Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1065 Oktober 16, Goslar:

Diplom König Heinrichs IV.

Einen Hinweis auf das ausgedehnte Königsgut an Rhein und unterer Ruhr gibt die folgende Urkunde. König Heinrich IV. (1056-1106) schenkt darin seinem Freund und Berater, dem Erzbischof Adalbert von Bremen-Hamburg (1043-1072), den Hof Duisburg sowie einen Forst mit königlichem Bann im Dreieck zwischen Rhein, Ruhr und Düssel. Hof und Forst sind wohl nicht lange der Kirche von Bremen-Hamburg verblieben. Das Reichsgut unterstand danach wieder dem Grafen der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft (sog. Reichsgutvogtei). Wichtig ist zudem die Erwähnung einer "Werdener Brücke".

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Milde begünstigt, König.

Weil das Recht, allen zu dienen, eine königliche Würde ist, werden vornehmlich aber die kirchlichen Rechte von uns beachtet, weil, wenn diese fehlen, dies [zwar] erträglicher dem Menschen als Gott ist, wenn diese jedoch nicht fehlen, wir umso ehrerbietiger Gott als dem Menschen gehorchen. Wir jedenfalls wünschen, die Art der Vorfahren nachzuahmen, und wollen die kirchlichen Güter vermehren, das Vermehrte bewahren und - soviel wir können - unserem Schutz übergeben, insoweit unser jugendliches Leben, das nach mannhafter Kraft lechzt und hofft, darin unterstützt zu werden, wenn sie sich offenbart haben mag, sowohl die Ehre des Gebens in Gott bekommt als auch die Gnade nicht verliert, das zwischen den Menschen Gegebene zu bekräftigen. Daher wollen wir, dass allen unseren und Christi Getreuen, den zukünftigen und den gegenwärtigen, [das Folgende] bekannt gemacht werde: Wir belohnen geziemend die erzbischöfliche Kirche Hamburg, die zu Ehren des Herrn, unseres Erlösers und dessen unbefleckter Mutter Maria sowie des seligen Apostels Jakobus und des heiligen Märtyrers Vitus erbaut ist, und geben und übergeben zu Eigentum dem verdienten Adalbert, dem Erzbischof von Hamburg, unseren Hof namens Duisburg, im Ruhrgau in der Grafschaft des Pfalzgrafen Hermann gelegen, mit allem Zubehör; das ist: Hörige beiderlei Geschlechts, Flächen, Gebäude, Höfe, Weingärten, Wiesen, Saatfelder, Weideland, Wälder, Forste, Forstaufseher, Jagden, kultivierte und nicht kultivierte Flächen, stehende und fließende Gewässer, Mühlsteine, Mühlen, Fischteiche, Sterbegelder und Erträge, Wege und unwegsames Gelände, abgesteckt und vermessen, auch Münzen und Zölle im ganzen Distrikt. Wir fügen darüber hinaus einen Forst mit unserem Bann der vorgenannten Kirche hinzu, und zwar im Dreieck der Flüsse mit Namen Rhein, Düssel und Ruhr gelegen und so bestimmt, dass er sich entlang der Ruhr aufwärts bis zur [Essen-] Werdener Brücke erstreckt und von da aus entlang der Kölner Straße bis zum Fluss Düssel, dann gemäß dem Herabfließen dieses Flusses zum Rhein und entlang des Flussbettes des Rheins bis dahin, wo die Ruhr in den Rhein fließt. Dies gemäß dieser nämlichen Entscheidung, dass der genannte Adalbert, der Erzbischof des Bischofssitzes, und seine Nachfolger darüber ? wie bei sonstigen gesetzlich erworbenen Gütern ihrer Kirche ? frei verfügen können und die Macht haben, dies zu besitzen, zu tauschen, zu verleihen oder was sie auch immer zum Nutzen ihrer Kirche damit machen wollen. Und damit diese unsere Schenkung fest und unerschüttert die ganze Zeit hindurch bleibe, befehlen wir, diese Urkunde aufzuschreiben, durch eigene Hand zu bekräftigen und durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Siegel des Herrn König Heinrich IV.

Ich, Kanzler Sieghard, habe anstelle des Erzkanzlers Siegfried rekognisziert.

Gegeben an den 17. Kalenden des November [16.10.], im Jahre nach der Geburt des Herrn 1065, Indiktion 3, auch im 11. Jahr nach der Krönung des Herrn König Heinrich IV., im 9. Jahr seines Königtums. Gegeben in Goslar; im Namen Gottes gesegnet und amen. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts. - MGH DHIV 172.