Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1248:

Einsetzung des Werdener Burgmanns auf der Isenburg

In Ausführung des zwischen dem Kloster Werden und dem Kölner Erzbischof 1248 hinsichtlich der Isenburg Beschlossenen setzt Abt Gerhard von Werden (1226-1251) den Ritter Eberhard von Witten zu seinem Burgmann auf der Isenburg ein.

Gerhard, durch Gottes Gnade Abt der Werdener Kirche, allen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden Heil, im Urheber des Heils. Wir begehren den Gegenwärtigen und Zukünftigen bekanntzumachen, dass wir den Ritter Eberhard von Witten als unseren Burgmann und den der Werdener Kirche in die Burg Isenburg unter der Bedingung aufgenommen haben, dass er bereit ist, Unrecht und Behinderungen von uns und der Werdener Kirche gegen jeden Mann abzuhalten - mit Ausnahme des Herrn Erzbischof - und dass er sich verpflichtet, dies und anderes, wozu die Burgmänner ihren Herren verpflichtet sind, treu auszuführen und zu beachten. Als jemand, der den Eid geschworen hat, wird er Treue uns, der Werdener Kirche und den Dienstleuten der Werdener Kirche gegenüber ausüben, und deswegen veranlassen wir oder unsere Nachfolger, ihm, solange er lebt, vom Hof Werne zehn Mark Kölner Münze jährlich zuzuweisen; damit zufrieden, darf er seine Hand nicht nach anderen Rechten oder Abgaben des besagten Hofes ausstrecken, und wir oder unsere Nachfolger werden den restlichen Zins, der uns vom besagten Hof zusteht, nicht jährlich empfangen, es sei denn, die vorgenannten zehn Mark sind ihm zuvor voll bezahlt. Wenn dennoch irgendeiner seiner Verwandten irgendwie uns oder unserer Kirche schadet, möge er mit allen Mitteln seine schwere Aufgabe betreiben, insoweit er, nachdem ihm dies angezeigt wird, nicht diesen [Verwandten] innerhalb von vierzehn Tagen zur Genugtuung auffordern kann. Da außerdem irgendeiner seiner Söhne nach seinem Tod kraft Erbrecht die Herberge des Vaters in der Isenburg und die Stelle eines Burgmanns des Abts und der Kirche von Werden gemäß vorgenannter Bedingungen erhalten wird, ist es notwendig, dass er vorher durch Tausch [zwischen dem jetzigen Herrn Eberhards und dem Werdener Kloster] Dienstmann der Werdener Kirche wird. Und damit dies niemals in Vergessenheit gerät, haben wir veranlaßt, das vorliegende Schriftstück durch unser Siegel und das unseres Konvents zu befestigen. Gegeben im Jahr des Herrn 1248. [Buhlmann]

Abschrift des 13. Jahrhunderts; in Latein. - WfUB III 679.