Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

952 April 29, Magdeburg:

Zehntschenkung an das Kloster (Werden-) Helmstedt

Auch für das Kloster Helmstedt haben - abgesehen von der gefälschten Urkunde Karls des Großen - fränkisch-deutsche Könige geurkundet. Im nachstehenden Diplom gesteht König Otto I. dem dortigen Kloster Zehntrechte in bestimmten Orten und bei "den Höfen der vorgenannten Mönche" zu.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch die Gnade Gottes König. Alle unsere Getreuen, sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen, mögen erfahren, dass wir für das Heil unserer Seele und nicht zuletzt der [Seelen] unseres Vaters, unserer Mutter und unserer Verwandten auf Rat des ehrwürdigen Bischofs Bernhard, der nun der Halberstädter Kirche vorsteht, an das Kloster, das Helmstedt genannt wird, für den Unterhalt der dort Gott dienenden Mönche den ganzen Zehnt der nachstehend aufgeführten Orte zu ewigem [Besitz-] Recht geschenkt haben: Helmstedt, Bassallo, zwei [Güter in] Seedorf, Wormstedt; außerdem haben wir das, was an Zehnten zu den Höfen der vorgenannten Mönche im vorgenannten Bistum gehört, als Eigentum [des Klosters] zugestanden. Wir haben befohlen, diese daher vorliegende Urkunde aufzuschreiben, sie durch unsere Hand unten zu kennzeichnen und durch den Eindruck unseres Siegelrings zu bestätigen.

(M.) Zeichen des Herrn Otto, des erlauchtesten Königs.

Ich, Kanzler Liudolf, habe statt des Erzkaplans Bruno rekognisziert. (SR.) (SI.)

Gegeben an den 3. Kalenden des Mai [29.4.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 952, Indiktion 5, im 17. Jahr des Herrn Otto, des erlauchtesten Königs; geschehen zu Magdeburg; selig [und] amen. [Buhlmann]

Originalurkunde; Abschrift im Werdener Liber privilegiorum maior aus dem 12. Jahrhundert; in Latein. - MGH DOI 149.