Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1002 August 4, Grone:

Freie Vogtswahl für das Kloster Werden

Die Urkunde stimmt im Wortlaut fast mit der Kaiser Ottos III. (984-1002) vom 15. Oktober 994 überein.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade König. Wenn wir den Bitten der Diener Gottes gnädig zustimmen, glauben wir, dass dies uns klar beim hervorzuholenden Lohn ewiger Schönheit nützlich ist. Deswegen möge der Diensteifer aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, erkennen, dass unser Getreuer Radbald, der Abt des Klosters Werden, zu unserer Hoheit gekommen ist [und berichtete], dass das ihm anvertraute Kloster der Mönche vom heiligen Bischof Liudger seligen Angedenkens auf seinem Erbgut errichtet und den Mönchen überlassen wurde und dass es bis jetzt durch den Schutz und die Verteidigung der ruhmvollsten Könige Ludwig, [des Sohnes] des Königs Karl des Großen, und seiner Nachfolger - zum ewigen Gedächtnis dieser und ihres ganzen ruhmreichsten Geschlechts - bewahrt wurde. Wegen dieser Sache rief er unsere Gnade an, damit kraft unserer Autorität ihm erlaubt wird, in der ganzen jenem von uns zugestandenen Abtei die Vögte im Interesse des klösterlichen Vorteils zu bestimmen und einzusetzen. Wir stimmten dieser vernünftigen und gerechten Bitte zu und bewilligten, dass er auf Grund dieses hilfreichen Beschlusses für die Besitzungen des Klosters, das in Werden gelegen ist, Vögte, die der zuvor erwähnte Abt wählt, bestimmt und einsetzt; und es möge dieses richterliche Amt und die Amtsgewalt in keiner Weise es wagen, sich ihnen ungerecht zu widersetzen. Wenn aber irgendeiner der Vögte die Angelegenheiten des Klosters nachteilig behandelt, er die vogteiliche Stelle nicht anderen Vögten überlassen will und er durch langes Zögern [schließlich] unserem kaiserlichen Amt gegenübersteht, treten wir ihm nicht allein wegen seiner mangeln-den Pflichterfüllung entgegen, sondern er möge auch nicht daran zweifeln, die Gnade unserer Würde zu verlieren. Damit diese Bewilligung unseres Beschlusses in gegenwärtigen und zukünftigen Zeiten von allen Getreuen wahrer geglaubt wird, haben wir sie durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegelrings zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich (M.), des unüberwindlichsten Königs.

Ich, Kanzler Egilbert, habe statt des Erzkaplans Williges dies geprüft. (SI.)

Gegeben an den 2. Nonen des August [4.8.], im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1002, Indiktion 15, im 1. Jahr des Herrn Königs Heinrich; geschehen zu Grone. [Buhlmann]

Fälschung des 11. Jahrhunderts; in Latein. Das Siegel auf der Urkunde ist dabei übrigens eine Nachbildung des ersten Königssiegels Heinrichs III. (1039-1056). - Bendel, Urkunden, Nr.11; MGH DHII 9.