Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1147:

Werdener Rodungszehnt in Wanheim

Wanheim liegt heute im rechtsrheinischen Süden Duisburgs unmittelbar am Fluss. Aber wie sah es im 12. Jahrhundert aus? Die Urkunde des Kölner Erzbischofs Arnold I. (1138-1151) spricht von "Wanheim innerhalb des Pfarrbezirks (der) Kirche Friemersheim". Friemersheim lag und liegt aber westlich des Rheins und damit auch der Pfarrsprengel, denn der Rhein war im Mittelalter Grenze solcher Pfarrbezirke gewesen. Folgt man nun der Urkunde, so muß auch Wanheim linksrheinisch gelegen haben. Erklärlich wird der Sachverhalt vielleicht, wenn man ihn mit einer Naturkatastrophe in Verbindung bringt, die um das Jahr 1200 stattgefunden hat: mit dem sog. Rheindurchbruch bei Essenberg. Dadurch verschob sich der Rheinlauf in der Duisburger Gegend beträchtlich: Duisburg (d.h. die Duisburger Alstadt) lag nur noch an einem Altarm des Flusses; und Auswirkungen auf das Gebiet südlich von Duisburg (eben um Wanheim) sind nicht auszuschließen.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Arnold, begünstigt durch göttliche Gnade Erzbischof von Köln. Ich mache der Gesamtheit aller Getreuen Christi bekannt, dass der Herr seligen Angedenkens Lambert, Abt der Werdener Kirche, zu unserer Gnade gekommen ist mit der demütigen Bitte, dass wir wegen der Verminderung unserer Sünden und nicht zuletzt zum Wohl unserer Nachfolger dieser Kirche auf ewig die Rodungszehnten in [Duisburg-] Wanheim innerhalb des Pfarrbezirks ihrer Kirche Friemersheim zugestehen sollen. So dass wir dieser vernünftigen und gerechten Bitte der erwähnten Kirche zustimmen und die Zehnten, die sie forderte, in ewiger Festigkeit bewilligen. Und damit diese würdige Versicherung unserer Bewilligung von keinem jemals für ungültig erklärt werden kann, haben wir mit Scharfsinn entschieden, diese Urkunde zu unterschreiben, und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1147, Indiktion 10, Epakte 17. [Buhlmann]

Abschrift im Werdener Liber privilegiorum maior aus dem 12. Jahrhundert; in Latein. - NrhUB I 362.