Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

15. Jahrhundert, Mitte - 16. Jahrhundert:

Satzungen der drei Werdener Gilden

Über die Anfänge der Werdener Gilden - dies sind Zusammenschlüsse von Kaufleuten und Handwerkern in mittelalterlichen Städten - sind wir dank des ältesten Werdener Stadtrechts gut unterrichtet. Am 25. November 1371 hatte Graf Engelbert III. von der Mark (1347-1391) ja die Gründung dreier Gilden in der Stadt Werden verfügt. Erwähnt wurde in diesem Zusammenhang auch schon die eigene Gerichtsbarkeit der Gilden unter einem Gildemeister. Aus der Mitte des 15. Jahrhunderts sind dann die nachstehenden Satzungen der Gilden überliefert.

Dies sind die Satzungen der drei Gilden.

[Zusatz: Erste Gilde.] Zum ersten Kaufleute, Weinzapfer, Gewandschneider, Krämer, Färber; insbesondere soll kein Gewandschneider Tuch scheren.

[Zusatz: Zweite Gilde.] Ebenso Bäcker, Mälzer, Schneider, Weber; insbesondere soll kein Schneider ein Gewand feilbieten, das pro Elle mehr als 4 Weißpf. [Weißpfennig] kostet.

Ebenso soll niemand gebackenes Brot feilbieten, weder gebeuteltes Brot auf irgendeiner Kir(ch)mes(se) noch außerhalb davon, [es sei denn,] er ist in der Gilde.

[Zusatz: Dritte Gilde.] Ebenso Fleischhauer, Gerber, Schuhmacher, Schmiede, Dachdecker, und all diejenigen, die den Hammer als Werkzeug verwenden, die, die in Werden wohnen und Bürger sind, und weiter Tuchscherer.

[Zusatz des 16. Jahrhunderts: Ebenso verfällt jemand aus den Gilden einer Geldstrafe bei folgenden Vergehen: besonders falsches Wiegen, [falsches] Maß und falsche Ellen oder besondere [Vergehen], die an das Leben gehen. Die Brüchte mögen die Gildemeister beschließen unter sich mit Rat der Bürgermeister, und die vorgeschriebene Geldbuße soll drei Schillinge betragen, wovon der Drost den dritten Teil und die Stadt die [anderen] zwei Teile erhalten soll.] [Buhlmann]

Mitteldeutsche Satzung aus der Mitte des 15. Jahrhunderts mit einem Abschnitt 3 der Urkunde vom 25. November 1371 wiederholenden Zusatz des 16. Jahrhunderts. - Kötzschke, Anfänge der Stadt Werden, S.63, Nr.IIe; Kranz, Gilden und Ämter der Stadt Werden, S.27, Nr.VI.