Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1258 Mai 18, Viterbo:

Bestätigung der Wahl des Werdener Abts Albero

In einer weiteren Papsturkunde bestätigte Papst Alexander IV. (1254-1261) die offensichtlich einvernehmlich verlaufene Wahl Alberos zum Werdener Abt. Erinnert sei an die "Magna Charta" des Werdener Klosters, die Immunitäts- und Schutzurkunde König Ludwigs des Jüngeren (876-882), die eine freie (mithin kanonische) Abtswahl durch die Mönchsgemeinschaft vorsah. Albero war schon im Jahr zuvor zum Werdener Abt gewählt worden. In seine Amtszeit (1257-1277) fielen der Neubau der Abteikirche und - neben anderen Bestimmungen - eine Vereinbarung mit dem Konvent über die Bekleidungskosten. Als Todestag des Abts gibt der Memorienkalender des Werdener Klosters den 16. Juni an.

Alexander, Bischof, Diener der Diener Gottes, seinem geliebten Sohn Albero, dem Abt des Werdener Klosters der Regel des heiligen Benedikt, Diözese Köln, Heil und apostolischen Segen. Die Liebe deiner Aufrichtigkeit, die du sagst gegenüber uns und der römischen Kirche zu haben, führte uns dazu, dass wir deine Person in den Dingen, die du würdig von uns verlangst, auszeichnen, soweit wir dies mit Gott vermögen. Vernünftig enthält deine uns offenbarte Bitte, dass, nachdem vormals das Kloster Werden der Regel des heiligen Benedikt von der Leitung durch einen Abt entblößt und der Tag der Wahl durch den Konvent festgesetzt worden war, die Zusammengerufenen, die dabei sein wollten, konnten und sollten, zusammenkamen, um einen aus ihrer Gemeinschaft zu wählen in das Amt des Abts für das besagte Kloster, und einmütig versprochen haben durch vorangestellten Eid, dass der die Herrschaftsgewalt empfängt, den sie zur Wahl führen. Diese wählten dann gemeinsam und kanonisch unter sich sorgfältig dich, einen Mönch des besagten Klosters, zu dessen Abt; und unser ehrwürdiger Vater, der Bischof Lethewic, dem unser ehrwürdiger Bruder, der Kölner Erzbischof, Diözesan des Ortes, diesbezüglich seine Stellvertretung anvertraute, bestätigte ihm die vollzogene Wahl, weil er diese kanonisch durchgeführt fand, und gab dir das Geschenk der Segnung und veranlasste, dass von deinen Untergebenen dir Gehorsam und Ehrerbietung geschuldet wird, so wie es im danach geschriebenen Brief [Alberos an den Papst] vollständiger geschildert ist. Wir sind daher deinen Bitten geneigt und sehen es als gültig und erfreulich an, was diesbezüglich von deinem Bischof im Voraus durchgeführt worden ist; und wir versichern dies durch apostolische Autorität und befestigen es durch den Schutz des vorliegenden Schreibens. Daher darf es überhaupt keinem Menschen erlaubt sein, diese Urkunde unserer Bestätigung zu brechen oder mit Verwegenheit dagegen anzugehen. Wer dies aber dennoch zu versuchen wagt, falle der Verdammung durch den allmächtigen Gott und dessen selige Apostel Peter und Paul anheim. Gegeben zu Viterbo an den 14. Kalenden des Juni [18.5.], im 4. Jahr unseres Pontifikats [1258]. [Buhlmann]

Abschrift des Werdener Propstes Gregor Overhams aus dem 17. Jahrhundert; in Latein. - WfUB V,I 601.