Quellen zur  Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1198 Juli 13:

Vergünstigungen für das Kloster Werden

Größere Möglichkeiten der Teilnahme an der Reichspolitik ergaben sich unter Abt Heribert II. (1197-1226), als nach dem Tod Kaiser Heinrichs VI. (1190-1197) der staufisch-welfische Thronstreit (1198-1208/15) ausbrach. Unter Führung des Kölner Erzbischofs Adolf I. von Altena (1193-1205, 1212-1216) entschieden sich norddeutsche Fürsten - u.a. Abt Heribert II. - für den Welfen Otto IV. (1198-1215/18), einen Sohn Heinrichs des Löwen, als König. Dem stand die Partei des staufischen Herrschers Philipp von Schwaben (1198-1208) gegenüber. Am Tag nach seiner Krönung zu Aachen verteilte Otto IV. Privilegien an seine Anhänger. Abt Heribert und das Werdener Kloster erhielten das offensichtlich von den staufischen Vorgängern Ottos entzogene Münzrecht zu Werden und Lüdinghausen wieder; darüber hinaus verzichtete der neue König auf die jährlich vom Kloster zu zahlende Abgabe in Höhe von 25 Mark.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, begünstigt durch göttliche Milde, römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Königreiches in Ewigkeit. Es ist würdig, alle erwähnenswerten Umstände unserer hohen Haltung durch ein feierliches Schriftstück den Späteren freigebig zur Kenntnis zu geben, insbesondere diese, die geschmückt sind durch die lobenswerten Bekanntmachungen unserer Frömmigkeit und Freigebigkeit. Daher folgt, dass wir begehren, allen Getreuen Christi durch ein gegenwärtiges Schriftstück bekannt zu machen, dass unsere Vorgänger seligen Angedenkens, die Kaiser Friedrich und dessen Sohn Heinrich, die Schuld von 25 Mark von der Kirche in Werden, wie wir aus den Berichten unserer besten Großen erkannt haben, unverdient und gegen die Gerechtigkeit jährlich eingetrieben haben. Deshalb ist Heribert, der Abt dieses Klosters, bald darauf mit unserem besonders treuen Fürsten Adolf, dem Erzbischof von Köln, und anderen Großen des Königreiches an uns herangetreten und hat unserer königlichen Würde angezeigt, dass seine Kirche durch die ungerechte Erhebung der vorgeschätzten Schuld belastet werde. Wir also nehmen die Zuverlässigkeit dieser Behauptung auf, wollen, dass die Werdener Kirche wie alle anderen der Schadloshaltung entgegensieht, und befreien [daher] dauernd ebendiese Kirche in Anwesenheit der unterzeichnenden Zeugen von der oben erwähnten Schuld. Auch stellen wir die Münze desselben in Werden und auch in Lüdinghausen wieder her, nämlich unserem treuen und geschätzten Fürsten, der viel wegen unserer Ehre geschwitzt hat. Damit aber keiner auf die Idee kommt (annimmt), diese versöhnende und empfehlenswerte Tat unserer Autorität zu verhindern, haben wir befohlen (gemacht), die vorhandene Seite hierauf zu unter-schreiben und durch den Eindruck unseres Siegels zu versichern. Die Zeugen dieser Sache sind: Adolf, Erzbischof von Köln; Konrad, Bischof von Straßburg; Thidmarus, Bischof von Minden; Tirricus, Bischof von Utrecht; Widekind, Abt von Corvey; Ludwig, Hauptvorsteher der Kirche in Köln; Udo, Hauptdekan; Bruno, Vorsteher von Bonn; Tirricus, Vorsteher von Werden; Heinrich, Herzog von Limburg; Wilhelm, Graf von Jülich; Gerhard, dessen Bruder; Simon, Graf von Tecklenburg; Heinrich, Graf von Sayn; Gerhard, Graf von Are; Albert, Graf von Everstein; Arnold, Graf von Altena; Heinrich, Graf von Kessel; Heinrich von Volmarstein und dessen Bruder Gerhard; Hermann, Vogt von Köln; und andere, mehr als viele angesehene Männer. Dies ist ausgeführt im Jahr der Erscheinung des Herrn 1198, 1. Indiktion, 13. Tag des Juli [13.7.], im ersten Jahr unseres Königtums.

Zeichen des Herrn Otto IV. (M.), des unüberwindlichsten römischen Königs. (SR.)

Gegeben durch die Hand des Morandus, des Protonotars des königlichen Hofes, statt Konrad, dem Erzbischof von Mainz und Erzkanzler. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Bendel, Urkunden, Nr.2; NrhUB I 563.