Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1082/1105:

Heirat des Azelin

In die sozialen Verhältnisse der Werdener Grundherrschaft führt die folgende Urkunde ein. Offensichtlich galten für die Werdener Abhängigen Heiratsbeschränkungen, insoweit Abgaben und Leistungen an den Grundherrn davon betroffen waren. Die Altar- bzw. Wachszinsigkeit war daher für "Mägde" ein Mittel, ihre Hörigkeit zu verlassen, um beispielsweise einen Freien zu heiraten. Dass Azzelin "eine Hufe seines Eigentums" dem Kloster auftrug (Übertragung der Hufe [mit Abgaben] und deren Nutzung gegen Zins), muss als Ausgleich für den auf Seiten des Klosters eingetretenen wirtschaftlichen Verlust angesehen werden. Mit der "pröpsteilichen Hausgenossenschaft" ist die familia des Konvents gemeint. Die Scheidung in Abts- und Konventsgut war ja in Werden hauptsächlich schon im Verlauf des 10. Jahrhunderts erfolgt.

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Es sei allen Getreuen Christi bekannt gemacht, dass der Mann freien Standes mit Namen Azzelin eine zur pröpsteilichen Hausgenossenschaft in Viehausen gehörende Frau [Imiza; s.u.] zu heiraten begehrt, mit seinen Angehörigen zum Propst Gero gekommen ist und die ehrliche Bitte [an ihn] richtete, dass dieser jene Frau, die durch den vollzogenen Wechsel aus der Dienstbarkeit befreit wurde, dem Altar des heiligen Liudger übergibt. Für die Bewilligung dieser Wohltat übertrug er an den erwähnten Altar eine Hufe seines Eigentums in Bergerhausen, die jährlich 8 Scheffel Weizen mit ebensovielen Scheffeln Gerste und 1 Maß Gemüse zinst. Der Propst aber belohnte seinen guten Willen mit der Gnade, dass er daraufhin, nachdem eine andere Magd ihres Rechts mit Namen Evekin für ebendiese Imiza eingestellt wurde, sowohl ihm als auch seiner Frau oder ihren Kindern jenes Gut für jährlich 2 Pfennige, die an denselben Altar des heiligen Liudgers zu zahlen sind, gleichsam in Erbrecht als Besitz vergab.

Beschlossen wurde dies aber durch den Konvent zur Zeit des ehrwürdigen Abtes Otto, als Gero Propst und Küster des Altars war und dessen Meier Ebbe diesen Tausch durchführte, vor Zeugen beiderlei Geschlechts, deren Namen wir unten aufgeschrieben haben: Liudolf, Bertold, Heleith, Wambold, Dietrich, Gisekin, Ebbe, Benzo, Gottfried, Benno und sehr viele andere. [Buhlmann]

Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts im Liber privilegiorum maior; in Latein. - NrhUB I 266.