, Feldern, Gewässern, Weiden, Wiesen, Äckern, beackert und als Brache, und mit allem übrigen Zubehör, was [insgesamt] mir und meinen Erben zukam, für sechsundachtzig Mark in Bremer Gewicht und Silber. Und ich bin verpflichtet, den besagten Käufern nach meinem Wunsch die gerechte Gewährleistung zu geben hinsichtlich dem, dass sie und ihre Erben diese Güter ruhig besitzen nach dem Erbrecht von Eigentum. Die ehrbaren Männer, der Ritter Halko Clenkoc und die Knappen Dietrich von Eycen, Heinrich Haverenbyr, Dietrich von Amedorpe und Johannes von Stendrum, haben zusammen mit mir unter Eid das Vorausgeschickte beschworen; die oft genannten Herren Heinrich, Dietmar und Hermann und deren Erben haben ganz und gar alle Rechte ungeachtet aller und einzelner etwaiger Einwände durch uns und unsere Erben im Namen aller und jedes einzelnen Zeugen. Wir, Konrad und die erwähnten Bürgen, die wir genannt haben, haben das vorliegende Schriftstück mit unseren Siegeln bekräftigt. Gegeben im Jahr des Herrn 1335 am [Festtag] der Empfängnis der heiligen Jungfrau Maria [8.12.]. (SP. Konrad Haverenbijr) (SP. Hako Clenkoc) (SP. Dietrich von Eycen) (SP Heinrich Haverenbyr.) (SP. Dietrich von Amedorpe) (SP. Johannes von Stendrum)

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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