Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1036 Oktober 10, Tilleda:

Schenkung des Gutes Eiteren an das Kloster Werden

KaiseKaiser Konrad II. (1024-1039) schenkt dem Kloster Werden das Gut Eiteren in pago Eitheri. Eiteren liegt nordwestlich von Isselstein in den Niederlanden.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Konrad, durch göttliche Gnade begünstigt, Kaiser der Römer und Augustus. Es sei dem Diensteifer aller Getreuen Gottes, der gegenwärtigen gleichwie der zukünftigen, bekanntgemacht, dass ein gewisser Geistlicher mit Namen Waltger, sein gewisses Gut, genannt Eiteren, das nach seinem Tod gleichwohl rechtmäßig unserem Fiskus zusteht, während er lebte und nach seinem Willen, zu unseren Händen gegeben hat unter der Bedingung, dass wir es den Reliquien des heiligen Bekenners Liudger übergeben. Dies nehmen wir mit Freuden auf, haben - auf Grund der Vermittlung unserer geliebtesten Ehefrau Gisela, der ehrhabenen Kaiserin, und unseres liebenswertesten Sohns, König Heinrichs, und nicht zuletzt auf Grund der treuen Dienstbeflissenheit des Abtes Richard von Fulda - das zuvor erwähnte Gut, gelegen im Gau Eitheri in der Grafschaft des Grafen Hermann, mit allem zu diesem Gut Gehörenden - sowohl Feldern als auch Gebäuden, Äckern, bebauten und unbebauten Ländereien, Weiden, Wiesen, Ebenen, Wäldern, Jagden, Wasser und Gewässerläufen, Fischereien, Wegen und Pfaden, Sterbegeldern und Erträgen, Hörigen beiderlei Geschlechts, ausgesucht und geprüft - mit dem ganzen Nutzen, der aufgeschrieben und benannt werden kann, unserem getreuen Abt Gerold und der Werdener Kirche, der dieser vorsteht und die zu Ehren des erwähnten Bekenners erbaut wurde, als Eigentum übertragen durch diese kaiserliche Urkunde und haben dies von unserem Recht und unserer Herrschaft in das Recht und die Herrschaft der Kirche ganz und gar übergeben unter der Bedingung, dass der Vater des Klosters und dessen Nachfolger daraufhin die freie Gewalt besitzen mögen, [das Gut] zu behalten, zu übergeben, zu tauschen oder damit zu machen, was ihnen zum Nutzen der Kirche gefällt. Und damit diese Urkunde unserer Übergabe fest und unverbrüchlich jederzeit fortbesteht, haben wir befohlen, die somit aufgeschriebene und unten durch eigene Hand bekräftigte Urkunde durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Konrad, des unüberwindlichsten erhabenen Kaisers der Römer.

Kanzler Burchard hat statt des Erzkaplans Bardo dies geprüft.

Gegeben an den 6. Iden des Oktober [10.10.], Indiktion 4, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn eintausend 36, aber im 13. Jahr des Königtums des Herrn Konrad II., im 9. des Kaisertums. Geschehen in Tilleda; selig. Amen.  [Buhlmann]

Nachzeichnung aus der Mitte des 12. Jahrhunderts ohne Siegel; in Latein. - Bendel, Urkunden, Nr.8; MGH DOII 290.