Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1233 Juli 5, Rom - Lateran:

Päpstliches Schutzprivileg für das Kloster Werden

Das Schutzprivileg Papst Gregors IX. (1227-1241) bringt in seiner Allgemeinheit gegenüber den vorhergehenden diesbezüglichen Papsturkunden nichts Neues.

Gregor, BischGregor, Bischof, Diener der Diener Gottes, seinen geliebten Söhnen, dem Abt und dem Konvent des heiligen Liudger, [des Klosters] der Regel des heiligen Benedikt in Werden in der Diözese Köln, Heil und apostolischen Segen. Weil von uns erbeten wird, was gerecht und ehrenvoll ist, fordert sowohl die Stärke des Gleichmaßes als auch die Ordnung der Vernunft, dass dies durch die Sorgfalt unseres Amtes zur geschuldeten Ausführung kommt. Deshalb, geliebte Söhne im Herrn, unterstützen wir durch wohlgefällige Zuneigung eure gerechten Bitten und haben eure Leute und den Ort, in dem ihr dem göttlichen Gehorsam unterworfen seid, mit allen Besitzungen, die ihre gegenwärtig vernünftigerweise innehabt oder die ihr durch den schenkenden Gott auf gerechte Art und Weise in Zukunft erhalten werdet, unter unseren Schutz und den des seligen Petrus aufgenommen. Besonders aber haben wir die alten und vernünftigen, bis heute beobachteten Gewohnheiten eures Klosters und nicht zuletzt die Ländereien, Besitzungen und eure anderen Güter, soweit ihr dies alles gerecht und in Frieden innehabt, euch und durch euch dem Kloster kraft apostolischer Autorität versichert und durch den Schutz des vorliegenden Schriftstücks befestigt. Überhaupt keinem Menschen möge es also erlaubt sein, diese Urkunde unseres Schutzes und unserer Versicherung zu brechen oder in Verwegenheit dagegen anzugehen. Wer dies aber zu versuchen wagt, der möge dem Zorn des allmächtigen Gottes und seiner seligen Apostel Peter und Paul anheimfallen. Gegeben im Lateran an den 3. Nonen des Juli [5.7.] im siebten Jahr unseres Pontifikats. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - WfUB V,1 396.