Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1290 September 24:

Aufnahme der Augustinereremiten in Helmstedt

1279 führten Herzog Albrecht I. von Braunschweig (1272-1279) und Bischof Otto I. von Hildesheim (1269-1279) Krieg miteinander. Auf Seiten Ottos kämpften der Magdeburger Erzbischof Günther I. (1277-1279) und der Markgraf Albrecht III. von Brandenburg (1269/70-1300). Fürst Wizlaw II. von Rügen (1260-1302), der Verbündete des Braunschweigers, wurde mit seinen Truppen von Erzbischof und Markgraf in Helmstedt eingeschlossen, die Stadt ohne Erfolg belagert, zumal nach dem Tod Albrechts I. (1279) dessen untereinander uneinigen Söhne Heinrich I. (1279-1323), Wilhelm (1279-1292) und Albrecht II. (1279-1318) im nunmehr geteilten Herzogtum nachfolgten. Bei der Wiederaufnahme des Kampfes gegen den Hildesheimer Bischof Siegfried II. von Querfurt (1279-1310) (1285) traten Albrecht und Wilhelm auf die Seite des Bischofs, während Heinrich Rückhalt an den Helmstedter Bürgern fand (1288). Helmstedt wird wiederum belagert, Abt Otto II. von Werden eilt herbei, um zu vermitteln. In Begleitung von Hildesheimer und Braunschweiger Rittern betritt Otto die Stadt. Doch herrscht Mißtrauen zwischen den Bürgern und ihrem Stadtherrn: Die Helmstedter ermorden Abt und Ritter. Helmstedt verfällt der Reichsacht, aus der König Rudolf I. (1273-1291) die Stadt 1290 löst. Dies geschieht auf Bitten des Werdener Abts Heinrich I. (1288-1310); zur Sühne müssen die Helmstedter Bürger - siehe die nachstehende Urkunde - ein Augustinereremitenkloster (Himmelpforten) innerhalb der Stadtummauerung stiften. Das Verhältnis zwischen Abt und Bürgern blieb auch weiterhin nicht ohne Probleme, und der Einfluss des Vogts in Helmstedt wuchs.

Heinrich, durch die Gnade Gottes Abt des Werdener Klosters in der Diözese Köln, allen, die das Vorliegende sehen werden, Heil mit der Kenntnis der Wahrheit. Eurer Gesamtheit sei bekannt gemacht, dass wir nach Absprache mit unseren Getreuen und Vasallen wegen der Ehrerbietung für den Gottesdienst, des Gehorsams gegenüber der heiligen Religion und der Bitten unseres durchlauchtigsten Herrn, des römischen Königs und allzeit Mehrers des Reiches, und seiner Tochter, der vornehmsten Kaiserin, der Herzogin von Sachsen, die uns ihre Bitten für die frommen Männer des Ordens des heiligen Augustinus antrugen, diese Brüder in unserer Stadt Helmstedt, deren Besitz anerkanntermaßen bei uns und unserem Kloster liegt, gemäß den Grundsätzen ihres karitativen Ordens zur Ansiedlung zu empfangen. Damit ebendort der Gottesdienst vermehrt ausgeübt wird, geben wir diesen Eremitenbrüdern des obengenannten Ordens in unserer besagten Stadt Helmstedt die vollere Freiheit, ein Kloster zu errichten, die Gebäude zu schützen und eine Wohnstätte zu begründen, in der sie unter ihrem frommen Leben gemäß der Regel ihres Ordens ohne Auflagen und Behinderung vermögen, je nach den Möglichkeiten ihres Ordens dem höchsten Schöpfer zu dienen, so dass die Brüder für die Zeit, in der sie sich in der besagten Stadt aufhalten, unabhängig sind von der Pfarrkirche St. Stefan, von St. Liudger außerhalb der Mauern [Ludgeri-Kloster] und von St. Maria auf dem Berg [Marienberg]. Für das Pfarrecht geben die besagten Brüder Gottfried, dem Pfarrer von Helmstedt, eine Mark Pfennige reinen Silbers in der Zeit ihrer Anwesenheit am Festtag des seligen Michael [29.9.] als jährlichen Zins, derart dass der Zins auch zukünftig bei den Nachfolgern [des Pfarrers] nicht abgelöst werden kann. Zum Zeugnis dieser Sache ist dem vorliegenden [Schriftstück] unser Siegel zusammen mit dem Siegel des Propsts von St. Liudger außerhalb der Mauern angehängt worden. Gegeben im Jahr des Herrn 1200 neunzig, an den 8. Kalenden des Oktober [24.9.]. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Behrends, Diplomatarium, Abt.1, S.501f, Nr.69.