Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1310 Januar 1, Köln:

Privilegienbestätigung für das Kloster Werden

König Heinrich VII. von Luxemburg (1308-1313) bestätigt im nachstehenden Diplom die Privilegien seiner Vorgänger Heinrich III. (1039-1056), Otto IV. (1198-1218), Heinrich I. (919-936) und Heinrich IV. (1056-1106).

Heinrich, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des heiligen römischen Reiches, die das vorliegende Schriftstück sehen, seine Gunst und alles Gute. Wir hoffen, die Pflicht der königlichen Lauterkeit, durch die wir den heiligen Kirchen gegenüber in der Betrachtung der göttlichen Vergeltung und unseres Wohles eingeschränkt werden, für uns und jene nützlich zu vollziehen, weil wir an die frommen und Gott geweihten Personen und deren Kirchen in seiner Fülle des Friedens Schönheit und Reichtum heranführen, wodurch sie von den Unbilden der Welt noch mehr der Ruhe und Gott dienstbar sein können. Alle Betrachter der Gegenwart mögen daher erfahren, dass der ehrwürdige Abt Heinrich von Werden, unser geliebter Fürst, demütig unsere Hoheit gebeten hat, damit wir es kraft königlicher Autorität für würdig halten, gewisse Privilegien, Freiheiten und Gunsterweise, die von den seligen römischen Kaisern und Königen, unseren Vorgängern zugestanden und bewilligt wurden und die durch den römischen König Rudolf berühmten Angedenkens, unserem Vorgänger, versichert und erneuert wurden, ihm und seinem Kloster Werden zu bestätigen, zu erneuern und zu versichern. Deren Wortlaut ist dabei der folgende: [Folgende Urkunden sind inseriert: 1. Diplom Heinrichs III. vom 18. Januar 1040, 2. Diplom Ottos IV. vom 13. Juli 1198, 3. Diplom Heinrichs I. vom 23. Februar 931, 4. Diplom Heinrichs IV. vom 23. Mai 1098.] Wir folgen daher der Spur unserer vorgenannten Vorgänger, die wir in nicht geringer, aber angemessener Eifersucht hinsichtlich des Vorteils und Nutzens für die frommen und kirchlichen Personen hochachten und fördern, beugen uns den Bitten des vorgenannten [Lücke] Abtes Heinrich - am meisten dadurch, weil im erwähnten Kloster Werden der selige Liudger, der ausgezeichnete Bekenner Gottes, von den dort verweilenden Brüdern des Ordens des heiligen Benedikt feierlich verehrt wird -, anerkennen aufgrund der Rechtmäßigkeit und der Sorgfalt, prüfen und erneuern alle Rücksichten, Bewilligungen, Schenkungen, Freiheiten, Wohltaten, Privilegien und Gnadenerweise, die oben aufgeführt sind und gütig und wohlwollend behandelt werden, in Nachahmung des vorgenannten römischen Königs Rudolf und versichern den Wortlaut des Vorliegenden kraft der Fülle königlicher Macht. Gegeben zu Köln an den Kalenden des Januar [1.1.], Indiktion acht, im Jahr des Herrn 1300 zehn, im ersten Jahr unseres Königtums. (SP.) [Buhlmann]

Abschrift des Vidimus im Werdener Liber minor privilegiorum aus dem 14. Jahrhundert; in Latein. - Bendel, Urkunden, Nr.27.