Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1098 Mai 23, Köln:

Vogtfreiheit für Höfe des Klosters Werden

WichtWichtige Fronhöfe des Werdener Klosters sollten dem (wohl immer stärker werdenden) Zugriff des Vogtes entzogen werden. Daher wurde in Werden die nachfolgende, König Heinrich IV. (1056-1106) unterschobene Fälschung hergestellt, wonach acht Fronhöfe der Werdener Umgebung - u.a. Barkhofen, Kalkofen, Hetterscheid, Oefte und Viehausen - Vogtfreiheit besitzen sollten.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade begünstigt, erhabener Kaiser der Römer. Wenn wir die Förderung und den Frieden der heiligen Kirchen wegen der Liebe des höchsten Königs schätzen und für die, die unter unserem Schutz sind, einen besonderen Schutz gewähren, hoffen wir zuversichtlich, die Beschaffenheit unseres Lebens und unserer Ehre selbst zu fördern und den gewünschten Frieden zu genießen. Woher wir dem Gedächtnis unserer Nachfolger und aller Getreuen bekanntmachen, dass der ehrwürdige Otto, Abt des Klosters Werden, sich unserer Gunst genähert und erbeten hat, dass wir die Misshandlung, die er von seinen Vögten erleidet, kraft unserer Autorität mildern, d.h.: dass in den Höfen, die gemäß altem Recht völlig vom ganzen Eindringen irgendeines Vogtes frei sind - es sei denn er wird vom Abt herbeigerufen - und frei bleiben, weder die Meier noch die Hofgenossenschaft irgendeinem Vogt zu Diensten oder unterstellt sind, sondern alleine nur dem Abt. Und in unserer Gegenwart sind benannt und aufgeschrieben die Höfe, für die es bewiesen ist, dass kein Vogt - außer auf Befehl des Abtes - jemals diese geschützt hat: Barkhof, Kalkofen, Hetterscheid, Oefte, Viehausen, Raadt, Ickten, Langenbögel. Es gefällt uns also, die Rechte der Kirche anzuerkennen und zu erneuern und dass demnächst ein Vogt dieser Kirche hinsichtlich dieser Höfe nicht die Macht besitzt, irgendwelche Dienste einzufordern; aber wir haben veranlaßt, dass auch der jetzige Vogt Eberhard - durch Überlegung und Einsicht von [seinen] Absichten zurückgehalten - darüber hinaus zurücksteht, und durch den verabredeten Frieden zwischen Abt und Vogt die aufgeschriebenen und anerkannten Rechte der Kirche mit vorliegendem Privileg versichert. Zur ewigen Festigkeit dieser Sache hat der besonnene Abt von seinen eigenen Tafelgütern jährlich dem Vogt Eberhard dreißig Schillinge zugewiesen und auf ewig bestimmt, dass dem Stiftsvogt jener Kirche wegen der einzuhaltenden Bedingungen dieses Friedens und der Ruhe der Hofgenossenschaft [des Abts] dies gegeben wird. eines Königtums, im 14. aber des Kaisertums, in der Regierungszeit des Herrn Herrmann, des Erzbischofs des Kölner Bischofsitzes. Geschehen zu Köln; selig. Gegeben an den 10. Kalenden des Juni [23.5.]. (M.) (SI.) [Buhlmann]

Angebliches Originaldiplom (Fälschung) aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts; in Latein. Die Fälschung benutzt Teile der Originalurkunde Heinrichs IV. vom 10. Mai 1098. - Bendel, Urkunden, Nr.19; MGH DHIV 461.