Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1221:

Schenkung des Waldes Buchel an das Kloster Saarn

Kaiser Friedrich II. (1212-1250) hat Kaiserswerth wohl nie besucht, sein in Deutschland regierender Sohn Heinrich (VII.) (1220-1235) urkundete hier indes mehrfach. Die staufischen Könige vertrauten die Verwaltung von Pfalz und Prokuration Kaiserswerth ihrem aus Hagenau (im Elsass) stammenden Ministerialen Gernand I. (der Ältere, vor 1221-1245/49) an, der den Titel eines Burggrafen führte. Gernand war - seinem Amt entsprechend - an der Schenkung des Waldes Buchel an das damals kurz zuvor, wohl 1214 gegründete Zisterzienserinnenkloster Mariensaal in (Mülheim-) Saarn beteiligt. Dabei wiesen u.a. der Abt und der Propst des Klosters Werden, die Äbtissin der Frauengemeinschaft Gerresheim und der Dekan der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft als collatores, als "Nutzungsberechtigte" am Wald (Schweine-, Rodungszehnt u.a.) zusammen mit den Förstern den "zusammenhängenden Wald, der für gewöhnlich Buchel genannt wird", der Saarner Kommunität zu. Der Kölner Erzbischof Engelbert I. von Berg (1216-1225) bestätigte die Verfügung im Jahr 1221.

(+) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Engelbert, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen Gläubigen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, auf ewig. Weil ja die Vernunft unseres Namens und Amtes es gebietet, dass wir uns mit den Armen Christi und insbesondere den Kirchen unserer Diözese eifrig beschäftigen und mit schlauer Voraussicht dafür Sorge tragen sollen, haben wir veranlasst, dem jetzigen und zukünftigen Menschengeschlecht durch das Zeugnis des vorliegenden Schriftstücks anzuzeigen, dass wir einst zum Ort der damals neuen Stiftung von Sanktimonialen des Zisterzienserordens gekommen sind, der Hof der seligen Maria [Mariensaal] genannt wird, um den Friedhof dieser Kirche zu weihen. Nachdem wir die Not dieses Ortes erwogen hatten, haben wir durchgesetzt, dieser Kirche und den dort Gott auf ewig dienenden Mägden Christi einen gewissen zusammenhängenden Wald, der für gewöhnlich Buchel genannt wird, in Übereinstimmung mit gewissen rechtschaffenen Männern und [dem Kloster] verbundenen Frauen mit ganzem Eigentum und [ganzer] Unversehrtheit, die am Besitz hängen, ohne jeden einzuwendenden Widerspruch zu schenken, und der besagten Kirche zum Wohl und Seelenheil dieser [Schenker] freigebig das Zusammengebrachte durch die geschuldete Autorität der Urkunde bekräftigt. Die erinnerte Schenkung allerdings ist vor uns sichtbar und glaubwürdig begangen worden in Gegenwart einer großen Menge und besonders der Förster dieses Waldes, die auch ihr Recht, das ihnen zustand, ebendaselbst einvernehmlich aufgegeben haben. Zur Dauerhaftigkeit der besagten Schenkung aber haben wir als überreiches Schutzmittel, damit ganzer Streit darüber in Zukunft verhindert wird, die Ordnung dieser Sache veranlasst und im vorliegenden Schriftstück auch die [bisherigen] Nutznießer und nichtsdestoweniger deren Förster und die Zeugen hinzugefügt, deren Namen diese sind: Abt Heribert vom Werden des heiligen Liudger, Propst Gerhard vom Kapitel dort, deren Förster Wezelo, Äbtissin Guda von Gerresheim, deren Förster Gerlach, Everwin von Broich, Burggraf Gernand der kaiserlichen Burg in (Kaisers-) Werth, dessen Förster Marsilius, Dekan und Kellner Leo von (Kaisers-) Werth, dessen schon genannter Förster Marsilius, dessen Förster Arnold, der adlige Kölner Vogt Hermann, dessen Förster Eberhard, Gerlach von Berke, dessen Förster Gernand. Die Zeugen dieser Sache sind: Propst Konrad von der Domkirche in Köln; die Brüder Gerhard und Albert von Linnep, Kanoniker dieser Kirche; unser Kaplan Gerhard, Ludolf, Peregrin, Gottfried, Notare; der adlige Mann Alexander von Linnep, Arnold Sluntfrat und dessen Bruder Hermann, Marsilius von Berke; Antonius, Schultheiß der Äbtissin in Gerresheim; Arnold von Holte und dessen Sohn Arnold und viele andere mehr. Damit aber die vorliegende, so durch die geeigneten Zeugen gekennzeichnete Schenkung dieser Kirche auf ewig ungeschmälert erhalten bleibt, haben wir das vorliegende Schriftstück durch Eindruck unseres Siegels bekräftigt, nachdem zuvor nichtsdestoweniger die Siegel der genannten beitragenden [Schenker] angehängt worden waren. Geschehen ist dies im Jahr 1221, im ... Jahr unseres Pontifikats (SP. Äbtissin Guda von Gerresheim) (SP. Kanonikerstift Kaiserswerth) (SP. Dekan Leo von Kaiserswerth) (SP. Burggraf Gernand von Kaiserswerth) (SP.D.) (SP.D.) (SP.D.) (SP.D.) (SP.D.) (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; Siegel teilweise verloren gegangen. - Knipping, Ungedruckte Urkunden III 15; REK III 321.