Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

891 Juni 28, Rom - Lateran:

Immunität und päpstlicher Schutz für das Kloster Werden

Kontakte zwischen dem Werdener Kloster und dem Papst gab es schon zu den Zeiten Liudgers; der Klostergründer selbst hatte ja vom damaligen Papst die Reliquien für die Gründung erhalten. Mit der 877 eingeleiteten Entwicklung Werdens zum Reichskloster muß man sich dort auch wieder um nähere Beziehungen zum Papst bemüht haben. So bestätigte Papst Stephan V. (885-891) in der nachstehenden Urkunde dem Kloster dessen königliche Immunitäten.

Stephan, Bischof, Diener der Diener Gottes, dem frommen, ehrwürdigen Abt Hembil des Klosters des heiligen Liudger und durch dich dem ehrwürdigen Kloster [Grüße] in Ewigkeit. Wie viel auch gefordert wird, was wir hinsichtlich dessen, was den frommen und ehrwürdigen Orten zukommt, beschließen sollen, schickt es sich doch, dass wir es frei zugestehen und die Bitten der Frommen durch apostolisches Urteil begünstigen. Und daher hat deine Frömmigkeit unserem Apostolat hinterbracht, dass wir dieses vorgenannte ehrwürdige Kloster mit allem kanonisch und rechtmäßig ihm verbundenen Zubehör durch apostolische Autorität befestigen [sollen], wie es von den demütigen Kaisern wie Ludwig, Karl und Arnulf, den frommen Herrschern, durch deren kaiserliche Verfügung befestigt wurde. Wir haben in dieser Sache günstig vorausgesehen, dass deine Anfrage dies bezwecken wird, und haben unser Urteil dahingeführt, uns deinen Bitten anzuschließen, indem wir erkannten, dass unter der zustimmenden göttlichen Gnade die gesamte Sorge um die Ordnung bei uns liegt. Deshalb haben wir dieses heilige Kloster selbst durch die Bestimmung dieses unseres vorliegenden Privilegs - wie vorstehend - unter [unseren] Schutz gestellt und dies beschlossen von der jetzigen neunten Indiktion an, damit keiner Gewalt und keiner beliebigen mächtigen oder geringen, mit irgendeinem Amt versehenen Person es auf irgendeine Weise möglich sei, dagegen anzugehen oder anderen gegenüber gefällig zu sein, und damit es niemand wage, von den Dienstleuten oder Hufen, von den Knechten oder Mägden, Liten oder Freien, von dem beweglichen oder unbeweglichen Habe des erwähnten Klosters, ob beackert oder nicht, etwas zu beanspruchen oder einem anderen zu übertragen. Aber wir haben [das Kloster] mit allen Dingen, Besitzungen und Übertragungen, die kanonisch und rechtmäßig dorthin gegeben oder geschenkt wurden oder die noch geschenkt werden, zum Recht und Nutzen des besagten Klosters und zum Nutzen der dort Gott dienenden Brüder unter deiner Gewalt der Leitung und Verwaltung befestigt. Noch mehr waren wir der Meinung, dass es keinem Getreuen erlaubt sei, irgendeine Gewalt über die Leute dieses Klosters zu haben oder bei irgendwelchen Forderungen gegen die Vernunft zu verstoßen. Aber wie von den besagten gottesfürchtigen Kaisern entschieden und befestigt wurde, so haben wir mit diesen kaiserlichen Verfügungen befohlen, dass alles Aufgeschriebene, was diese enthalten, von allen Getreuen der heiligen Kirche Gottes und mit apostolischer Autorität befestigt wird und beachtet werden muss. Wir setzen fest und entscheiden, dass, wer es wagt mit fürchterlicher Verwegenheit, was wir nicht wünschen, gegen dieses unsere apostolische Privileg anzugehen, und wer sich anmaßt, insgesamt oder teilweise - was wir in keiner Weise möchten -, dies zu brechen, was wir zum Lob des allmächtigen Gottes und zur Festigkeit dieses Klosters sowie zum Unterhalt der Mönche für die Vermehrung unseres [ewigen] Lohns - bewegt durch göttliche Liebe - beschlossen haben, exkommuniziert werden und, wenn er nicht gehorcht, dem Bann verfallen muss; er möge aber Wächter [des Vertrags] sein und als Wächter den Segen und die Gnade empfangen. Geschrieben durch die Hand Gregors, des Kanzlers der heiligen römischen Kirche, im Monat Mai, Indiktion neun.

(+) Lebt wohl. (+)

Gegeben an den 4. Kalenden des Juli [28.6.] durch die Hand des Sekretärs Stephan vom heiligen apostolischen Stuhl, durch die Gnade des Herrn im sechsten Jahr des Pontifikats des Herrn Stephans, des höchsten Pontifex und des allgemeinen Papstes am heiligsten Sitz des seligen Apostels Paulus, Indiktion 9. Amen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift des 12. Jahrhunderts; in Latein. - WfUB I [,2] 43.