Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1437 Juni 27:

Frieden zwischen Herzog Adolf IV. von Kleve und Graf Gerhard von der Mark

Die niederrheinisch-westfälischen Territorien Kleve und Mark blieben auch nach dem Tod Herzog Dietrichs II. (1398) in einer Hand. Der ältere Sohn Adolf IV. von Kleve-Mark (1398-1448), seit 1417 Herzog von Kleve, hatte sogar den Plan, die beiden Territorien auf dauernd zu verbinden, stieß damit aber bei seinem jüngeren Bruder Gerhard von der Mark auf Widerstand. Die Fehde zwischen den beiden Brüdern begann 1423 und wurde unter Vermittlung des Kölner Erzbischofs durch den Waffenstillstand aus dem Jahr 1428 und den Friedensvertrag von 1437 beendet. Werden verblieb im Einflussbereich Adolfs, während Gerhard bis zu zwei Dritteln der Grafschaft Mark zugestanden wurden. Der am 27. Juni 1437 geschlossene Frieden enthielt bzgl. Werden den Beschluss:

[...] [Es gilt die Bedingung,] dass wir, Herzog Adolf, unsere Erben und Nachkommen für unseren Bruder [Gerhard] und all die Seinen und für die Ritterschaft und die Städte die Zeit des Friedens für all unser Land, die Leute, Städte, Schlös-ser, Herrlichkeiten, Gerichte, Zölle, Renten, gulden und upkomyngen [Renten], die dort gelegen sind und die wir jetzt innehaben, und dazu für unsere Vogteien in Essen und Werden mit all ihrem Zubehör, soweit es dort gelegen ist und uns zusteht, unangefochten und friedlich einhalten und nutzen sollen; und dass wir, Gerhard von Kleve und von der Mark, sollen ausrichten den Essener, Werdener und anderen Leuten im Land von der Mark, die unseren lieben Bruder unterstützen und nicht einer Stadt, einem Schloss, Land oder Herrlichkeit angehören, die uns, Gerhard, in diesem Friedensvertrag zugestanden wurden, dass sie von allen ungewöhnlichen und ungebührlichen Schatzungen, Beden oder Diensten, die von uns, unseren Amtleuten und unseren Knechten auferlegt werden mögen, befreit sind. [...] [Buhlmann]

Mittelniederdeutsche Originalurkunde. - NrhUB IV 224.