Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1290 Oktober 23, Erfurt:

Aufhebung der Reichsacht über Helmstedt

Die Reichsacht über die Helmstedter Bürger wurde nach dem Kompromiss der Aufnahme der Augustinereremiten vom 24. September 1290 von König Rudolf I. (1273-1291) aufgehoben. Die nachstehende Urkunde behandelt dies. Man beachte den Hinweis auf die Stadt Helmstedt als Eigentum des Werdener Abts.

Rudolf, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Fürsten, Baronen, Grafen, Edlen und nicht zuletzt allen Getreuen des heiligen römischen Reiches seinen Gruß und alles Gute. Zur Kenntnis eurer Gesamtheit bringe ich im vorliegenden Schriftstück, dass wir befohlen haben, alle Bürger von Helmstedt, die wir vom Makel der Ächtung und Rechtloserkläung befreit haben, aus dem Register der Geächteten zu streichen und zu löschen. Wir bitten euch – insgesamt und einzeln -, dass ihr wegen der Ehrerbietung gegenüber uns und dem heiligen römischen Reich, auch mit Rücksicht auf den ehrwürdigen Werdener Abt, unserem geliebten Fürsten, den wir mit der Gunst ausge-zeichneten Dankes begleiten und der die Stadt Helmstedt als Eigentum besitzt, euch bemüht, die besagten Bürger von Helmstedt in Ansehen und Förderung wirksam zu übertreffen, um gegenüber uns darin besonderen Gehorsam zu gewinnen. Gegeben in Erfurt, an den zehnten Kalenden des November [uhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Behrends, Diplomatarium, Abt.1, S.502f, Nr.70.