Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1428 Februar 11:

Waffenstillstand zwischen Herzog Adolf IV. von Kleve und Graf Gerhard von der Mark

Die niederrheinisch-westfälischen Territorien Kleve und Mark blieben auch nach dem Tod Herzog Dietrichs II. (1398) in einer Hand. Der ältere Sohn Adolf IV. von Kleve-Mark (1398-1448), seit 1417 Herzog von Kleve, hatte sogar den Plan, die beiden Territorien auf dauernd zu verbinden, stieß damit aber bei seinem jüngeren Bruder Gerhard von der Mark auf Widerstand. Die Fehde zwischen den beiden Brüdern begann 1423 und wurde unter Vermittlung des Kölner Erzbischofs durch den Waffenstillstand aus dem Jahr 1428 und den Friedensvertrag von 1437 beendet. Werden verblieb im Einflussbereich Adolfs, während Gerhard bis zu zwei Dritteln der Grafschaft Mark zugestanden wurden. Hier folgen zunächst einige Bestimmungen aus dem Waffenstillstand vom 11. Februar 1428:

Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Kardinalpriester der Titelkirche des heiligen Eusebius, genannt von England, Legat des heiligen Stuhls von Rom für Deutschland und die Königreiche Ungarn und Böhmen, tun kund: [...] [Heinrich von England berichtet, dass es zu einem völligen Friedensschluss zwischen den verfeindeten Parteien nicht gereicht hat, hingegen ein einjähriger Waffenstillstand ab Pfingsten 1428 beschlossen wurde. Eine der Bedingungen dabei war:] [...], so soll der Herzog Adolf von Kleve im Besitz der Schlösser und Städte bleiben und sie gebrauchen, wie sie hier wie folgt mit Namen genannt sind: Wetter, Blankenstein, Volmerstein, Werden, Bilstein, Vredeburg, die Neustadt, die Vogtei von Essen, die Lippe mit allen ihren Schlössern und zugehörigen Städten. [...] [Buhlmann]

Mitelniederdeutsche Originalurkunde. - NrhUB IV 184.