QuellQuellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1391 Oktober 16:

Propst- und Grafenmühle in Werden

In der nachstehend aufgeführten Urkunde geht es um eine Übereinkunft zwischen Graf Adolf III. von Kleve-Mark (1380/91-1394) und dem Werdener Kloster bzgl. der Mahlgerechtsame der Grafen- bzw. Propstmühle in Werden.

Wir, Adolf, Graf von Kleve und von der Mark, bekennen in diesem offenen Brief für uns, unsere Erben und Nachkommen, dass wir gütlich übereingekommen sind mit unserem lieben Herrn Abt und mit allen Herren des Kapitels von Werden hinsichtlich zweier Mühlen, die eine, genannt die Grafenmühle, gelegen an der Ruhr vor der Stadt des Abtes zu Werden, die andere, genannt die Propstmühle, gelegen beim Münster innerhalb des Grabens derselben Stadt; also dass der Abt zur Zeit, alle Kapitelherren, alle Diener der Herren, alle die, die Leute oder Dienstmänner des Abts sind oder Bürger und innerhalb des Stadtgrabens von Werden wohnen, ihr Getreide mahlen oder mahlen lassen mögen in der Propstmühle oder in der Grafenmühle nach dem Willen und der Wahl eines jeglichen ohne unsere Nachkommen Wider- oder Einspruch; ferner sollen alle anderen Leute außerhalb oder innerhalb Werdens verpflichtet sein, in der Grafenmühle zu mahlen. Auch sind wir damit einverstanden und haben zugestimmt für uns und unsere Nachkommen, dass der Abt von Werden und seine Kapitelherren die Propstmühle um ein oder zwei Mühlräder vergrößern oder eine weitere [Mühle] dabei auf ihrem Erbgut aufstellen mögen, um alles darauf mahlen zu lassen. All diese Punkte geloben wir für uns und unsere Nachkommen, fest und beständig einzuhalten, ohne Arglist. Zum Zeugnis der Wahrheit haben wir, der vorgenannte Graf Adolf, unser Siegel an diesen Brief gehängt.

Gegeben im Jahre des Herrn 1300 einundneunzig, am Tag des heiligen Gallus [16.10.]. [Buhlmann]

Mittelniederdeutsche Originalurkunde. - NrhUB III 958.