Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1247 Juni 26:

Vergleich über die Wahl des Marienberger Propstes

Die nachstehende Urkunde beinhaltet den schon angesprochenen Vergleich zwischen dem Werdener Abt Gerhard von Grafschaft und der Priorin sowie dem Kapitel von Marienberg. Danach wählt der Frauenkonvent den Propst, während der Abt und der Halberstädter Bischof ihn in die "irdischen" (temporalia) bzw. "geistlichen Rechte" (spiritualia) des Amtes einführen; der Abt fungiert weiterhin als Patron des Stifts.

[...] Die ehrwürdige Herrin [Priorin] und das Kapitel des Klosters vom Berg der seligen Maria bei Helmstedt wählen hiernach frei den Propst, der, wenn er gewählt ist, dem Herrn Abt von Werden präsentiert wird, von dem er die Zusicherung der Verwaltung der weltlichen Rechte erbittet. Derselbe Propst wird auch vom Herrn Abt dem Bischof von Halberstadt präsentiert, um die geistlichen Rechte zu empfangen. Diesem schuldet er Ehre und Verehrung, dem Abt, der auch Patron ist, aber Gehorsam. Er erscheint vor dem Abt bei den Prozessionen, so oft dieser von den Rheinlanden nach Sachsen kommt. Geschehen ist dies und vereinbart im Jahr der Gnade 1247 am Tag der Heiligen Johannes und Paul [26.6.] in Helmstedt vor den zustimmenden [Verhandelnden] von der Seite des Herrn Propst Ulrich, das sind die Kanoniker Gerhard und Wigger von Halberstadt, weiter der Kanoniker Alexander von St. Blasius in Braunschweig; von der Seite des Werdener Abts Gerhard waren anwesend und stimmten zu: Propst Rudolf von St. Blasius in Braunschweig, Kellner Dietrich von Werden, Egbert genannt von Ascheburg. Diese Zeugen waren anwesend: Propst Heinrich von St. Severin in Köln, Propst Willirad von Walbeck, Propst Eberhard von Steterburg, Propst Widukund von Halberstadt, Kanoniker Engelbert von Walbeck, Pfarrer Johann von St. Martin in Braunschweig, Graf Friedrich von Kirchberg, Ritter Friedrich von Urden und viele andere. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; nur auszugsweise Edition. - Behrends, Diplomatarium, Abt.1, S.492f, Nr.52.