Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1167 August 1, Rom - St. Peter:

Schenkung der Reichshöfe Andernach und Eckenhagen

Den Hintergrund dieser Urkunde bilden Ereignisse von weltgeschichtlicher Bedeutung: Auf seinem Vierten Italienzug (1166-1168) gelang nämlich Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) mit der Einnahme Roms ein zunächst entscheidender Schlag gegen den von ihm nicht anerkannten Papst Alexander III. (1159-1181). Der Eroberung der Stadt ging dabei die Schlacht bei Tuskulum voraus, in der sich der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel (1159-1167) entscheidend bewährt hatte. Die danach, in der folgenden Urkunde Friedrichs verfügte Schenkung der Reichshöfe Andernach und Eckenhagen an Rainald von Dassel geschah denn auch "für viele hervorragende Dienste" des Erzbischofs. Wenige Tage nach Ausstellung der Urkunde wurde das deutsche Heer indes Opfer einer Malariaepidemie, der viele - u.a. auch der Kölner Erzbischof - zum Opfer fielen. Die Katastrophe von Rom und die anschließende Flucht des Kaisers nach Deutschland führte zum Zusammenbruch der Machtstellung Friedrichs in Italien. Die Urkunde nennt nun als Zeugen u.a. den Werdener Abt Adolf I. (1160-1173). Dieser muss dem Kaiser also auf dem Romzug Heeresfolge geleistet haben, einen Dienst, von dem wir hinsichtlich Werdens erstmals unter den Staufern erfahren und der in einem gewissen Gegensatz zu den fehlenden Privilegienbestätigungen für das Kloster steht. Adolf selbst ist übrigens wohlbehalten nach Deutschland zurückgekehrt. - Steigende Lasten einerseits, fehlende Gunstbezeugungen der Könige Friedrich I. und Heinrich VI. (1190-1197) andererseits kennzeichnen also das Verhältnis zwischen dem Werdener Abt und den staufischen Herrschern der damaligen Zeit. Offensichtlich gelang es den Äbten nicht, aus ihrer Königsnähe Kapital zu schlagen, obwohl sie doch an einer Reihe von Reichs- und Hoftagen und Kriegszügen teilgenommen hatten.

(C.) (C.) Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Friedrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Es ist für die Kenntnis der Späteren [zwar] würdig, alle Taten unserer Hoheit durch die feierliche Anfertigung eines Schriftstückes geziemend zu übermitteln; aber es ist das am wichtigsten, was mit den lobenswerten Bekanntmachungen unserer Freigebigkeit und den ruhmreichen Ehren unseres glücklichen Sieges geschmückt wird. Deshalb wünschen wir allen Getreuen Christi und des Reiches durch das vorliegende Schriftstück bekannt zu machen, dass für viele hervorragende Dienste, die unser treuester Fürst, der ehrwürdige Kölner Erzbischof Rainald, uns oft geleistet hat und besonders weil, nachdem die Römer in offenem Aufstand durch die unbesiegte Tapferkeit seiner und der Truppen des berühmten Kölns am ruhmvollsten überwunden worden waren, unser heiligstes Reich unauflöslich sich erhöhte, wir ihm und allen seinen Nachfolgern als Kölner Erzbischöfe zugestehen, übereignen, schenken und auf ewig versichern unsere ganzen Rechtstitel, die Herrschaft und den ganzen Hof in Andernach mit Menschen, Besitzungen, Wiesen, Weiden, Wäldern, bebauten und unbebauten Flächen, der Münze, dem Zoll, Lehnszahlungen, Fischereirechten, Mühlen und dem Bezirk einschließlich ganzer, zum Hof gehörender Lehns- und Gerichtsgewalt. Wir gestehen zu, übereignen und schenken ihm und allen seinen Nachfolgern auf ewig unseren ganzen Hof in Ekkenhagen mit den Menschen, Besitzungen, Silbergruben und allen anderen Höfen, mit Gerichtsgewalt und Zubehör. Und damit dieses Geschenk unserer kaiserlichen Hoheit und diese Überlassung als ewige Erinnerung an den berühmtesten Sieg, der durch den zuvor erwähnten ehrwürdigen Kölner Erzbischof Rainald uns schnell ermöglicht wurde, bestehen bleibt, befehlen wir, nicht widerstrebend, durch diesen unseren kaiserlichen Erlass, dass keine Person - weder eine große, kleine noch mittlere - es wagen solle, hinsichtlich der genannten Höfe oder deren Zubehör ihn oder seine Nachfolger zu beschweren oder zu belasten. Wenn irgend jemand aber es wagt, gegen diesen unseren Befehl zu irgendeiner Zeit anzugehen, zahlt er fünfzig Pfund Gold, eine Hälfte an unsere kaiserliche Kasse und die andere an die Kölner Kirche. Diese unsere Schenkung möge danach [wieder] fest und unverletzlich bestehen bleiben. Die Zeugen dieser Sache sind: Christian, Erzbischof des Mainzer Bischofssitzes, Erzbischof Herbert von Besancon, Bischof Alexander von Lüttich, Bischof Daniel von Prag, Bischof Rudolf von Straßburg, Bischof Gero von Halberstadt, Bischof Tracius von Pistoia, der erwählte Guido von Massa Marittima, Abt Hermann von Fulda, Abt Adolf von Werden, Abt Gottfried von Farfa, Herzog Friedrich, der Sohn König Konrads, Herzog Berthold von Zähringen, Herzog Welf, Markgraf Dietrich von Wettin, Burggraf Burkhard von Magdeburg, Stadtpräfekt Johann, Graf Guido Werra von Tuscien, Markgraf Wilhelm von Montferrat, Markgraf Manfred, Graf Reino von Anguillara Sabazia, Arnold, der Sohn des Grafen Eberhard von Altena, Reino von Tusculum, Gottfried von Montecelio, Odo von Colomna, Konstantin von Berg, Otto von Uesperthe, Otto von Oeyen, Vogt Gerhard von Köln, dessen Bruder Hermann, Richwin von Zündorf und viele andere ehrwürdige Männer. Und damit zu aller Zeit dies als gültig und sicher erachtet wird, haben wir das vorliegende Schriftstück mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, es durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Friedrich (M.), des unüberwindlichsten Kaisers der Römer.

Ich, Philipp, Kanzler des kaiserlichen Hofes, habe statt des Herrn Rainald, des Erzbischofs von Köln und Erzkanzlers von Italien, dies geprüft und unterschrieben.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1167, Indiktion [15], in der Regierungszeit des Herrn Friedrich, des unüberwindlichsten Kaisers der Römer, im 15. Jahr seines Königtums, im 13. seines Kaisertums; gegeben zu Rom bei Sankt-Peter an den Kalenden des August [1.8.]; in Gottes Namen selig und amen. (SI.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - MGH DFI 532.