Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1160:

Dotationsgut der Werdener Nikolauskapelle

Bekannt ist, dass bei Kirchenbauten in Kaufleute- und Marktsiedlungen das Nikolauspatrozinium häufig vorkommt. Und so ist es nicht verwunderlich, dass auch eine Kapelle am Werdener Markt - in der Nähe der Abteikirche - dem Nikolaus geweiht wurde. Dies geschah nach der frühneuzeitlichen Überlieferung an einem 5. Oktober 1047; die unter Abt Gerold erbaute Kapelle weihte dabei der Kölner Erzbischof Hermann II. (1036-1056). Zum damaligen Dotationsgut gehörte auch eine Hufe, die sich mehr als einhundert Jahre später im unbeabsichtigten Besitz eines Heinrich von Barnscheid befand. Dieser gab - so die folgende Urkunde - die Hufe der Kirche wieder und erhielt daraufhin diese Dotalhufe und ein weiteres mit Eichen bestandenes Grundstück zurück, so dass er und seine Erben in der Lage waren, jährlich an die Nikolauskapelle zwei Schillinge als Zins zu zahlen. Über das Aussehen der 1806 abgebrochenen Kapelle werden wir hauptsächlich in einer Darstellung aus dem 18. Jahrhundert unterrichtet. Danach hatte der Kirchenbau einen quadratischen Grundriss; ihm war eine rechteckige Halle vorgelagert, der Eingangsbereich der Kapelle, den man vom tiefergelegenen Markt über eine mit Löwen versehene Freitreppe erreichen konnte. Ein höheres Türmchen (Glockenturm) und zwei niedrigere bekrönten das Kapellendach. Inwieweit das eben geschilderte, frühneuzeitliche Aussehen der Kapelle dem mittelalterlichen Kirchenbau entsprach, mag dahingestellt bleiben. Fest steht, dass die Nikolauskapelle in der Stadt Werden ein große Bedeutung besaß. So wird aus dem Spätmittelalter berichtet, dass vor der Kapelle die Vereidigung von Amtspersonen, u.a. der städtischen Ratsmitglieder, stattfand. Damals muss sie auch schon Schulkirche der Abtei gewesen sein.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Wilhelm, durch Gottes Gnade Abt von Werden. Ich möchte, dass sowohl den zukünftigen als auch gegenwärtigen Getreuen Christi bekannt sei, dass ein gewisser Heinrich von Barnscheid, Dienstmann des heiligen Liudger, nach Lehnrecht eine Hufe von 4 Schillingen in Barnscheid besitzt, die sie Bodenlehen nennen. Weil er wahrheitsgemäß über diese Hufe erfuhr, dass damit nach kirchlicher Gewohnheit die Kapelle des seligen Nikolaus am Werdener Markt bei der Weihe ausgestattet wurde, und er - nicht einmal durch göttliche Strafe - davon berührt war, gab er bei den berühmten Verdiensten des seligen Nikolaus diese Hufe unserer Amtsgewalt zurück und bat, sie der Kirche des seligen Nikolaus wiederherzustellen. Gott dafür dankend, haben wir der Bitte seines vernünftigen Rates zugestimmt. Er selbst empfing daher vom Priester der besagten Kapelle, Volmar, diese Hufe wieder unter der Bedingung, jährlich zwei Schillinge Zins zu zahlen, und erlangte, dass diese ihm und seinen Nachkommen zugestanden wurde. Nach seinem Tod zahlt sein nächster Erbe keine vorhura [Rekognitionsgebühr bei Antritt eines Erbes]; die übrigen Nachkommen zahlen für die vorhura 2 Schillinge. Damit er dem zu zahlenden Zins und dem Dienst an unserem Amt genügt, haben wir ihm auch ein Grundstück zugestanden, das mit Eichen bestanden in der Nähe der Ruhr und der zuvor erwähnten Hufe benachbart liegt. Weil wir daher der Meinung sind, dass dies der Aufmerksamkeit der Zukünftigen übermittelt werden muss, und wollen, dass es gültig bleiben wird, haben wir veranlasst, die vorliegende Urkunde mit den Unterschriften der Zeugen, die dabei waren, aufzuschreiben. Wer es wagt, dies zu brechen oder zu ändern, verfällt der Gefahr des Banns. Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1160 unter Kaiser Friedrich und dem Kölner Erzbischof Rainald. Die Zeugen dieser Sache sind: Anno, Prior und Küster, Burchard, Gerbert, Guntram, Johannes, Priester Herrad, Drost Wezelin, Kämmerer Eberhard, Schenk Gottfried, Marschall Dietmar, Alebrand. Brun, Sebert und dessen Sohn Sebert, Lambert, Helias, Justacius, Siegfried, Siegfried, Gottschalk und dessen Bruder Eberhard, Hermann, Ludwig, Heitharich, Hermann, Gottfried, Alebrand, Hartwig, Luthart, Bertold, Ubbo, Gerhard, Werner und viele andere. [Buhlmann]

Abschrift im Werdener Liber privilegiorum maior aus dem 12. Jahrhundert; in Latein. - Crecelius, Traditiones Werdinenses II, S.28ff, Nr.134; NrhUB I 402.