Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1126 März 31, Helmstedt - großer Klosterhof:

Entlassung des Ebelin aus der Hörigkeit

Der Werdener Abt Bernhard (1126-1133) entlässt den Hörigen Ebelin aus der Abhängigkeit des Hofes Herzfeld. Herzfeld liegt an der Lippe in der Nähe von Soest. Mit Liten sind Zinsleute, (sächsische) Halbfreie gemeint.

Im Namen der heiligen, unteilbaren Dreieinigkeit. Wir wollen, dass der gesamten Hausgenossenschaft des heiligen Liudger, sowohl in Werden als auch in Helmstedt gelegen, bekannt wird, dass ich, Bernhard, begünstigt durch göttliche Gnade - obwohl unwürdig - Abt dieser Orte, sowohl wegen der Rücksicht auf Gott und des Heils meiner Seele als auch wegen der Gebete und des Rates gewisser getreuer Geistlicher, Diener und Adliger, deren Namen wir unten verzeichnen, einen gewissen Ebelin aus der litischen Hörigkeit unseres Hofes in Herzfeld mit Einverständnis und auf Wunsch meines Meiers Gernand herausgelöst und in das Recht meiner Dienstbarkeit hingebracht habe. Dies sind jene, die dem erwähnten Ebelin in Hildesheim nützten: Schulmeister Bernhard, Propst Bertold, die Adligen Dietrich und dessen Bruder Rothulf, die Dienstleute Acco, Reinbodo, Meinward, Cono, Heinrik, Ascwin, Edzika, Othelrik, Marcward. Zuerst, als ich nach Helmstedt kam, schickte ich daher, wie es lobenswert ist, meine treuen Boten Werinbert, Bernhard, Irinfrid, nach Werden, und durch diese, durch andere Dienstleute der Kirche, wie Eberhard, Sigibert, Bertold, Gottfried, Gerlach und ein weiterer Gottfried, und durch meine anderen Getreuen ist eifrig genug gefördert worden, dass mein selber Meier Gernand diesen Ebelin sowohl aus der (Fronhofs-) Verwaltung als auch aus seinem Lehen befreite und in die Hände des Propstes Gottfried zu meinen Händen entließ und das, was er an ihm an Rechten hatte, in Gegenwart aller aufgab; er sagte dabei, dass dies sein Lehen sei, weil nichts zu diesem gehört außer dem [Besitz] zur Versorgung seines Fronhofs. Damit alles zu einem guten Ende kommt, gelangte dies[e Entlassung des Ebelin] also zu uns am Fest des heiligen Liudger [26.3.] nach Helmstedt, und dieses Privileg, besiegelt mit dem Siegel des heiligen Liudger, wurde von uns erstellt vor den hiernach aufgeschriebenen Zeugen: Wirinbreht, dessen Sohn Liudolf, Bernhard, Ubbe, Gottfried, Irinfrid, Gottfried, Eberhard, Sibraht, dessen Sohn Hermann und Konrad, Liudolf, Johann, dessen Sohn Stefan, Reinhard, Arnold, Rumol, Gerhard, Dietrich, Gerwin. Wenn aber hiernach irgend jemand versucht, dies[e Vereinbarung] durch irgendeine Verwegenheit zu brechen, so sei er in der Gemeinschaft mit Dathan und Abiron und dem Verräter Judas. Gegeben ist dieses Privileg im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1126, Indiktion 5, im 1. Jahr des Königs Lothar, am Mittwoch, an den 2. Kalenden des April [31.3.]. Geschehen ist dies auch vor unseren Brüdern, dem Dekan Mezelin, Liudolf, Benno, und vor meinen Geistlichen Robert, Gerhard, Hermann und Arnold im größeren Klosterhof vor dem Kloster; glücklich. Amen. (SI.) [Buhlmann]

Originalurkunde; in Latein, besiegelt. - Kötzschke, Urbare Werden A, S.358f, Nr.1.