Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1310 Januar 3, Köln:

Privilegienbestätigung für das Kloster Werden

König Heinrich VII. von Luxemburg (1308-1313) bestätigt die (gefälschte) Urkunde Kaiser Karls des großen (768-814).

Heinrich, durch Gottes Gnade Römischer König und allzeit Mehrer des Reiches allen Getreuen des Heiligen Römischen Reiches, die das vorliegende Schriftstück lesen, seine Gunst und alles Gute. Glücklich bestimmt durch die göttliche Lenkung der königlichen Majestät, fördern wir lang und breit für die Vorsorge in späterer Voraussicht unseres Blickes den Nutzen unserer Getreuen besonders durch die [Erfüllung von] Bitten zur Schadloshaltung der Kirche und durch umsichtige Beschäftigung mit deren Vorteilen, damit wir nach der vorübergehenden Unsicherheit dieses Lebens heilsam hinübergehen und den Lohn ewiger Schönheit erreichen. Es sei also dem gegenwärtigen und späteren, nachfolgenden Zeitalter bekannt gemacht, dass wir das Privileg berühmter Erinnerung unseres Vorgängers, des Römischen Kaisers Karl, nicht als entwertet, sondern als gültig und in allen Teilen glaubwürdig Wort für Wort angesehen haben, [und zwar] in der unten angegebenen Art: [Inseriert ist die Urkunde Karls des Großen vom 26. April 802.] Wir stimmen deshalb dem Abt Heinrich des genannten Werdener Klosters, unserem geschätzten Fürsten, in seinen de-mütigen Bitten gunstvoll zu und erneuern dies genannte Privileg und alles darin Stehende, wie es gesetzlich und umsichtig bestimmt und geschenkt wurde, aus königlicher Wohltätigkeit heraus, bestätigen und bekräftigen dies durch den Schutz vorliegender Urkunde. Überhaupt soll somit kein Mensch dieses Schriftstück unserer Erneuerung, Bestätigung und Versicherung zerbrechen oder ihm durch unüberlegte Verwegenheit irgendwie entgegenstehen. Wer dies wagt zu tun, der wird dem schweren Angriff unseres Unmuts begegnen. Zur Zeugenschaft dieser Sache haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück mit dem Siegel unserer Majestät zu befestigen. Gegeben in Köln, an den 3. Nonen des Januar [3.1.], im Jahr des Herrn tausend 310, Indiktion 8, im ersten Jahr aber unseres Königtums. [Buhlmann]

Abschrift des Vidimus im Werdener Liber minor privilegiorum aus dem 14. Jahrhundert; in Latein. - Bendel, Urkunden, Nr.28; NrhUB III 85.