Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1154:

Rodungszehnt für das Kloster Helmstedt

Bischof Ulrich von Halberstadt (1149-1160, 1177-1180) weist dem Helmstedter Ludgeri-Kloster den Rodungszehnten im dem Kloster benachbarten Wald zu.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Ulrich, durch die Gnade Gottes Bischof der heiligen Halberstädter Kirche, will sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen auf ewig anzeigen und durch das vorliegende Schriftstück bekräftigen, dass ich von den ganzen Rodungen des Waldes, der beim Ort Helmstedt liegt und die Kirche des heiligen Liudger erblickt, zum Unterhalt der dort dienenden Brüder den Zehnten zugeteilt habe, sowohl den aus vergangenen als auch den aus zukünftigen [Rodungen], zu gleichwie meinem Heil und dem meiner Vorgänger. Unser Bruder, Propst Udalrich [von der Kirche] des heiligen Paulus, in dessen Verfügung [der Zehnt] gewesen war, hat demütigst nicht nur zugestimmt, sondern erstrebte auch für die göttliche Liebe, dass auch er Teilhabe hat an den Gebeten der Brüder und mit seinen Vorgängern zuerst von Christus des Lohns teilhaftig wird, die Familie Gottes allerdings, damit sie imstande ist, Gott zu dienen, für den Gottesdienst durch all [dies] gefördert und durch die Bäche der Liebe ständig unterstützt werden muss. Wir entscheiden daher, dass diese unsere Schenkung, damit sie niemand später unbesonnen in Unordnung bringt, durch bischöflichen Bann und auch durch die Schlüssel des seligen Petrus als geheiligt befestigt werde, damit der vom Königreich Gottes entfremdet wird, der dagegen mit Gewalt angeht. Diese Schenkung wurde vollzogen im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1154, im 10. [Jahr] der Einführung des Herrn Bischof Ulrich von Halberstadt, während unser Herr Jesus Christus herrscht. Die Zeugen dieser Bewilligung sind: Propst Udalrich [von der Kirche] des heiligen Paulus, Kanoniker Benno von derselben Kirche, Propst Wolfher von Hamersleben, Propst Johann von Schöningen, Propst Gunther von Henningen, Propst Samson von Horenberg, Küster Gottfried vom Dom in Magdeburg, die Kanoniker Siegfried und Arnold von Quedlinburg. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Behrends, Diplomatarium, Abt.1, S.455f, Nr.6.