Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1273 September 7:

Lösegeld für den Kölner Erzbischof Engelbert II.

Anlass der nachfolgenden Urkunde waren die Niederlage und Gefangennahme des Kölner Erzbischofs Engelbert II. von Falkenburg (1261-1274) durch Graf Wilhelm IV. von Jülich (1218-1278) am 18. Oktober 1267. Auch das Werdener Kloster musste zum Lösegeld für die Freilassung des Erzbischofs seinen Beitrag leisten, wobei der Werdener Abt Albero - so die nachstehende Urkunde - Prior, Propst und Konvent damit beauftragte, die Schulden beim Grafen von Jülich zu bezahlen, und dafür seine Einkünfte aus Helmstedt für drei Jahre versetzte.

Albero, durch Gottes Gnade Abt von Werden, den Geliebten in Christus, dem Prior, dem Propst und dem ganzen Kon-vent dieses Ortes, Heil und väterliche Barmherzigkeit im Herrn. Damit wir für jetzt von den verschiedenen und unterschiedlichen Schulden, die wir verpflichtet sind, dem Grafen von Jülich [Wilhelm IV.] für das Lösegeld des Herrn Kölner Erzbischofs ... [Engelbert II.] zu zahlen, befreit werden, geben und bewilligen wir euch durch den vorliegenden Vertrag die volle und vollere Verfügungsgewalt, damit ihr mit dem Geld, für das wir unsere Einkünfte und Erträge bei Helmstedt auf drei Jahre zur Verfügung gestellt haben, unsere vorgenannten Schulden ablöst beim erwähnten Grafen und damit wir euch auch wirklich versprechen kraft der auferlegten Treue und unter Einhaltung des vorstehenden Eides, dass niemals etwas oder ein Teil oder das Ganze vom erwähnten Geld zu unserem Vorteil irgendwie abgezogen wird und wir niemals das besagte Geld oder einen Teil der beim erwähnten Grafen einzulösenden Schulden entfremden werden oder dafür sorgen, dass es entfremdet wird. Zum Zeugnis dieser Sache geben wir euch den vorliegenden Brief, der durch die Stütze unseres Siegels bekräftigt ist. Geschehen und gegeben im Jahr des Herrn 1273, am Vorabend der Geburt der seligen Maria. Wir haben das Obenstehende an Worten zu unserem Vorteil geprüft. [Buhlmann]

Abschrift im Werdener Liber minor privilegiorum aus dem 14. Jahrhundert; in Latein. - Kötzschke, Urbare Werden A Anh.A, S.369f, Nr.9.