Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1115:

Erwerb des Hofes Dahl

1093 kam es in Mülheim a.d. Ruhr zum vorläufigen Erwerb des Hoifes Dahl durch das Kloster Werden. Irgendwann vor 1115 müssen Thuringus und seine Frau gestorben und der Dahler Hof endgültig an den Werdener Abt gefallen sein. Dem vollständigen Erwerb Dahls entsprach die durch Abt Liudbert (1112-1119) nachstehend verfügte Nutzung der Erträge für sein anniversarium und die Jahrgedächtnisse seiner Vorgänger.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Liudbert, durch göttliche, vorausschauende Gnade Abt von Werden, wünsche allen Getreuen Christi, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, bekannt zu geben, dass wir die Güter unserer Leihe in Dahl, die unsere drei Vorgänger - als Erster der fromme Otto und hierauf die beiden Rudolf - für unsere Kirche bekamen, endlich vollständig erworben haben, weil wir den Herrn Thuringus, der diesen Hof gleichsam geschenkt und besessen hat, verpflichteten, dass er den Hof nur seiner Frau zu hinterlassen habe und nach deren Tod der Besitz [zusammen] mit den anderen Gütern, die wir ihm gegeben haben, an uns auszuhändigen sei. Wir sind daher letztlich froh über das nützliche Ende unserer und unserer Vorgänger Mühe und haben mit ganzer Seele angewiesen, diesen Hof zum Nutzen der Brüder zu verwenden und mit Billigung Gottes und der Brüder den ganzen Besitz der Leihe, außer dem, den unsere Vorgänger sich in gerechter Verfügung aneignen konnten. Wir haben dies dem Kellner Gottfried zur Ausführung für alle Brüder übergeben, damit er den Brüdern hierauf dient und nach ihm jeder Kellner [dies] tut. Wir haben dies angeordnet und aufs Sorgfältigste bestimmt, damit durch unseren frommsten Eifer zu unserem Jahrgedächtnis Wachskerzen für alle Altäre angezündet werden und damit das vortrefflichste Brot, guter Fisch und auch der beste Wein allen unseren Brüdern und Geistlichen eine große Erquickung sei und die Sorge um alle Armen, woher sie auch immer kommen, mit freigebiger Hand und heiterer Seele geschehen werde; dadurch soll unser Gedächtnis gefeiert werden in der Gunst sowohl Gottes als auch der Menschen. Wir befehlen aber, dass in dem Fenster, das sich bei unserem Grab befindet, jede Nacht eine Kerze sei, nicht allein für unser Gedächtnis, sondern auch für das unserer Vorgänger, die wir oben nannten; dem wird hinzugefügt eine Wachskerze, die immer während der Matutin dort auf dem Tisch oder bei der Bibel zu finden ist. Und damit niemand, was fern sei, es gewaltsam wagt, diese, unsere Festsetzung zu brechen oder irgendwie zu verändern, haben wir befohlen, dass das Zeugnis dieses Vorrechts mit dem Zeichen des heiligen Liudger versehen wird, und gemäß der Sitte aller Kirchen die durchgeführte Angelegenheit versichert, die wir zuerst mit der frommen Rechtsgewohnheit des Ortes, dann auf Anfrage unserer Brüder und der Dienstleute durch wahres Rechtsurteil erzielt haben, [dabei] begünstigt auch durch Gnade und die Frömmigkeit des Erzbischofs Friedrich mit vielen Anderen der heiligen Kölner Kirche. Angefertigt wurde nun diese, unsere Übergabe im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1115 vor diesen Zeugen, die wir als geeignet und erprobt, als frei und unfrei unten vermerkt haben. Selig und amen. Adolf, unser Vogt, war anwesend, dessen Bruder Eberhard, Graf Bernher, Herr Heribert, Gerhard, Lambert von Haveckhorst, Immo, Konrad und dessen Neffe, Konrad, Roland, Adolf Coluo, auch die Dienstleute des heiligen Luidger, der Drost Eberhard, Thietmar, Gottfried, Berthold, Dudo, Ricbreth, Sigebrecht, Ubbe, Gottschalk, Bernhard, Eberhard, Lambreth, Werinbert, Harthert, Beringer und fast alle. [Buhlmann]

Notiz im Werdener Liber privilegiorum maior aus der Mitte des 12. Jahrhunderts. - NrhUB IV 617; Crecelius, Traditiones Werdinenses II, S.22, Nr.125.