Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1178(79) Mai 25, Rom - Lateran:

Papstprivileg für das Kloster Werden

Mit dem Frieden von Venedig (1177) setzte sich Papst Alexander III. (1159-1181) endgültig im Papstschisma gegen Kaiser Friedrich Barbarossa durch. Papstprivilegien auch für die auf staufischer Seite stehenden Abteien in Deutschland sind die Folge. Mit Datum vom 25. Mai 1178 nimmt dann Alexander III. in der nachstehenden Urkunde das Kloster Werden in apostolischen Schutz und bestätigt ihm Recht und Besitz u.a. in Lothusa und bzgl. des Helmstedter Klosters. Auch der Gebrauch der Pontifikalinsignien, d.h. von Mitra, Ring, Stab u.a., wird gemäß früheren (aber nicht erhaltenen) Privilegien dem Abt zugestanden.

Bischof Alexander, Diener der Diener Gottes, dem geliebten Sohn Wolfram, dem Abt von Werden, Heil und apostolischen Segen. Den Bitten und Wünschen der Geistlichen, die vernünftig klingen, wollen wir in bereitwilliger Wohltätigkeit für dich zustimmen und dies für die geschuldete unterstützende Verrichtung unseres Amtes erfüllen. Durch diese Überlegung bewegt und weil wir deshalb der Kirche, der du bekanntermaßen vorstehst, die Hilfe des apostolischen Schutzes gewähren wollen, haben wir unter unseren Schutz und den des seligen Petrus aufgenommen diese Kirche mit ihren Zehnten und den übrigen Besitzungen, die sie rechtmäßig besitzt oder mit rechten Mitteln durch die Gunst Gottes erwerben kann. Insbesondere bestätigen wir aber die Kirche, die Lothusa genannt wird und in Flandern gelegen ist, und das Kloster Helmstedt, in Sachsen gelegen, mit allem seinen Zubehör; was [die Werdener Kirche] in kanonischer Weise besitzt. Und wir bekräftigen [dies] durch den Schutz des vorliegenden Schriftstücks. Wir setzen fest, dass du die Pontifikalien, die ihr bis jetzt gewohnt wart zu nutzen, wie es in den gültigen Privilegierungen deiner Kirche enthalten ist, frei nutzen kannst. Wir entscheiden, dass auch die Privilegien deiner Kirche, die von unseren Vorgängern erteilt und bis jetzt beachtet wurden, unverletzt und ungeschmälert bleiben. Überhaupt keinem Menschen ist es daher gestattet, dieses Schriftstück unseres Schutzes und der Versicherung herabzusetzen oder durch Leichtsinn dagegen anzugehen. Wenn aber irgendeiner es wagt, dies zu versuchen, so sei bekannt, dass er dem Unwillen des allmächtigen Gottes und seiner seligen Apostel Peter und Paul erliegt. Gegeben im Lateran an den 8. Kalenden des Juni [25.5.]. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Pflugk-Harttung I 299.