Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

983 April 26, Rom:

Freie Vogtswahl für das Kloster Werden

Kaiser Otto II. verleiht dem Abt Werinbert I. von Werden das Recht, Klostervögte ein- und abzusetzen.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch die herrschende göttliche Gnade Kaiser und Augustus. Wenn wir den Bitten der Priester und Diener Gottes, mit denen sie uns zu ihrem Nutzen angehen, unser Gehör schenken und diese [Bitten] zum Erfolge führen, üben wir nicht allein eine kaiserliche Sitte aus, sondern glauben, dass dies uns klar beim hervorzuholenden Lohn ewiger Schönheit nützlich ist. Deswegen möge der Diensteifer aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, erkennen, dass unser Getreuer Giselher, der ehrwürdige Erzbischof von Magdeburg und zweite [dieses Namens], und nicht zuletzt der ehrwürdige Abt Werinbert des Klosters Werden zu unserer Hoheit gekommen sind und wünschten, dass kraft unserer Autorität dem zuvor erwähnten Abt erlaubt wird, in der ganzen jenem von uns zugestandenen Abtei die Vögte im Interesse des klösterlichen Vorteils einzusetzen. Wir stimmten dieser vernünftigen und gerechten Bitte zu und bewilligten, dass er aufgrund dieser Entscheidung hilfreicher Autorität für die Besitzungen des Klosters, das in Werden gelegen ist, Vögte, die er wählt, bestimmt und einsetzt; und es möge dieses richterliche Amt und die Amtsgewalt in keiner Weise es wagen, sich ihnen ungerecht zu widersetzen. Wenn aber irgendeiner der Vögte die Angelegenheiten des Klosters nachteilig behandelt, er die Stelle nicht anderen Vögten überlassen will und er durch langes Zögern [schließlich] unserem kaiserlichen Amt gegenübersteht, treten wir ihm nicht allein wegen seiner mangelnden Pflichterfüllung entgegen, sondern er möge auch nicht daran zweifeln, die Gnade unserer Würde zu verlieren. Und damit diese Freigebigkeit unseres Beschlusses zu allen Zeiten von allen Getreuen wahrer geglaubt wird, haben wir sie durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegelrings zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Otto (M.), des erlauchtesten und großen Kaisers und Augustus.

Ich, Bischof und Kanzler Hildebald, habe statt des Erzkaplans Williges dies aufgeschrieben.

Gegeben an den 6. Kalenden des Mai [26.4.], im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 983, im 25. Jahr des Königtums des Herrn Otto, aber im 15. des Kaisertums, Indiktion 11. Geschehen zu Rom; im Namen Gottes selig; amen. [Buhlmann]

Abschrift im Werdener Liber privilegiorum maior aus dem 12. Jahrhundert; in Latein. Bei dem Diplom handelt es sich um eine Fälschung, die - ähnlich anderer, die Vögte betreffender Urkunden - im 11. Jahrhundert hergestellt wurde. Die unverdächtigen Immunitätsprivilegien des 10. und 11. Jahrhunderts gehen übrigens auf die Frage der Vogtein- und -absetzung nicht ein. - Bendel, Urkunden, Nr.8; MGH DOII 290.