Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1399 März 18, Prag:

Regalieninvestitur des Werdener Abts

Als Beispiel für die spätmittelalterliche Investitur mit den Regalien diene die nachfolgende Urkunde König Wenzels (1378-1400). Darin werden dem Abt von Werden durch den Herrscher die für seine weltliche Herrschaft wichtigen Temporalien übertragen. Grundlage dieser Vorgehensweise war mithin das Wormser Konkordat (1122), also die nach dem Investiturstreit zwischen deutschem König und Papst getroffene Vereinbarung über die Einsetzung von Bischöfen und Äbten. Das Wormser Konkordat unterschied dabei die spiritualia der geistlichen Sphäre von den temporalia der weltlichen (Regalien).

Wenzel, durch die Gnade Gottes römischer König, allzeit Mehrer des Reiches und böhmischer König. Dem frommen, unserem demütigen, geliebten Abt Adolf des Werdener Klosters in der Diözese Köln königliche Gunst und alles Gute. Lieber Gottesfürchtiger! So wie du Sorge trägst, von unserer königlichen Majestät mit der geschuldeten Ausdauer der Ehrerbietung zu erbitten, durch Briefe und deine Boten von uns als römischen König deine Temporalien und die deines Klosters zu empfangen und damit belehnt zu werden, stimmen wir deinen diesbezüglichen vernünftigen Bitten wegen der großen Länge der Wege und nicht zuletzt der damit verbundenen Gefahren gnädig und aus anderen Rücksichten zu und haben dir und deinem vorgenannten Kloster durch den ehrwürdigen Erzbischof Albert von Magdeburg, unserem frommen, geliebten Fürsten, die besagten Temporalien zugeschickt; wir haben dich kraft unserer vorgenannten zuverlässigen, heiligen, römischen und königlichen Autorität damit gemäß dem vorliegenden [Schreiben] belehnt und entschieden und ausdrücklich gewünscht, dass du als Abt des vorgenannten Klosters Werden des heiligen römischen Reiches durch uns mit deinen Temporalien belehnt, auch rechtmäßig bekleidet wirst und bzgl. der auszuübenden weltlichen Gerichtsbarkeit die volle Gewalt durch die Verfügung des vorliegenden [Schriftstücks] besitzt. Und wenn du wegen des Vorausgeschickten persönlich zu unserer Majestät kommen würdest, würde unsere Hoheit dir dies mit gebührender Feierlichkeit übertragen, wie es Sitte ist, nachdem du schließlich zuvor uns in die Hände des besagten Magdeburger Erzbischofs, unseres Fürsten, den üblichen und geschuldeten Eid der Treue, Unterwerfung, der Mannschaft und des Gehorsams geleistet hast. Wir wollen auch, dass du, wenn du unsere Provinz besuchst, die vorgenannten Temporalien deines Klosters von unseren Händen wirklich empfängst und du dann, wie es Sitte ist, den üblichen Eid der Treue, Mannschaft und des Gehorsams leistet, wie es vorausgeschickt ist unter dem bezeugenden Siegel unserer königlichen Majestät im vorliegenden Brief. Gegeben zu Prag, im Jahr des Herrn eintausenddreihundertneunundneunzig, am achtzehnten Tag des März [18.3.], im sechsunddreißigsten Jahr unseres böhmischen Königtums, im dreiundzwanzigtsen des römischen. [Buhlmann]

Notariatstranssumpt; in Latein. - Böhmer 880.