Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1040 Januar 18, Augsburg:

Freie Vogtswahl für das Kloster Werden

Die gefälschte Urkunde König Heinrichs III. (1039-1056) zur Ein- und Absetzung Werdener Klostervögte stimmt in weiten Teilen mit den Vogturkunden von Heinrichs Vorgängern Otto II. (973-983), Otto III. (984-1002) und Heinrich II. (1002-1024) überein.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade begünstigt, erhabener Kaiser. Wenn wir den Bitten der Diener Gottes, die sie zum Nutzen der Kirchen und der Beauftragten äußern, gnädig zustimmen, glauben wir, dass der uns zu offenbarende Lohn ewiger Glückseligkeit klar nützen werde. Deshalb haben wir der Gesamtheit aller unserer und Christi Getreuen befohlen zu erfahren, dass unser Getreuer Gerold, der Abt des Klosters, das Werden genannt wird, sich unserer Hoheit offenbart hat, wie dieses ihm übereignete Mönchskloster vom heiligen Bischof seligen Angedenkens Liudger auf dessen eigenem Erbe erbaut und den Mönchen überlassen wurde und zum ewigen Gedenken der glorreichsten Könige - Ludwig, des Sohnes Karls des Großen, und seiner Nachfolger, nämlich Heinrich I., Otto III., nicht zuletzt des unüberwindlichsten Kaisers Heinrich II. und gleichermaßen unseres frommsten Vaters Konrad, des erhabenen Kaisers - und deren ganzem Geschlecht durch Verteidigung und Schutz bis jetzt bewahrt wurde. Deswegen hat er unsere Gnade erbeten, damit wir dieses Kloster unter unseren Schutz stellen und alle ihm von unseren Vorgängern gegebenen Bewilligungen durch den Befehl unserer Autorität versichern, wie, dass ihm durch unsere Autorität erlaubt ist, während des ganzen jenem von uns zuerkannten Abbatiats zum Vorteil des klösterlichen Nutzens Vögte zu wählen, zu bestimmen und einzusetzen. Wir gewähren dessen zweckmäßiger und gerechter Bitte Zustimmung und haben durch diese vorliegende Urkunde zugestanden, die Güter des Klosters, das in Werden gelegen ist, durch Vögte, die der Abt auswählt, einzurichten und zu ordnen und damit sie nicht dadurch die gerichtliche Würde in irgendeiner Weise anzutasten wagen. Wenn aber irgendeiner der Vögte schädlich die Angelegenheiten des Klosters behandelt, er die Vogtei nicht anderen Vögten überlassen will und schließlich zur Verhandlung beim König anlangt, so beschäftigen wir uns nicht allein mit seiner Abtrünnigkeit, sondern er kann auch nicht daran zweifeln, die Gunst unseres Königtums zu verlieren. Damit diese Bewilligung unserer Autorität in den gegenwärtigen und zukünftigen Zeiten von allen Getreuen wahrer geglaubt wird, haben wir diese durch eigene Hand versichert und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegelrings zu kennzeichnen.

Gegeben an den 15. Kalenden des Februar [18.1.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1040, auch im 12. Jahr der Einsetzung des Herrn Heinrich III., im 1. aber des Königtums. Geschehen in Augsburg; selig. Amen. [Buhlmann]

Fälschung aus der Zeit zwischen 1040 und 1098; in Latein. - Bendel, Urkunden, Nr.17; MGH DHIII 384.